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Autor Thema: Gebühren-/Beitragsbescheid für Verstorbene  (Gelesen 1277 mal)

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Gebühren-/Beitragsbescheid für Verstorbene
Autor: 04. Juni 2014, 23:00
Die bisher dem "Beitragsservice" bekannte und zahlende Person A verstirbt im Oktober 2013. Person B, der Sohn der Verstorbenen, lebt nun alleine in diesem Haus, welches ihm aber nicht gehört. Person B ist Student und verfügt über ein monatliches Einkommen von knapp 700 Euro. Der "Beitragsservice" schickt für das erste Quartal 2014 einen Gebühren-/Beitragsbescheid für Person A, der von Person B ignoriert wird. Anschließend kommt ein weiterer Brief, demnach der "Beitragsservice" nun über den Tod von Person A informiert ist und erfragt, ob der Haushalt aufgelöst wird etc. . Dieses Schreiben ignoriert Person B ebenfalls und erhählt nun einen weiteren Gebühren-/Beitragsbescheid, der wieder auf die verstorbene Person A ausgestellt ist und darauf hinweist, dass das Beitragskonto für den Zitraum vom 01.01.2014 bis zum 06.2014 einen offenen Betrag von 115,88 EUR aufweist.

Was sollte Person B nun bestenfalls tun?


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Z
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Totgesagte leben länger.
Könnte eine Lösung sein, damit B den Häschern entkommt (bis zum nächsten Meldedatenabgleich...)
Wenn das Erbe schnell genug verteilt ist, wird es schwer, die Kohle doch noch reinzuholen.
Außerdem erlischt die Beitragspflicht für die Zukunft mit dem Tod (wäre ja noch schöner...).
Rückständige Beträge könnte man sich theoretisch von der Erbengemeinschaft holen, aber dafür müssen die erstmal die Erben kennen...
B wäre ja sowieso erst für die Zeit nach dem Tod von A beitragspflichtig, er hat halt alle Optionen offen und muß sich nur entscheiden.


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