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Autor Thema: Verlobter bereits angemeldet, muss ich das der GEZ miteilen?  (Gelesen 2181 mal)

L
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Hallo Zusammen :)

Person A hofft, sie ist nicht zu blind, einen bereits existierenden Beitrag zu seinem Thema zu finden.

Es geht darum: Person A und Person B wohnen zusammen in einer Wohnung. B bezahlt schon seit Ewigkeiten GEZ, jetzt auch den Beitragsservice. A hat sich bisher immer erfolgreich dagegen gewehrt. Mit der Neugestaltung des Beitrags jedoch fragt A sich nun: muss A deren Anfrage (Brief und Formular kamen vor etwa einer Woche) beantworten? Da Person B ja schon zahlt für die Wohnung, braucht A ja nicht bezahlen. A will denen aber auch nicht freiwillig noch mehr Informationen über sich an die Hand geben als die, die sie eh schon haben.

Was ratet Ihr in diesem Fall? Formular ausfüllen oder nicht?

Vielen Dank fürs Lesen, Eure Tipps und dieses sehr informative Forum!

BB, Louise


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2014, 10:27 von Louise«

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Mein Rat: Nicht anmelden, völlig legal.


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Danke schön :) . Dann wird Person A das weiterhin "aussitzen", hat bisher ja recht gut funktioniert. Und natürlich den Widerstand gegen diese Zwangsgebühren weiter unterstützen, wie sie kann.

Allerdings hat Person A es bisher so gemacht, dass sie auf das jährliche Schreiben der GEZ immer brav zurück schrieb: Person B zahlt bereits für alle Geräte. Person B wurde aber weder namentlich noch nümmerlich benannt (kein Name, keine Teilnehmernummer).


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Wenn Person A nicht auf die Schreiben reagiert, wird sie auch irgendwann zwangsangemeldet, weil der B-Service ja nicht weiß, dass Person A bei Person B, die bereits zahlt, wohnt.

Person A müsste denen also antworten, um sicher aus dem Schneider zu sein.

Person A kann das auch über den Online-Service machen, dann braucht Person A das Formular nicht auszufüllen und nicht händisch unterschreiben. Im Online-Service braucht Person A nur die Teilnehmernummer von Person B angeben und online abschicken.


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Hallo 2Xtreme,

danke auch Dir für den Tip :) . Person A hat sich das gerade angeschaut, müsste dafür aber die Teilnehmernummer von Person B angeben. Das möchte sie nicht, weil sie findet, dass das den "Service" nichts angeht. Person A wird das Formular mit dem Hinweis darauf, dass bereits jemand für die Wohnung zahlt, ohne weitere Angaben wegschicken, wenn sie mehr wissen wollen, müssen sie eben noch einen Brief schicken und dann sehen wir, ob und was es an weiteren Informationen gibt.

Person A wird hier gern berichten, wie es weitergeht.

BB, Louise


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Ich würde mich an das Gesetz halten. Darin steht nicht, dass jeder sich anmelden muss. Ich befürchte, wenn mal irgendwann eine neue Regelung kommt, berufen die sich darauf, dass man sich freiwillig angemeldet hat. Wer das System ablehnt, sollte es konsequent tun. Selbst einem Beitragsbescheid kann widersprochen werden, wenn es soweit ist, mit der Begründung, dass jemand schon bezahlt. Aber ich glaube eher, es werden nur aufgrund der Zwangsanmeldungen keine Beitragsbescheide kommen. Erst wenn jemand eindeutig identifiziert ist, werden die einen Beitragsbescheid versenden. Die Möglichkeit jemandem einen Beitragsbescheid zu schicken, der nur nichtanmeldepflichtiger Mitbewohner ist, ist groß. Das würde einen Riesenaufschrei geben, und schlafende Hunde wollen die sicher nicht wecken.


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Hallo 2Xtreme,

danke auch Dir für den Tip :) . Person A hat sich das gerade angeschaut, müsste dafür aber die Teilnehmernummer von Person B angeben. Das möchte sie nicht, weil sie findet, dass das den "Service" nichts angeht. Person A wird das Formular mit dem Hinweis darauf, dass bereits jemand für die Wohnung zahlt, ohne weitere Angaben wegschicken, wenn sie mehr wissen wollen, müssen sie eben noch einen Brief schicken und dann sehen wir, ob und was es an weiteren Informationen gibt.

Person A wird hier gern berichten, wie es weitergeht.

BB, Louise

Ich denke, damit werden die sich nicht zufrieden geben. Könnte ja dann jeder machen.

Person A wird dann wohl wieder Post bekommen in der die dann wissen wollen, wer mit welcher Nummer für die Wohnung zahlt.

Wie gesagt, wenn Person A schon antworten will, dann kann sie auch gleich die Nummer von Person B angeben und A wäre raus aus der Sache und der B-Service nervt nicht weiter. Ansonsten geben die keine Ruhe.


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