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Schreiben erhalten, wie reagieren?

Begonnen von BadCyberSoul, 13. Mai 2014, 19:37

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BadCyberSoul

Hallo zusammen, Person A hatte heute folgendes Schreiben im Briefkasten.
Was soll er unternehmen? Ein bisschen Angst hat er schon das er Haus und Hof verliert. Die sollen ja schon
recht Skrupellos sein in ihren Maßnahmen.

https://www.dropbox.com/s/bmq4omtwj8waslv/IMG_20140513_192513.jpg

Ich danke euch schonmal!

Gruß

awawaw

Person A hat 3 Beitragsbescheide (1.9./4.10./3.1. ) erhalten und nicht reagiert...?

BadCyberSoul

Nein, hat er nicht. Also nicht bekommen, ergo nicht reagiert.


BadCyberSoul

Danke dafür, aber um ehrlich zu sein erdrückt das Person A gerade ziemlich. Die Aufregung ist groß und die Konzentration klein.
Gibt es keine konkrete Aussage, oder wenigstens einen Tipp, dazu was nun unternommen werden sollte/könnte? Sehr viel Text mit sehr wenig Fachkenntnis ist da leider hinderlich :-/

Tut mir leid!

awawaw

#5
In dieser fiktiven Situation....Es wird vollstreckt... / 185,82 zahlen oder Vermögensauskunft.. da ja
3 vollstreckbare Beitragsbescheide (Verwaltungsakte) angeblich zugestellt wurden...
Das oben erwähnte ist zur Abwehr dessen....( Text vervollständigen ...dem Vollstrecker in die Hand drücken und ans nächste Amtsgericht faxen) - oder zahlen
------------------------------------------------------------


BadCyberSoul

#6
Wieso 185,82€? In dem Schreiben steht der Gesamtbetrag von 239,76€ (incl. 2014 bisher)

Bedeutet im Klartext, obwohl keine Beitragsbescheide eingegangen sind, sollte Person A lieber zahlen? (Meine Persönliche Meinung, da in meinen Augen sowieso IMMER die GEZ gewinnt)
Wäre es "gültig/rechtskräftig" in die Überweisung "Unter Vorbehalt" zu schreiben? Oder ist dies einfach sinnlos
weil sowieso niemals gegen die GEZ entschieden wird?

awawaw

Beitragsbescheide (vollstreckbar - wenn zugestellt!) sind die 185 für den Rest gibts noch keine Beitragsbescheide (also auch nicht mit Widerspruch/Klage angreifbar...aber auch nicht vollstreckbar).
Zahlung unter "Vorbehalt der Rückforderung" nicht möglich bei bestandskräftigen Verwaltungsakten (was die 3 Beitragsbescheide sind..)...also nicht..rechtlich möglich. Der nächste Bescheid kommt vermutlich in den nächsten 4 Wochen ...(65,..)

BadCyberSoul

Dann wird A wohl doch einknicken müssen  :'(

awawaw

Kämpfen oder resignieren......Nur wenn es wirklich nicht mehr geht....( aber da geht noch was ...)
Ich kämpfe um jeden Cent  8)

BadCyberSoul

Kannst du mir vielleicht eine PN schicken, mit etwas mehr Details? A ist gerade echt fertig.

Bürger

#11
Die Frage ist, ob der Person XYZ überhaupt je ein "Bescheid" nachweislich zugestellt wurde ;)
"Der Zugang und der Zeitpunkt des Zugangs ist im Zweifel durch die "Behörde" nachzuweisen" so ungefähr das Paragrafendeutsch...

Ist der angebliche Bescheid nicht (nachweisbar) zugegangen, ist er faktisch nicht existent.
Ein nicht existenter Bescheid kann auch nicht "vollstreckt" werden.
Es gibt nichts zu "vollstrecken"...

Einfach noch mal tief Luft holen und in Ruhe lesen:

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

sowie

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
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