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Autor Thema: (XXL-)Widerspruch - "Ich zahle nicht für Volksverdummung und Propaganda"  (Gelesen 8948 mal)

L
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Der Widerspruch stammt vom 25.03.2014. Bestimmt schüttelt jeder Jurist nur ungläubig mit dem Kopf. Ich habe meine Genugtuung, diesen Müll nicht zu finanzieren. Und wenn sie meinen Widerspruch ablehnen, werde ich eben dem Gericht den Unterschied zwischen Recht und Unrecht erklären müssen. Was ich aber ganz bestimmt niemals muss: Zahlen!


Zitat
Damen und Herren,

als erstes möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich des Juristendeutsch nicht mächtig bin. Daher rege ich an, dass Sie meine Aussagen nicht auf die juristische Goldwaage legen und im Zweifelsfall anhand des Kontexts ermessen, was ich auszudrücken beabsichtigte. Zur Not stehe ich Ihnen auch für Rückfragen zur Verfügung.

Ihrem "Beitrags"bescheid vom 01.03.2014 widerspreche ich hiermit ausdrücklich und erkenne hierbei ebenso ausdrücklich weder die Rechtmäßigkeit Ihrer Existenz als Institution, noch ihre Pseudo-Legitimationsgrundlage an.

Ich fordere Sie unmissverständlich auf, Ihren "Beitrags"bescheid zurück zu nehmen und mich hierüber sofort zu informieren, mich von Ihrer Liste der Rundfunkteilnehmer zu streichen und sämtliche Daten, mich betreffend, zu löschen. Sollten Sie weiterhin auf eine Zahlung meinerseits bestehen, bestehe ich auf einen unterschriebenen "Beitrags"bescheid und eine adäquate Gegenleistung Ihrerseits.

Etwaige Vollstreckungsmaßnahmen untersage ich Ihnen. Falls Ihnen der befehlende Ton zuwider ist, kann ich auch die Aussetzung dieser Vollstreckungen beantragen. Dies ist mir jedoch zuwider, da ich Ihnen nichts schulde und deshalb nicht das Bedürfnis verspüre, vor Ihnen zu kriechen. Alternativ kann ich Sie natürlich auffordern, den Antrag als gestellt zu betrachten, was ich hiermit auch tue.

Sollten Sie sich von ihren unrechten Handlungen nicht abbringen lassen, bestehe ich auf eine vollständige Zahlungsbefreiung aus Gewissensgründen.

In meinem Schreiben vom 27.08.2013 forderte ich Sie unter Punkt 3 auf, mir Auskunft über meine gespeicherten Daten zu geben und diese zu löschen, da sie nicht erforderlich sind. Dieser Verpflichtung kamen Sie bis heute nicht nach. Ich erwarte, dass Sie dieses Versäumnis innerhalb von zwei Wochen, zumindest jedoch (als Zeichen meiner Kulanz) vor etwaigen Ablehnungsbescheiden oder Vollstreckungen nachholen.

Begründung:

1)
Im Briefkopf ist als Absender "Mitteldeutscher Rundfunk; Kantstr. 71; 04275 Leipzig", sowie "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; 50656 Köln" angegeben. In der beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung ist "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; Freimersdorfer Weg 6; 50829 Köln" angegeben. Damit ist nicht ersichtlich, wer die ausstellende "Behörde" ist. Ihr Bescheid ist gem. § 44 Abs. 2 Nr. 1 BVwVfG nichtig.

Ich fordere Sie zur Korrektur auf. Wenn Sie schon einmal dabei sind, bestehe ich auf eine eigenhändig unterschriebene Fassung, damit ich weiß, wen ich vor Gericht zerren muss. Zugleich verweise ich auf
Art. 34 GG und § 839 BGB. Mit diesem Widerspruch setze ich Sie in Kenntnis, dass sie künftig vorsätzlich handeln und mir gegenüber demnach persönlich haftbar gemacht werden können.

Obwohl ich sicherheitshalber an beide o.g. Adressen diesen Widerspruch schicke, gehe ich davon aus, dass die erlassende "Behörde" die in der beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführte und unter dem Namen "Beitragsservice" bekannte Organisation ist und werde, wie in der Rechtsbehelfsbelehrung gefordert, sämtliche weitere Korrespondenz, bis auf Weiteres, an diesen Empfänger richten.


2)
Der "Beitragsservice" ist eine nicht rechtsfähige Institution. Bescheide einer nicht rechtsfähigen Institution sind automatisch ebenso wenig rechtsfähig. Ihr "Beitrags"bescheid ist damit nichtig.


3)
Ihr "Beitrags"bescheid basiert auf einer von Ihnen widerrechtlich vorgenommenen Zwangsanmeldung. Entgegen meiner Zurückweisung vom 27.08.2013 meldeten Sie mich – gegen meinen ausdrücklichen Willen – als Rundfunkteilnehmer an, bzw. hielten die rechtswidrig durch Sie erfolgte Zwangsanmeldung aufrecht. Wie ich Ihnen bereits verständlich zu machen versuchte, bin ich jedoch kein Rundfunkteilnehmer und daher auch nicht zahlungspflichtig. Es besteht kein beitragspflichtiges Rechtsverhältnis. Die Tatsache, dass Sie mich wiederholt für Ihre weder erbrachte, noch erwünschte Leistung zur Kasse bitten, legt den Schluss nahe, dass es sich hierbei um ein Angebot handelte, welches ich nicht ablehnen konnte. Solche Methoden sind in Mafiakreisen nicht unüblich und überaus bezeichnend für unsere "marktkonform-demokratische" Korruptokratie, die sich einen Scheiß um die Belange des Volkes kümmert, wenn es gegenteilige Lobbyinteressen gibt. Alternativ kann man auch sagen, dass es sich hierbei um Allmachtsphantasien eines parasitären Rundfunksystems handelt, das meint aus dem Rundfunk"beitrags"staatsvertrag irgendeine Berechtigung herauslesen zu können. Beide Varianten sind nicht verfassungskonform und machen Ihr Anliegen illegal.


4)
Als Nicht-Rundfunkteilnehmer komme ich nicht in den Genuss Ihres als "Grundversorgungs- und Bildungsauftrag" deklarierten, gesendeten Schwachsinns, den ich als Beleidigung meiner Intelligenz und gemeingefährlich für die verbliebenen Trümmer unserer Restdemokratie einstufe und deshalb auf keinen Fall zu alimentieren bereit bin. Nicht einmal unter Joseph Goebbels bestand in Deutschland ein Zahlzwang zur Finanzierung systemrelevanter Propaganda und hirnlähmender Unterhaltungsberieselung. Insbesondere da ich weiß, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk parteiisch, tendenziös und manipulativ ist, statt Informationen eher Desinformation verbreitet, betrachte ich es als zusätzliche Demütigung, wenn ich dafür auch noch bezahlen soll. In meinem letzten Schreiben wies ich Sie bereits darauf hin, dass für diesen gesendeten Dreck gefälligst diejenigen Lobbyhuren zahlen sollen, die davon tatsächlich profitieren und in ihren Aufsichtspositionen Personal- und Programmentscheidungen treffen. - Da ich von Ihrem staatsnahen Verblödungsangebot keinen Nutzen habe und dies auch nicht wünsche, bin ich weiterhin KEIN Rundfunkteilnehmer und deshalb auch nicht bereit oder gezwungen, Ihren medialen Gehirneiter zu konsumieren, geschweige denn zu finanzieren.


5)
Aufgrund der Tatsache, dass ich mich nicht bei Ihnen angemeldet habe – was in jeder Hinsicht rechtmäßig war – sollte für Sie ersichtlich sein, dass ich Ihr Verblödungsangebot ohne jedwede Danksagung ablehne. Was ich nicht bestellt habe, muss ich gem. § 241a BGB auch nicht bezahlen.


6)
Bereits mit Ihrer Zwangsanmeldung überschritten Sie Ihre Kompetenzen. Im Rundfunk"beitrags"staatsvertrag existiert keine Klausel, die Sie dazu ermächtigt. Daher kann ich von Ihnen erst ab dem Zeitpunkt, meiner aus freien Stücken abgegebenen Anmeldung als Rundfunkteilnehmer, als solcher behandelt und auch zur Kasse gebeten werden. (Ich bin sicher, dass Sie weniger als drei Anläufe benötigen werden, um herauszufinden, welcher im Vergleich zu Ihrem Verein, nicht minder beliebte Ort, vorher unter einer meterdicken Eisschicht begraben sein dürfte.)


7)
Ihre erfolgte Zwangsanmeldung ist sittenwidrig, da die erzwungene Finanzierung von Gehirnwäsche durch ihre Opfer, unter keinen Umständen mit dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden konform geht. Dieser Umstand sollte für Sie bereits an den ausufernden negativen Reaktionen auf Ihre Handlungen erkennbar sein. Ihr sittenwidriger "Beitrags"bescheid ist nach § 44 Abs. 2 Nr. 6 BVwVfG nichtig.


8)
Als Wohnungsinhaber nehme ich lediglich mein Grund- und Menschenrecht auf artgerechte Haltung in Anspruch. Eine Wohnung ist zum Empfang Ihrer Propagandasendungen und medialen Zerebralreinigungsmittel jedoch nicht geeignet. Hierfür werden zusätzlich Rundfunkempfangsgeräte benötigt, welche ich jeodch nicht besitze. Wie die Inanspruchnahme eines Grundrechts, ohne Möglichkeit oder Wunsch, Ihren gesendeten Müll zu empfangen, mich automatisch zum "Beitrags"schuldner macht, obliegt Ihrer Erklärung, auf die ich bis heute sehnsüchtig warte. Eine Wohnung ist (Gott sei Dank) kein Rundfunkempfangsgerät und daher nicht geeignet, mich in den Genuss Ihrer "Leistungen" kommen zu lassen, was jedoch die Voraussetzung für die Erhebung eines Beitrags ist. Was Sie von mir verlangen ist damit alles mögliche, aber ganz bestimmt kein Beitrag.


9)
Würde ich mein Geld tatsächlich in Ihrem gierigen Rachen entsorgen, bliebe nichts mehr für echten Journalismus übrig. Wie ich Ihnen bereits mitteilte, halte ich Sie für die so ziemlich letzte Adresse (nach dem privaten Dummfunk), der ich bereitwillig Geld für eine hypothetisch erbrachte Leistung geben würde. Aus diesem Grund überweise ich meinen Rundfunkbeitrag monatlich an [Seite/Begriff nicht erwünscht], einen freien und tatsächlich unabhängigen Journalisten, welcher der von Ihnen verbreiteten Propaganda hauptberuflich widerspricht. Da ich an ihn sehr gern meinen Rundfunkbeitrag überweise, um seriösen Journalismus, als Gegenpol zur Meinungsmache durch unsere "Qualitätsmedien", zu unterstützen, bleibt für Sie leider nichts übrig. Selbst wenn ich es wollte, könnte ich Sie überhaupt nicht bezahlen. Selbst wenn ich [Seite/Begriff nicht erwünscht] nicht unterstützen würde, stünde noch Holger Kreymeier (weit) vor Ihnen auf der Liste. (Ok, Sie tauchen eigentlich nicht wirklich auf dieser Liste auf.) Ich werde meine Prioritäten auch nicht verändern, denn es schadet der Meinungsvielfalt, wenn ich Ihre Meinungseinfalt vorgezogen finanzieren würde. Das kann und werde ich nicht tun. Mir ist jede Haftstrafe lieber, als die Entwürdigung, Schunkelshows, Schmonzetten, Soaps und unkritische Wiedergabe von Pressemitteilungen diverser Lobbyisten oder ihrer parlamentarischen Arme zu finanzieren und damit dem politisch gewollten Neofeudalismus Unterstützung zu gewähren. Sie verlangen von mir, dass ich für etwas zahle und mir deshalb andere, ähnliche Dinge nicht leisten kann, weil mein Einkommen für beides nicht ausreicht. Genau das tue ich, nur gehen Sie dabei leer aus. Mit welchem Recht soll ich Ihnen den Vorzug geben? Weil ein paar Typen der Meinung waren, miteinander einen Vertrag abzuschließen? Das können sie, dann sollen sie aber auch die Zeche zahlen!


Ich möchte anmerken, dass es mal eine Zeit gab, in der Menschen für eine freie Presse gestorben sind. Heute stirbt die freie Presse, weil die Menschen vorzugsweise dümmliche Propaganda finanzieren sollen. Der Rundfunk"beitrag" ist nichts anderes, als ein Zwangsabo der BLÖD-Zeitung. Wir werden vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur auf höhrem Niveau belogen.


10)
Wie der Mitteldeutsche Rundfunk und Degeto eindrucksvoll bewiesen, hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein mittelschweres Korruptionsproblem. Er ist das Sammelbecken ausgedienter Parteisoldaten und damit keineswegs staatsfern. Die Firma Degeto machte mit einem klitzekleinen Veruntreuungs- und Betrugsskandal auf sich aufmerksam und ist auch bis heute ein Paradebeispiel für die nicht vorhandene Staatsferne (Christine Strobl, Tochter von Wolfgang "wo kommen denn die Hunderttausend D-Mark plötzlich her" Schäuble). Der MDR selbst verzockte Millionen Gebührengelder. In das ohnehin sinn- und verstandentleerte Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fließen gerade mal 38 Prozent der abgepressten Einnahmen. Sagen Sie, wofür wollen Sie von mir Geld? Worin genau liegt für mich als Nicht-Mitarbeiter Ihres Saftladens oder parlamentarischen Lobbyvertreters oder Finanzheuschrecke der Vorteil, für den ich "Beiträge" entrichten soll?


11)
Der Rundfunk"beitrags"staatsvertrag, den Sie stets und ständig als Pseudo-Legitimationsgrundlage anführen, ist das, was man als Vertrag zu Lasten Dritter bezeichnet und verstößt damit gegen den Grundsatz der Privatautonomie, MEINER Privatautonomie. Ehrlich gesagt ist es mir gleich, wer mit wem Verträge abschließt, solange ich nicht als Schuldner eingetragen werde. Genau das ist hier aber geschehen und damit nicht nur sittenwidrig und Ekel erregend, sondern überdies auch vollkommen rechtswidrig und eigentlich schon kriminell. Aufgerollt und in öffentlichen Toiletten ausgehangen, dürfte dieser Rundfunk"beitrags"staatsvertrag, abhängig von der Papierqualität, zumindest noch einen sinnvollen Zweck erfüllen. Als Legitimationsgrundlage für Sie taugt er jedenfalls nicht und wird auch von mir nicht anerkannt.


12)
Ihr "Beitrags"bescheid verletzt mich in etlichen meiner Grundrechte. Da ich nicht willens bin, jedem daher gelaufenen Ansprüchesteller das Grundgesetz vorzubeten, schlage ich vor, Sie lesen die Artikel 1 bis 20 GG aufmerksam durch und kreuzen selbstständig an, welche (Plural) meiner Grundrechte Sie mit Füßen treten. Es ist ohnehin Ihre Aufgabe, Ihre Handlungen mit der nötigen Verfassungstreue zu tätigen. Würden Sie oder die parlamentarischen Lobbyvertretungen dies tatsächlich tun, wäre der Rundfunk"beitrags"staatsvertrag niemals zustande gekommen. Ich bin es endgültig leid, von Politikerdarstellern zum Wahl-, Zahl- und Arbeitsvieh degradiert zu werden. Im Zweifelsfall berufe ich mich auf Art. 1 Abs. 1 GG, erkläre Ihnen ausdrücklich, dass ich ein Mensch bin und daher die Menschenrechte für mich uneingeschränkt Gültigkeit besitzen und ich auf diese ebenso uneingeschränkt Anspruch erhebe.

Nur weil ich nicht willens bin, auf meine Geburtsrechte zu verzichten und für den Rest meines Lebens unter eine Brücke zu ziehen, schulde ich Ihnen noch lange nichts!


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Teil 2 (von 2 ;))

Zitat
Ich möchte nicht abschließen, ohne Ihnen mitgeteilt zu haben, dass ich einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk für durchaus sinnvoll und wichtig halte. Sehr gerne sogar, würde ich für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen, der seinen Grundversorgungs- und Bildungsauftrag ernst nimmt. Bis wir so etwas haben, sehe ich mich nicht als zahlungspflichtig an. Sie bedürfen einer dringenden Reform, statt meines Geldes. Für das was Sie abliefern, gibt es von mir keinen müden Cent, denn im Moment machen Sie nichts anderes als die privaten Dreckschleudern. Sie betrachten sich als Endlager für Restverstand, fühlen sich der Meinungseinfalt verpflichtet, waschen Gehirne im Schleudergang während Sie unsere korrupten Politiker im Kuschelweichgang, völlig unkritisch ihre sinnentleerten Worthülsen und aalglatten Lügen absondern lassen, ohne Widerworte, ohne Korrektur! Am widerlichsten ist jedoch Ihre permanente Kriegshetze, ganz im Sinne amerikanischer Hegemonialinteressen. Sie belügen das Volk, Sie manipulieren, Sie verheimlichen, Sie vertuschen und verdrehen Tatsachen. Sie betreiben Demagogie, verzerren die Realität und jeden Rest von Anstand, bis zur Unkenntlichkeit. Und das ist bloß der Informationsteil! Ihr Unterhaltungssektor besteht aus Ü60-Rentnerbespaßungsprogrammen, Telenovelas und Doku-Soaps, Trash-TV das genauso gut bei den Privaten laufen könnte. Der Anspruch Ihrer Unterhaltungsformate stammt aus einer Zeit, in der die Deutschen Ilja Richter in ihren Kellern lustig fanden, als das damals neue Star Trek als "zu intellektuell" abgelehnt wurde, weil man die Menschen für so dumm hielt, wie sie das Fernsehen in Jahrzehnte langer Schwerstarbeit erst machen musste. Sie lullen die Menschen mit oberflächlichen Heimatfilmen, Rosamunde-Pilcher-Kitsch, Mutantenstadl und der gesamten Palette, degetoisierten Stumpfsinns ein und beleidigen dadurch jeden, der noch über etwas Restverstand verfügt, indem Sie dafür auch noch die Hand aufhalten. Das ist vergleichbar mit einem Hund, der erst auf den Teppich macht und anschließend sabbernd, hechelnd sein Leckerli erwartet. Sie sind eine Gefahr für den Humanismus, für die oft geheuchelte, aber nie wirklich ernst gemeinte Freiheit (z.B. zu einem Rundfunk"beitrag" nein sagen zu können). Sie sind der Sargnagel für die letzten Scherben, unserer vorsätzlich zerstörten Demokratie, denn Sie klären nicht auf. Sie verbreiten reine ideologisch verblendete Systempropaganda und erziehen den zumindest offiziellen Souverän des Landes zu einem hirntoten, obrigkeitshörigen Konsumzombie, der brav weiterhin genau jenes Pack wählt, das ihn zugunsten des Geldadels, der selbst ernannten Elite ausplündert, versklavt und schon bald wieder in Kriegen verheizt (die Sie herbei senden) und Ihnen im Gegenzug für Ihre Linientreue, eine Änderung des Finanzierungsmodells zugute kommen lässt, damit auch der letzte Rundfunkverweigerer, zum Schwarzseher umdefiniert, für diesen gequirlten Scheiß zu zahlen hat. Eine Hand wäscht die andere. Würden Sie Ihrem Grundversorgungs- und Bildungsauftrag tatsächlich nachkommen, müsste ich bestenfalls einen lausigen Fünfer im Monat berappen und Merkel u.v.a. säßen im Knast. Verzeihen Sie mir also bitte, dass ich eher selber in den Bau wandere, als Sie monetär zu unterstützen. Sie gehören zwingend reformiert, oder – wenn das nicht hilft – abgeschafft. Denn so sehr ich einen anständigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk begrüße, so sehr muss ich Ihren Selbstbedienungsladen mit Massenretardierungssauftrag ablehnen!

Ich gebe zu, dass Sie heute bereits – wenn auch nur wenige – Perlen im Programm haben, die Sie jedoch nachts vor die Säue werfen. Daraus kann ich nur schlussfolgern, dass dies Alibi-Perlen sind, damit Sie behaupten können, nicht ausschließlich grenzdebiles Unterhaltungsprogramm und verlogenen Propagandamüll abzuliefern und gleichzeitig nicht Gefahr laufen wollen, dass jemand aus Ihrem Publikum auch nur ansatzweise mitschneidet, wie korrupt, verlogen, Menschen verachtend, Kriegstreibend und in jeder Hinsicht illegal die Typen wirklich agieren, die sich dann wieder tagsüber in den öffentlich-rechtlichen Labershows, täglich auf's Neue, ihre gemästeten und vergoldeten Hintern platt sitzen und Phrasen dreschen können, ohne dass einer der überbezahlten Moderatoren auch nur daran denkt dazwischen zu funken. Volk bleibt dumm, Volk bleibt stumm.

In Ihrer Rechtsbehelfsbelehrung fordern Sie, dass ich "zur Begründung dienende Tatsachen und Beweismittel" angebe. Was bringt das, wenn Sie die sowieso ignorieren? Dass Sie Widersprüche mit herbei halluzinierten Begründungen ablehnen, hat sich mittlerweile sogar bis zu den letzten Hinterbänklern durchgesprochen. Wozu also die Mühe? Ich kann Ihnen ohnehin nichts Neues erzählen, denn diese Tatsachen sind Ihnen längst bekannt.

Ihre ehemalige Mitarbeiterin, Dr. Anna Terschüren bekam auf Ihre Doktorarbeit, die sich kritisch mit Ihrer Rechtmäßigkeit auseinandersetzt, die Bestnote (summa cum laude). Es existieren zahlreiche Rechtsgutachten die Ihnen zu denken geben sollten. (Degenhart, Geuer, Hilker, Koblenzer, Terschüren, Waldhoff) Die sind meiner bescheidenen Meinung nach aber auch weniger wichtig, denn sie lassen die Tatsache außen vor, dass es sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk um staatsnahe Parteipropagandasender handelt.

Sie selbst beweisen meine oben getätigten Aussagen mit beständiger Kontinuität. So geschehen zum Beispiel in Ihrer selten verlogenen "Berichterstattung" zur aktuellen Krim-Krise. Die Tagesschau berichtete ausführlich über das "umstrittene" Referendum in der Krim und wurde nicht müde, die Legalität einer Volksabstimmung mit 80% Beteiligung und einem über 95-prozentigen Ergebnis anzuzweifeln. Die selbe Tagesschau hält allerdings die in Kiew sitzende und entgegen der ukrainischen Verfassung an die Macht geputschte Naziregierung (mit Boxhandschuhen) für rechtmäßig. Die verkaufen Sie uns als "Übergangsregierung" mit einem ukrainischen Präsidenten und Ministern. Während Sie zu dem Referendum erklären, dass das in der ukrainischen Verfassung nicht vorgesehen ist, behaupten Sie gleichzeitig, dass das Wegputschen des Präsidenten durchaus verfassungskonform geht. (Wen wollen Sie eigentlich verarschen?) Putin wird als Aggressor vorgeführt, wenn er es wagt, russische Interessen vor Ort zu schützen. Als das Dreiergespann Schröder, Fischer, Scharping, damals völkerrechtswidrig den Kosovo bombardieren ließ (wohlgemerkt einen Angriffskrieg vom Zaun brach), war das nach Ansicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks natürlich legal und die Bombentoten sollten sich glücklich schätzen, im Namen der Humanität ermordet worden zu sein. - Lässt Putin aber ohne Waffengewalt wählen (sie suggerierten übrigens das Gegenteil), dann ist das völkerrechtswidrig. Dabei beruft er sich nur auf die von der NATO damals geschaffenen Fakten. Wird das von Ihnen erwähnt? Natürlich nicht, denn dann würden Sie ja selbst offenbaren, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk über zwei Messlatten zur effizienteren Realitätsverzerrung verfügt. Um dem ganzen aber die Krone aufzusetzen, wird immer wieder erzählt, Putin würde sich die Krim "einverleiben", als gäbe es das "umstrittene" Referendum (mit über 95% Zusage zu dieser "Einverleibung" nicht). Das ist nichts geringeres als antirussische Propaganda, verlogen bis ins Mark und unter vollständiger Negation des Selbstbestimmungsrechts der dort lebenden Bevölkerung. Unter diesem Tenor ist es kein Wunder, dass uns die nun gegen Russland auferlegten Sanktionen als Selbstverständlichkeit verkauft werden. So wollen es die westlichen Regierungen, also will es auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk, damit es auch das Wahl-, Zahl-, und Arbeitsvieh will. Ohnehin kann es nicht sein, dass sich die Bevölkerung der Krim weigert, sich dem "goldenen Westen" anzuschließen, samt seiner schleichenden Verelendung durch (alternativlose) Austeritätspolitik inklusive Rettung von Gammelbanken. Wie können die es auch wagen, einfach ihren Verstand einzuschalten? Haben die keinen Rundfunk, der ihnen das abgewöhnt hat?

In der Sendung "Extra 3" wird mit dem Beitrag "Liebling, ich habe die Ukraine geschrumpft" satirisch verpackte Propaganda abgeliefert, Putin als Sowjetscherge und durchgeknallter Irrer dargestellt und es wird erklärt, dass alles damit begann, dass plötzlich russische Soldaten in der Ukraine auftauchten. - Kurzer Realitätscheck: Wer hat angefangen? Gab es da nicht zuerst einen Putsch gegen den rechtmäßig gewählten Präsidenten durch irgendwelche Nazis? War es nicht der Westen unter Obama und Merkel, der sofort die Putschisten (die Sie uns als "Übergangsregierung" unterjubeln) unterstützt hat? (Verbesserungsvorschlag: Vielleicht sollten Sie Ihre Versuche, das Volk zu verarschen etwas subtiler gestalten. Noch offensichtlicher kann Propaganda gar nicht sein.)

Ein weiteres Beispiel für die Verlogenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefällig? Sehr gern! In Ihren unzähligen politisch angehauchten Soft-Talkshows sitzen immer die selben Sackgesichter, die nie kritisch befragt werden. Wann hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk z.B. mal den Ex-Arbeitsminister Clement nach seinen eindeutig korrupten Tendenzen befragt? Clement ist maßgeblich für die Menschen verachtenden Hartz-IV-Gesetze mitverantwortlich und war der Initiator der vollständigen Entfesselung der Leiharbeit. Seit dem sind Menschen tatsächlich nur noch Humankapital und werden über Hartz IV erpresst, sich von diesen Menschenhandelsbuden ausbeuten zu lassen. Jetzt sitzt Clement im Aufsichtsrat eines solchen Scheißvereins und kriegt vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch ein Forum geboten, wo er die Opfer seiner auf Eigennutz basierenden Politik – die kraft Gesetz gezwungen werden, sich von ihm ausbeuten zu lassen – auch noch ungestraft als Parasiten bezeichnen kann. Wenn Sie kritisch über Hartz IV berichten, dann nur über ohnehin bekannte Dinge. Dass das ganze System menschenrechts- und verfassungswidrig ist, dass es Zwangsarbeit und Sklaverei fördert, dass es den Rechtsstaat und die Demokratie in die vollständige Auflösung treibt, Menschen gegeneinander ausspielt und Millionen Menschen ihrer Würde beraubt und in Folge dessen, die Urheber dieses in Gesetz gegossenen Verbrechens vor den Kadi gezerrt gehören, darüber berichten Sie nicht. Im Gegenteil, die laden Sie fröhlich weiter zum heiteren Quatschen in Ihre Labershows ein, wo sie wieder Stimmung gegen die Opfer ihrer Politik machen können. Und wenn dann der bekannte Hartz-IV-Kritiker, Ralph Boes, mal in eine Ihrer Sendungen kommen darf, wird er von Ihnen als arbeitsverweigernder Sozialschmarotzer angekündigt. (SWR Nachtcafé, 03.05.2013) Sie erklärten: "Der Langzeitarbeitslose Ralph Boes möchte gar nicht mehr arbeiten" und verschwiegen, dass Ralph Boes vollzeit ehrenamtlich damit beschäftigt ist, der verfassungsmäßigen Ordnung wieder auf die Beine zu helfen, an deren Zerstörung Sie maßgeblich beitragen. Aufgrund dieser verlogenen Ankündigung sagte Boes ab und Sie entfernten alle Hinweise.

Auf Ihre Propaganda erheben Sie wie selbstverständlich den alleinigen Wahrheitsanspruch. Wer Ihnen widerspricht, ist ein Verschwörungsspinner oder wird in eine bestimmte (manchmal nicht ganz präzise) Ecke gedrängt. Sogar vor der beliebten und nicht minder ekelhaften Propagandastrategie "argumentum ad hominem" schrecken Sie nicht zurück. Leider verkennen Sie, dass im Informationszeitalter die alten Propagandamethoden nicht mehr funktionieren. Statt den Autor gegenteiliger Botschaften, entlarvten Sie vielmehr sich selbst. Das führt dazu, dass immer mehr Menschen begreifen, dass sie auch vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk belogen und nach Strich und Faden verarscht werden. Am 13.03.2014 veröffentlichten Sie auf Ihrem ARD-Kanal bei Youtube ein Video (Ukraine: Verschwörungsvideos in den sozialen Netzwerken | Wochenwebschau #31), dass sich genau dieser Propagandatechnik bedient. Nach dem jetzigen Stand wurde es insgesamt 33.248-mal angeschaut, dabei 63-mal positiv und 4.144-mal negativ bewertet. Dem in logischer Konsequenz folgenden Shitstorm begegneten Sie durch Abschalten der Kommentare und eiskalter Zensur. An dieser Stelle möchte ich konkretisieren, was ein Shitstorm ist: Dezentrale und individuelle Meinungsäußerung und damit von Art. 5 GG in jeder Hinsicht gedeckt. Die Medien bemühen sich, diesen Begriff negativ zu besetzen, dabei ist ein Shitstorm etwas überaus positives. Es zeigt, dass die Menschen erkennen, wie sehr sie von den Massenmedien verarscht werden. Es zeigt, dass sie langsam aufbegehren.

Noch ein Beispiel: Gibt es eine Großdemonstration in Spanien gegen die Verbrechen an der Bevölkerung, seitens der aus EU, EZB und IWF bestehenden Wirtschaftsdiktatur, die derzeit Spanien regiert, berichten Sie von Randalierern. Die (anschließenden) Krawalle rücken ins Zentrum der Berichterstattung. Die zuvor stattgefundene friedliche Demonstration wird beiläufig am Rande erwähnt. Die ca. eine Million Teilnehmer relativieren Sie auf "Zehntausende" herab. Findet gleichzeitig in Venezuela gegen den sozialistischen (also unbequemen) Präsidenten eine Demonstration statt, rücken die Krawalle in den Hintergrund. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine friedliche Demonstration, nein es sind Massenproteste, die in den Vordergrund gerückt werden. "Die Polizei löste einige Protestmärsche mit Tränengas auf." Offenkundig ging sie gegen friedliche Demonstranten vor, die anders als in Spanien, nur von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machten, denn die Randalierer fanden nur in Sachen Spanien, nicht jedoch in Ihrer Venezuela-Berichterstattung Erwähnung. Die Tagesschau (in 100 Sekunden vom 23.03.2014) weiß offenbar zwischen guten und bösen Demonstranten und Polizisten zu unterscheiden und berichtet entsprechend "objektiv". Andererseits war die Berichterstattung dennoch unfreiwillig ehrlich. Denn hätte Maduro tatsächlich friedliche Demonstranten verprügeln lassen, hätten Sie das nicht nur unterschwellig unterstellt. Sie hätten sich vielmehr wie ein Hai auf den Bluttropfen im Wasser gestürzt und das Thema hemmungslos ausgeschlachtet. Wenn man das nicht weiß, könnte man die Tagesschau glatt mit der Wochenschau von damals verwechseln. Die berichtete auch ähnlich neutral.

Es gibt noch unzählige weitere Fälle öffentlich-rechtlicher Propaganda, die Ihnen z.T. von Olaf Kretschmann in seinen offenen Briefen aufgewärmt wurden. (Und das sind längst nicht alle.) Wie er, kann auch ich die Alimentierung öffentlich-rechtlicher Parteipropaganda und Volksverdummung nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Das interessiert Sie aber bekanntlich nicht im Geringsten. Ich habe zu zahlen und basta, denn die Interessen staatsnaher Propagandaschleudern überwiegen die Interessen des Individuums, sich diesen Dreck nicht antun und ihn auch nicht unterstützen zu müssen. In diesem Sinne erwarte ich Ihren Ablehnungsbescheid und möchte anregen – da ich besonders widerspenstig und nicht gerade zimperlich in meiner Wortwahl bin – die angedrohten 1.000 Euro Ordnungsstrafe zu verhängen. Ich bekenne mich des Rundfunkverweigerns in jeder Hinsicht schuldig und werde nicht eine Handbreit davon abweichen.

Da jede Floskel formulierter Freundlichkeit gelogen wäre, verbleibe ich mit Grüßen. Das ist mehr als Ihnen zusteht und das Einzige, das Sie je von mir bekommen werden. Suchen Sie sich andere Geldgeber für Ihre Propagandaschleudern und hören Sie auf mich zu belästigen! Sie widern mich an.

Mit Grüßen


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awawaw

wau-- ziemlich viel Zeit investiert... aber schade drum....das prallt bei der Bande ab..... "die machen nur Ihren Job" Den Ihr Job ist es.. so einfach wie möglich an deine Kohle zu kommen (-:


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Kann nur vom ganzen Herz voll zustimmen und bei jedem Wort eigenhändig unterschreiben. Interessant, wie die Laune in der Luft hängt. Habe nämlich eben heute einen ähnlichen, aber viel kürzeren Brief an die "Damen und Herren" geschickt. Im Unterschied zu Dir aber mit einem anführenden "Hallo", aber dafür ohne "Gruß" zum guten Schluss.
GEZ Verweigerern, um die Propaganda nicht zu finanzieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9113.0.html



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Etwas weniger gefühlsdominiert wäre vieles sehr gut in einer Klage aufgehoben, weil gut auf den Punkt gebracht.


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Für eine Klage sollten die Beleidigungen gegen irgendwelche Leute euphemistisch umgenannt werden, und schon passt es. Mit den entsprechenden Artikeln aus dem Grundgesetz garniert sollte es möglich sein, dass sich Verfassungsrichter damit beschäftigen müssen.


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Was kam denn bzgl. des Widerspruchs oben heraus? Was waren die Antworten?
Gab es am Ende so etwas , "wir befreien Sie, erzählen Sie das aber nicht weiter?"


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Der aktuelle Stand:
Als Reaktion auf den Widerspruch gab es nur das übliche Textbaustein-Blabla. Mit der Zeit trudelten dann auch 2 weitere Bescheide bei mir ein und es wurden zum 01.08. Vollstreckungsmaßnahmen angekündigt. Ansonsten gilt was bereits jeder weiß: Es interessiert die einen Schei*, dass die das nicht dürfen. Und unterschreiben haben die auch noch nicht gelernt. Im Grunde genommen hat sich nichts getan.


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
vielleicht sollte die betroffene Person die Herrschaften von GEZ & Co mit folgendem Urteil zu konfrontieren
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html


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L
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(Anbei ein Musterschreiben)

Mit Datum vom 01.08.2014 und knapp 2 Wochen Postlaufzeit (ein Schelm wer böses dabei denkt) bekam ich einen neuen "Gebühren-/Beitragsbescheid". Diesen habe ich wie folgt beantwortet. Nach ca. einem Monat gab es nun immer noch keine Reaktion darauf. Wie sie darauf reagieren, weiß ich deshalb noch nicht. Jede Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko! Alles in Großbuchstaben muss entsprechend auf euch zugeschnitten werden.

Wichtig: Dieses Schreiben bringt euch nur etwas, wenn ihr euch nicht selbst beim "Beitragsservice" angemeldet habt, sondern von denen zwangsweise angemeldet wurdet. Wer sich selbst dort angemeldet hat IST tatsächlich zahlungspflichtig! (§ 58 Abs. 1 VwVfG). Für alle anderen gilt: Lasst euch nicht verarschen und einschüchtern!

Ich werde auch weiterhin keinen müden Cent zahlen.


Zitat
ARD ZDF Deutschlandradio
“Beitragsservice”
Geschäftsführer Herrn Dr. Stefan Wolf
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Ihr „Gebühren-/Beitragsbescheid“ vom DATUM / Mein Gegenangebot
Ihre Angebots-Nr: GEZ-TEILNEHMERNUMMER


Sehr geehrter Herr Dr. Wolf,

Ihren „Gebühren-/Beitragsbescheid“ vom DATUM nehme ich als Angebot zur Kenntnis, da Sie als Absender „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ als nicht rechtsfähige Organisation mit der UID-Nummer: „DE 122790216“ und UPIK-ID: „344474861“, mangels Übereinstimmung mit Art. 33 Abs. 4 GG offenkundig nicht befugt sind, hoheitliche Tätigkeiten auszuüben.

Da nach den Angaben auf der Homepage des Beitragsservice, aber auch zahlreichen Pressemitteilungen und Polizei-Informationen derzeit Betrüger gefälschte Zahlungsaufforderungen und „Gebühren-/Beitragsbescheide“ versenden, kann von der Echtheit Ihres Schreibens nicht ohne Weiteres ausgegangen werden. Daher werte ich Ihren „Gebühren-/Beitragsbescheid“ vom DATUM, auch in Hinblick auf den Absender und der mangelnden Einhaltung von Formvorschriften, als unverbindliches Angebot eines (Ihres) Unternehmens. Zur Vornahme hoheitlicher Tätigkeiten müssen Sie entsprechende rechtliche Befugnisse nachweisen können. Erst wenn diese vollständig und in zufriedenstellender Weise, wie im Folgenden gefordert, erbracht wurden, werde ich Ihren „Gebühren-/Beitragsbescheid“ als hoheitlichen Akt anerkennen können.

Bis dahin werte ich Ihr Schreiben als Angebot und nehme es unter folgenden Voraussetzungen an:

1) Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben.
Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.
2) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.
3) Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundesstaates BUNDESLAND.
4) Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich und schriftlich offenzulegen, welche Daten außer der im Briefkopf  aufgeführten Adresse Sie über meine durch diesen Namen/diese Adresse identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG)
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)
3. Der schriftliche Nachweis hat rechtsverbindlich zu erfolgen.
5) Sie bestätigen mir gegenüber schriftlich und notariell beglaubigt, dass die finanziellen Mittel, die ich Ihnen ggf. überlasse, ausschließlich für Rundfunkangebote verwendet werden, die den Vorgaben des § 11 Abs. 2 RundfStV entsprechend, objektiv, unparteilich, der Meinungsvielfalt verpflichtet und ausgewogen sind.

Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, die geforderten Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist von zwei Wochen, zuzüglich 3 Tagen Postlaufzeit, ab Datum dieses Schreibens, unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, dass Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Organisation nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.

Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen/Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen, als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 30.000,00 Euro meinerseits Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB) als auch Ihrer Behörde gegenüber in Höhe von 1.000.000,00 Euro, als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis, als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderweitige Mittel.

Bis zur Erbringung der entsprechenden Nachweise betrachte ich Ihr Schreiben als wirkungslos, da nicht den Formvorschriften genügend und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Betrügern, in krimineller Absicht erstellt. In Ihrem eigenen Interesse am Zustandekommen fruchtbarer wirtschaftlicher Beziehungen bitte ich Sie, die geforderten Nachweise schnellstmöglich zu erbringen.

Bis Sie die unter Punkt 1 bis 4 geforderten Nachweise vollständig und rechtsverbindlich erbracht haben, unterbreite ich Ihnen hiermit folgendes Gegenangebot:

Für jede unaufgeforderte und von mir nicht ausdrücklich autorisierte bzw. nicht erwünschte Kontaktaufnahme, die geeignet ist, mich zu einer wie auch immer gearteten Interaktion mit Ihnen oder anderen natürlichen oder juristischen Personen aufzufordern oder die mich zur Finanzierung von Waren, Dienstleistungen o.ä. auffordert die ich nicht ausdrücklich bestellt habe, berechne ich Ihnen künftig eine Interaktionsgebühr in Höhe von 20.000,00 (In Worten: zwanzigtausend) Euro. Die Gebühr wird mit Datum Ihrer Kontaktaufnahme zzgl. drei Wochen fällig. Bis zur Fälligkeit muss ein entsprechend verbindlicher und spätestens mit Datum der Fälligkeit einlösbarer Bar- oder Verrechnungsscheck bei mir eingegangen sein, ansonsten wird ein Mahnverfahren eröffnet, welches für Sie mit weiteren Kosten verbunden ist. Den Scheck senden Sie bitte ausreichend frankiert an meine im Briefkopf angegebene Adresse. Die Beweislast des Zugangs liegt ausdrücklich bei Ihnen.

Dieses Sonderangebot gilt ab Erhalt dieses Schreibens bis zu meinem ausdrücklichen Widerruf. Jede unaufgeforderte und von mir nicht ausdrücklich erwünschte Kontaktaufnahme Ihrerseits oder in Ihrem Auftrag handelnde natürliche oder juristische Personen, werte ich als Ihre verbindliche Zustimmung zu diesem Angebot.

Sofern Sie sich als Träger hoheitlicher Befugnisse nach Art. 33 Abs. 4 GG bzw. i.S.d. § 1 VwVfG betrachten, sind Sie mir gegenüber nach § 25 VwVfG auskunfts- und beratungspflichtig. Ich beantrage die rechtsverbindliche Beratung bzw. Auskunft zu den folgenden Punkten (A-D), zuzüglich der o.g. Punkte (1-4):

A) Eine von Ihnen festgestellte Beitragspflicht, ohne meine Einwilligung oder Anerkennung Ihrer Institution, stellt einen Eingriff in meine nach Art. 2 Abs. 1 GG grundrechtliche geschützte Privatautonomie dar. Nach Art. 19 Abs. 1 GG ist ein solcher Eingriff nur durch ein Gesetz und unter Beachtung des Zitiergebotes statthaft. Die gesetzliche Grundlage, auf die Sie sich beziehen, muss einen solchen Eingriff unter Nennung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG rechtfertigen. Inwiefern wird innerhalb der von Ihnen zugrunde gelegten gesetzlichen Regelung, die es Ihnen gestattet, mich zwangsweise, ohne meine Zustimmung, bei Ihnen anzumelden, den Vorschriften aus Art. 2 Abs. 1 GG i.v.m. Art. 19 Abs. 1 u. 2 GG Rechnung getragen? Bitte erbringen Sie hierfür den entsprechenden Nachweis.
B) Als weiteren Grundrechtsverstoß mache ich geltend, dass meiner Gewissensentscheidung gem. Art. 4 Abs. 1 GG, nach der ich Volksverdummung, Propaganda, Lügen und Kriegshetze nicht unterstützen kann, möchte und werde, von Ihnen konsequent ignoriert wird. Bitte bestätigen und belegen Sie mir gegenüber rechtsverbindlich, dass Sie hoheitliche Befugnisse wahrnehmen dürfen, die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienen, der nach den Vorgaben des § 11 Abs. 2 RundfStV handelnd, objektiv und unparteilich berichtet, sowie Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit berücksichtigt.
C) Ihr Zusatz „Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ soll wohl auf die Vorgaben von § 37 Abs. 5 VwVfG verweisen. Diese Regelung widerspricht § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG und stellt damit bei Anwendung einen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Rechtssicherheit dar. Ich bestehe zur Wahrung der Rechtssicherheit auf einen eigenhändig und rechtsverbindlich unterschriebenen, schriftlichen Verwaltungsakt. Dies ist insofern wichtig, da nach Art. 34 GG für fehlerhafte Verwaltungsakte, die grob fahrlässig oder vorsätzlich rechtswidrig ergangen sind, stets nur natürliche Personen mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können. Ein rechtsverbindlicher schriftlicher und formgerecht unterschriebener Verwaltungsakt ist daher unumgänglich.
D) Erbringen Sie gem. § 39 Abs. 1 VwVfG eine schlüssige Begründung, wodurch und auf welcher gesetzlichen Grundlage basierend, eine Zahlungsverpflichtung, mich betreffend, Ihrerseits festgestellt wird bzw. wurde.
Sofern daran festgehalten wird, der RBStV sei ein Staatsvertrag, muss eine notariell beglaubigte Gründungsurkunde des Staates BUNDESLAND, sowie eines anderen Unterzeichnerstaates erbracht werden, denn nur Staaten können Staatsverträge schließen.
Der Einschätzung folgend, nach der der RBStV ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist, muss der Nachweis über eine von mir erteilte schriftliche Zustimmung zum RBStV gem. § 58 Abs. 1 VwVfG erbracht werden.

Bis zur vollumfänglich zufriedenstellenden, rechtsverbindlichen und formgerechten Würdigung der hier aufgeführten Punkte, betrachte ich Ihren „Gebühren-/Beitragsbescheid“ als Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Rechtssicherheit nach Art. 20 Abs. 3 u. Art. 28 Abs. 1 GG und damit entsprechend § 43 Abs. 3 VwVfG, da ein erkennbarer Widerspruch zwischen § 44 Abs. 2 Nr. 1 und § 37 Abs. 5 VwVfG besteht; sowie als Verstoß gegen elementare Grundrechte nach Art. 19 Abs. 1 u. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 u. Art. 4 Abs. 1 GG und mangels Befugnis zur Durchführung hoheitlicher Maßnahmen Ihrerseits, als Verstoß gegen Art. 33 Abs. 4 GG, als vollumfänglich nichtig bzw. ungültig.

Mit freundlichen Grüßen


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b
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Hallo.

Mit dem "BRD" ist eine GmbH usw. wäre ich vorsichtig.

Zitat
von gez-abschaffen, Bernd Höcker schreibt:
...Deutschland sei doch gar kein Staat mehr, sondern eine GmbH und es sei daher auch nicht das Verwaltungsrecht, sondern das Handelsrecht und das BGB-Vertragsrecht anzuwenden. Viele Leute haben aufgrund dieser Gerüchte ganz auf Rechtsmittel verzichtet, weil die Bundesrepublik ihrer Meinung nach nicht mehr existiert. - Ich kann davor nur warnen! Es brüsten sich zwar einige Leute im Netz, dass sie dann nichts mehr von denen gehört haben und meinen, nun sei alles gut. Fakt ist aber, dass nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können und die GEZ2.0 bis zum Ende der Verjährungsfrist ohne jede Mühe das Geld eintreiben kann. Durch die Verstreichung der Widerspruchsfrist, wird nämlich aus einem Bescheid ein Vollstreckungstitel...

Ich finde aber das die Propaganda Geschichte sehr gut von dir ist. Und klingt auch Erfolgsversprechend. Meinen Widerspruch habe ich auch schon fast fertig, zielt in eine Ähnliche Richtung. Propaganda und Kriegshetze. Ich verspreche mir davon auf jeden Fall Gehör. Meiner Meinung nach sollte noch die Presse sowas in Kopie bekommen. Und wenn es die Bild ist, wenn die was wittern, machen die ach jeden nieder. Sieht man ja an Wulf, Gutenberg und und und.....


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Mfg
badboy-72

z

zuwider

"Astrein", Lokalhorst! Kann ich voll und ganz unterschreiben!
Das Gesindel gehört endlich in die Schranken gewiesen.


Edit "Bürger":
Dieser Thread wird zwecks Moderation vorübergehend geschlossen.
Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis.


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