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Autor Thema: VG Karlsruhe: Klage ist eingegangen  (Gelesen 6038 mal)

d
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VG Karlsruhe: Klage ist eingegangen
Autor: 12. April 2014, 17:10
Hallo,

ich besitze tatsächlich seit über 10 Jahren keinen Fernseher und seit ca. 2 Jahren kein radio. Vor der Reformation der GEZ habe ich den Radiobeitrag bezahlt (Eur 5/Monat)
Seit Anfang 2013 habe ich die Zahlungen eingestellt, Abbuchung gekündigt und gegen alle Bescheide des Südwetrundfunks Widerspruch eingelegt.
Nun kommt der Klageweg. Diese habe ich diese Woche eingereicht. Anfangs habe ich die in einschlägigen Foren aufgeführetn Gründe aufgeführt:
Freie Wahl der Nachrichten, Diskriminierung, kein Mitglied des GEZ-Vereins und was man sonst so findet.

Ich persönlich denke, das diese Punkte alle viel zu langwierig sind und ich dies wahrscheinlich nicht erleben werde bis diese greifen. Daher habe ich meine Klage
hauptsächlich auf 2 Punkte gestützt:
1. ich besitze kein Radio, Fernseher, Handy, Autioradio usw.
und was ich als viel wichtiger ansehe
2. Das Internet ist besitzlos. Es wird nichtprofitabel verwaltet und Regeln unterworfen. Aber im Besitz des Internets ist niemand. Daher auch kein Recht für Dinge, die man nicht besitzt Gebühren zu erheben.

In wie weit hier Aussicht auf Erfolg besteht weiß ich nicht. Aber wir werden sehen.
Sollte ich die Klage verlieren, werde ich wohl so konsequent sein müssen mein Internet abzumelden.
Wen mein Weg bis dahin interessiert, kann mir gerne eine Nachrcht zukommen lassen.

Gruß
AS


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Re: VG Karlsruhe: Klage ist eingegangen
#1: 12. April 2014, 17:23
Hallo dragon,
ja, es würde mich interessieren, wie du genau begründet hast. Ich bastle noch an meiner Klage, hab ebenfalls weder TV-Gerät noch Auto und verweigere seit vielen Jahren TV-Konsum.
willnich


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

R
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Re: VG Karlsruhe: Klage ist eingegangen
#2: 12. April 2014, 19:56
Ich gebe zu bedenken, dass es eine unmittelbare Geräteabhängigkeit nicht mehr gibt. Eine gute Orientierung gibt Sebastians Klageentwurf. Wichtig ist aber, immer soweit jeweils zutreffend die persönliche Betroffenheit mit zum Ausdruck zu bringen, z.B. Status als Single.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Re: VG Karlsruhe: Klage ist eingegangen
#3: 12. April 2014, 23:42
Der ÖRR basiert auf einem Urteil von 1986. In wie fern gilt dieses Urteil aus dem vorigen Jahrhundert heute noch? Ich möchte den Beweis dafür, dass ich mit Rundfunk zwangsgrundversorgt werden und sogar dafür bezahlen muss. Es steht mir als Mitfinanzierer nämlich zu, die Gewissheit zu haben, dass mein Geld sinnvoll für wichtige Sachen investiert wird.

Warum brauche ich einen ÖRR, warum in der Größe und wo ist der Beweis dafür?

Wäre das nicht auch ein Ansatz?


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Re: VG Karlsruhe: Klage ist eingegangen
#4: 13. April 2014, 00:09
Warum brauche ich einen ÖRR, warum in der Größe und wo ist der Beweis dafür?
Wie man solch unangenehme Fragen beantwortet hat der Gesandte des Bayerischen Rundfunks als Vertreter der ARD bei der Geuer/Rossmann Verhandlung am 25.03. anschaulich vorgeführt. Nach jedem beinahe viertem Wort kam eine Denkerpause mit unüberhörbarem äh... , dann ging es kurz weiter bis er nach diesmal erstaunlichen 5 Worten wieder den Faden verlor und mit Untermalung von weiteren ähs... krampfhaft im Hinterstübchen nach einem überzeugendem Argument suchte . Man spürte förmlich die Hitze der wenigen glühenden Hirnwindungen. Eine Hirnwindung hat irgendwie dann doch nicht standgehalten und er plauderte plötzlich etwas von einer eidesstattlichen Erklärung , was so sicher nicht geplant war und danach für viel Verwirrung und Gesprächsstoff sorgte.
---Kommen Lügner und Scheinheilige in Bedrängnis , so rutscht ihnen im Eifer des Gefechts auch mal versehentlich die Wahrheit über die Lippen---


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Re: VG Karlsruhe: Klage ist eingegangen
#5: 13. April 2014, 00:15
wie wahr, es geht nichts über Live-Reality.

Wir brauchen keine Dosen-Sendungen/Fílme!

Das wahre Leben live ist viel spannender ;)



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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: VG Karlsruhe: Klage ist eingegangen
#6: 14. April 2014, 04:40
---Kommen Lügner und Scheinheilige in Bedrängnis , so rutscht ihnen im Eifer des Gefechts auch mal versehentlich die Wahrheit über die Lippen---

Tja, die besten und sichersten Argumente sind immer noch Überzeugung & Gewissen.
An beidem mangelt es den Vertretern von ARD-ZDF-GEZ ganz offensichtlich.

Das darf uns fast freuen... ;)

PS: Die Vorstellung, die ARD-ZDF-GEZ bei der Verhandlung am Bayerischen Verfassungsgerichtshof geliefert haben, scheint ja tatsächlich mal ihre "Gebühren wert" gewesen zu sein... ;) ;D


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Re: VG Karlsruhe: Klage ist eingegangen
#7: 16. April 2014, 21:57
Ich gebe zu bedenken, dass es eine unmittelbare Geräteabhängigkeit nicht mehr gibt.
......
Diesen Eindruck versucht die Inkasso, allen voran Kirchhoff, zu vermitteln, das ist m.E. aber Ettikettenschwindel.
Tatsache ist, die Gebührentatbestände sind nach wie vor auf Technische Einrichtungen gestützt:
- "Wohnung" nach §3 rein bautechnische Definition
-  Kraftfahrzeug
- Betriebsstätte nach §6 rein bautechnische Definition

Mit der Rundfunksteuer werden also weiterhin Technische Einrichtungen belegt. Halt schwammiger definiert und weiter weg von der Rundfunknutzung.


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Re: VG Karlsruhe: Klage ist eingegangen
#8: 26. Juni 2014, 18:44
Hallo,

heute gab es Post vom Verwaltungsgericht.
Nachdem sie mir am 30.04. geschrieben haben, dass wohl in Freiburg und Bayern ein ähnlicher Widerspruch verhandelt wird und
hier das Urteil noch aussteht, kam heute ein Brief mit folgendem Wortlaut:

___
Im Hinblick auf den Ihnen bereits übersandten Schriftsatz des Beklagten vom 30.04.2014
und der gegebenen Sach- und Rechtslage wird angeregt, das Ruhen des Verfahrens - mit
dem Recht des jederzeitigen Wiederaufrufs - zu beantragen (§ 173 VwGO i.V.m. § 251
ZPO)

Um Antwort innerhalb von 4 Wochen wird gebeten.
___

Da werde ich doch morgen einam anrufen und mich erkundigen was das heißt.
Bisher habe ich jedenfalls vom SWR noch keinen Nachweis erhalten, dass Ihnen
das Internet gehört und sie daher berechtigt sind hierfür Gebühren zu erheben.
Das war eigentlich DAS Argument in meiner Klage.

Rest folgt....

Gruß
AS


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Re: VG Karlsruhe: Klage ist eingegangen
#9: 27. Juni 2014, 09:11

...
Bisher habe ich jedenfalls vom SWR noch keinen Nachweis erhalten, dass Ihnen
das Internet gehört und sie daher berechtigt sind hierfür Gebühren zu erheben.
Das war eigentlich DAS Argument in meiner Klage.

Rest folgt....

Gruß
AS

Das werden die locker aushebeln mit dem Hinweis auf die verfassungsgerichtlich festgesetzte Garantie, jederzeit neue Übertragungswege zu nutzen.

Aber genau daran kann man sie dann wiederum aufhängen, weil das auch die Möglichkeit der Verschlüsselung umfasst.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

r
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Re: VG Karlsruhe: Klage ist eingegangen
#10: 29. Juni 2014, 01:35

Sollte ich die Klage verlieren, werde ich wohl so konsequent sein müssen mein Internet abzumelden.


Ich schau seit 4 Jahren kein Fernsehen mehr und hab vor 2 Jahren meinen Glotzer auf die Straße gestellt. Den hat doch tatsächlich jemand gewollt.
Jedenfalls ist das eine ganz verlockende Sache, geht das denn, wenn man kein Internet hat, das man dann um die Beitragsgebühr herumkommt ? Weil dann würde ich mir das echt auch überlegen, aufs I-net zu verzichten, ich find die örr nämlich so unglaublich xxxxxxx.
Aber wie will ich das denen beweisen, das ich kein I-net mehr habe ?


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