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Autor Thema: Unter welchen Voraussetzungen sind Verspätungszuschläge fällig?  (Gelesen 1005 mal)

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Folgende Situation:

A,B,C wohnen gemeinsam in einer Wohnung. A zahlt bis Mitte 2013 den Rundfunkbeitrag und zieht dann aus. B und C wissen seine Beitragskontonummer nicht.

Ende 2013 werden B und C wegen des Meldedatenabgleichs angeschrieben. B reagiert gar nicht. C findet in dem Formular keine für ihn wirklich zutreffende Ankreuzmöglichkeit und gibt daher an, unter der falschen Adresse angeschrieben worden zu sein (für die andere zahlt schon ein Familienmitglied).

B erhält eine eigene Beitragskontonummer und soll ab Januar 2013 rückwirkend zahlen. C bekommt einen Brief, dass die von ihm angegebene Adresse laut vorliegender Daten die Zweitwohnung ist. Für die andere soll er seine Kontonummer angeben oder diese neu anmelden.

Weder B noch C wollen den Rechtsweg beschreiten, einer von beiden wird also zahlen müssen. Sie wollen aber so wenig wie
möglich zahlen. Welcher der folgenden Wege ist vorzuziehen?

1. B wartet den Beitragsbescheid ab und legt dagegen Widerspruch ein, weil die Zeit von Anfang bis Mitte 2013 zu unrecht
berechnet ist. So bezahlt er schließlich für die Zeit ab A's Auszug. Muss er in dem Fall den Säumniszuschlag zahlen?

2. B wartet den Beitragsbescheid nicht ab, sondern teilt schon vorher mit, dass A ja schon für einige Monate bezahlt hat.
Würde der Beitragsservice die Forderung dann einfach so reduzieren, obwohl A's Beitragskontonummer nicht angegeben werden kann?

3. C meldet sich ab A's Auszug an. B wartet ab, bis C am Tag X eine Beitragsnummer bekommt, und meldet sich erst dann beim Beitragsservice.
3a) B hat am Tag X noch keinen Beitragsbescheid. Verzichtet der Beitragssservice jetzt einfach auf die komplette Forderung an B, wenn der C als Beitragszahler angibt?
3b) B hat Beitragsbescheid erhalten, am Tag X läuft die Widerspruchsfrist noch. B legt Widerspruch ein, weil C schon (allerdings erst zukünftig) für die Wohnung zahlt. Ist damit die komplette Forderung an B hinfällig, auch ein Säumniszuschlag?
3c) B hat einen Beitragsbescheid erhalten, am Tag X ist die Widerspruchsfrist schon vorbei. Wie kann B dann noch von der Forderung wegkommen?

4. C meldet sich nicht und wird zwangsangemeldet. B und C warten beide den Beitragsbescheid ab, um dagegen Widerspruch einzulegen. Ist ein Widerspruch beider zielführend, wenn beide für dieselbe Wohnung zahlen sollen?

5. C versucht dem Beitragsservice klarzumachen, dass er gar nicht in der fraglichen Wohnung wohnt, sondern an der anderen Adresse. Für B läuft das auf Fall 1 hinaus, wenn er sich anders vor der Zahlung drücken kann.


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awawaw

In meiner Wohnung wurden meine Frau und ich separat angeschrieben ( noch nie GEZ bezahlt..beide). Um das Risiko/Kosten zu minimieren das beide klagen müssen .... habe ich den "Schwarzen Peter". Beide wurden zwangsangemeldet.... Meine Frau hat darauf kurzes Schreiben an GEZ verfasst... (Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich teile Ihnen mit das ich nicht beitragspflichtig bin.
Für diese Wohnung gibt es schon einen Beitragspflichtigen und zwar
Teilnehmerkonto xxxxxxxxxxxxxxxx - Name Vorname - )Daraufhin hat man meine Frau in Ruhe gelassen... kam kurzes Schreiben von GEZ.." Alles klar.. wieder abgemeldet..) . Die Forderung bis Mitte 2013 abzuschmettern sollte kein Problem sein  ... "RundfunkSteuer wurde bereits für die Wohnung von A gezahlt... )


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