Hallo!
es gibt neuigkeiten:
zuerst zur kurzen vorgeschichte, damit sich neu einklinkende, nicht von seite 1 beginnen müssen:
-Person A lebt mit seiner schwester in einem gemeinsamen haushalt seit 01.12.2013
-person A ist student, person B schülerin
- person B bekommt leistungen vom Amt: zuschuss zur gesamtmiete ( genau die hälfte) und die regelleistung in höhe von 391,- (?)
-Person A bekommt kein BaföG, bestreitet sein einkommen selbst und lebt auch unter dem existenzminimum von 391,- monatlich, was auch auch dem service meldete.
der Service verlangte daraufhin einen Ablehnungsbescheid aller zuständigen behörden für den Studenten A um die Befreiung von Person A nachzukommen.
Auf guten tipp meldete Person A nun seine schwester an, um dort keine zusätzlichen kosten zu erhalten, da sich die Befreiung dann auch evtl auf beide Personen erstrecken könnte.
Person A ging aber dennoch zu den Ämtern ( er suchte insgesamt 3 auf: Bafög amt, Sozialamt und Jobcenter - wobei das sozialamt noch nchteinmal zuständig für ihn ist)
Von der Angst getrieben , diese Bestätigung von den Ämtern nicht zu erhalten, ging er trotzdem hin und kämpfte sich durch den "ich bin nicht für sie zuständig" gewirr und bekam im eifer des gefechts eben diese Auflistung der EXAKTEN beträge seiner "nicht mehr als 17,95 überschreitenden" einkünfte.
lustige daran: er überschritt die 391,- grenze nicht einmal um 17,95, sondern unterschritt sogar die 391,- wesentlich.
gefreut bis ins unermessliche.... nun kam post für beide personen:
person B hat zwei seperate Briefe bekommen: einer eine bestätigung der anmeldung zum 01.05.2014 dementsprechend wurde person B auch erst ab 01.05.-31.102014 befreit... als 3. seite erhält person b einige bedingungen, s. anhang
Person A hat (einen tag später) eine Ablehnung der befreiung bekommen ( foto ist im anhang, so eine Art ablehnung habe ich in der Sammlung noch nicht gefunden) Die Ablehnung scheint eine standard abwimmlung zu sein, die erklärt, welche personenkreise befreit werden könn(t)en.
Allerdings war das garnicht der "Deal" zwischen dem SErvice und Person A. person A sollte nur die Dokumente von den Ämtern besorgen. In dem Aufforderungsbrief dazu hieß es sogar noch " sonst können wir der Befreiung nicht nachkommen"
das klingt für mich erstmal so: wenn person a die briefe bringt, ist alles eigtl kein thema. falls nicht, ja dann ist er selbst schuld.
aber anschließend mit einer solchen "allgemeinen und nicht fallspezifischen" ablehnung zu antworten ist einfach daneben....
"ihre unterlagen weisen nicht nach, dass sie oder eine andere Person der
"Einsatzgemeinschaft" die voraussetzung für eine befreiung erfüllen. HALLO?! die haben doch der schwester die befreiung einen tag vorher zugeschickt!?!
was kann person A nun tun

?
warum wurde Person B nur ab dem 01.05.2014 befreit?
muss jetzt in jenem fall die Gebühr von dezember bis april gezahlt werden???
ps. lieber mod, der die Datein freischaltet, ich habe mir mühe gegeben die briefe der personen zu anonymisieren, falls doch etwas wie eine Beitragsnr etc zu erkennen sind, so lösche bitte das gesamte bild ( müsste EIGENTLICH nicht der fall sein)pps wow nur 300 kb insgesamt ist schon bissl wenig für fotos....