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Autor Thema: Fordrungen nach Umzug vor 2010  (Gelesen 5567 mal)

a

awawaw

Re: Fordrungen nach Umzug vor 2010
#15: 11. April 2014, 21:54
Der junge Mann hatte nach altem "GEZ Recht" Rundfunkgeräte angemeldet... er hat vergessen diese wieder abzumelden...
Sollte er einen Beitragsbescheid bekommen haben und hat nicht reagiert... ist das ein "vollstreckbarer Verwaltungsakt " Dieser ist 30 Jahre vollstreckbar... Könnte man höchstens nach evtl 8 Jahren "Verwirkung " anbringen...http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/53.html


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Re: Fordrungen nach Umzug vor 2010
#16: 13. April 2014, 17:29
Hallo,

Person A hat im gesamten Zeitraum kein Schreiben oder ähnliches erhalten.

Komentar der Gebührenzentrale: Wir konnten Sie ja nicht erreichen, weil sie weggezogen sind...

Allerdings war mein Erstwohnsitz immer bei meinen Eltern

Wie sieht es denn nun mit der Abmeldung aus? Sollte Person A sich so schnell wie möglich abmelden?


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awawaw

Re: Fordrungen nach Umzug vor 2010
#17: 13. April 2014, 19:18
Nachbar meinte gerade zu seinem Neffen in einem ähnlichen Fall .... Abmeldung ab heute macht nicht viel Sinn da dies nach dem jetzigen "GEZ Recht" nicht notwendig ist und auch keine Rolle spielt. Seit 2013 ( glaube Januar) haben die Ihre "neue Rundfunksteuer" ( wohnungsbezogen und geräteunabhängig ) ...  Die Forderung bis dahin ( Ende 2012) kann zurückgewiesen werden mit der Begründung: Es liegt kein vollstreckbarer Verwaltungsakt vor. PUNKT. Vermutlich hat die Bande es einfach versäumt/nicht geschafft einen GEBÜHRENBESCHEID zuzustellen. http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__41.html
Eine Zwangsvollstreckung ist nicht möglich.


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Re: Fordrungen nach Umzug vor 2010
#18: 26. August 2014, 10:18
So jetzt sind sie eingetrudelt, zwei seperate Gebühren-/Beitragsbescheide mit Rechtsbehelfbelehrungen für Zeitraum A) 1.3.2008-30.4.2010 und  B) 1.5.2010 - 30.4.2014

Aber wie geht Person A nun weiter vor? Einspruch Einlegen soviel ist klar, aber wie genau?

Hier nochmal die Fakten:

Person A ist am 30.4.2008 aus seiner Studentenwohnung (Zweitwohnsitz) zu seinen Eltern (Erstwohnsitz) zurück gezogen
Die damalige GEZ hat keine Abmeldung erhalten
Person A hat erst ende März 2014 die erste Zahlungsaufforderung erhalten, vorher Nichts!
Die Eltern von Person A zahlen fleißig Gebühren
Die Beiträge werden obwohl Person A bei seinen Eltern wohnt fleißig berechnet: Gesamtsumme ist jetzt bei ca. 700€
Der Erstwohnsitz von Person A war immer bei seinen Eltern


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Re: Fordrungen nach Umzug vor 2010
#19: 26. August 2014, 10:49
Bei A würde sich jeder Hund des Nachbarn natürlich auf Verjährung in seinem Widerspruch berufen.
Bei B kann der Hund im Widerspruch damit argumentieren, daß er keinerlei Rundfunkempfangsgeräte vorrätig gehalten hat und sich damit keiner Gebührenpflich bewußt ist, ein Teil der Forderung ist zusätzlich sowieso verjährt, für Forderungen ab 2013 ist ein Einlesen ins Forum hilfreich, der weitere Ideen für Widersprüche liefert.


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Re: Fordrungen nach Umzug vor 2010
#20: 26. August 2014, 12:40
Person A hat jetzt mal zwei Widerspruchs Schreiben aufgelegt. Was haltet Ihr von den Begründungen?

Begründungen seines Widerspruchs: Für Fall A)
Die Forderung ist nach BGB § 195, BGB § 199 verjährt.

Begründungen seines Widerspruchs: Für Fall B)
1.) Die Teilforderung vom 01.05.2010 bis 31.12.2010 ist nach BGB § 195, BGB § 199 verjährt.
2.) Bin ich am 30.04.2008 aus der Wohnung in xy ausgezogen und wieder zu meinen Eltern in yz gezogen. Da ich ab diesem Zeitpunkt keine rundfunktauglichen Geräte mehr in meinem Besitz hatte sehe ich keinen Grund zur Zahlung der Rundfunkgebühren vom 01.01.2011 bis 31.12.2012.
3.) Bin ich am 30.04.2008 aus der Wohnung in xy ausgezogen und wieder zu meinen Eltern in yz gezogen Die Rundfunkbeiträge ab dem 01.01.2013 für die gemeinsame Wohnung mit meinen Eltern in yz wurden meinem Vater berechnet und bezahlt. Aus diesem Grund ist auch die weitere Berechnung der Rundfunkbeiträge an mich nicht zulässig.



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