Hi, leider muss Person X das jetzt hier fragen, die gewünschte Matrix mit dem Kochrezept Charakter wurde ja nicht zugestimmt...Denoch scheint der Ablauf im Grunde gleich zu sein. Diese 3-5 Szenarien wiederholen sich doch immer oder nicht?
Vielleicht kann man da nochmal drüber sinnieren...
Zum Fall:Person X zahlt aktuell. Möchte aber nicht mehr zahlen da sich das ganze Geflecht nicht mit dem Gewissen vereinbart, im Zuge der Ungewissheit möchte X die Zahlung einstellen und wüsste dazu gerne ob es einer Information an die GEZ bedarf. Die Einstellung der ÜW wird sofort umgesetzt.
- Es müssten Mahnungen folgen, wie ist das Verhalten darauf?
- Was folgt in den meisten Fällen?
- Rückbuchung? Wirklich?
Leider muss ich das jetzt so fragen weil ich keine Beiträge finde bis auf den Leitfaden der spärlich ausfällt in diesem Bezug:
“Angemeldete” ___ Zahlungen einstellen(1)/ evtl. vorhandene
___ Lastschrifteinzugsermächtigung kündigen, ggf. rückbuchen
Weiter kommt dann schon - Bescheid bzw. Vollstreckung auf die man schon, mit Hilfestellung, brieflich abarbeiten/wiedersprechen kann.
Doch was passiert dann. Person X ist ein Bürger der normalen Sorte, daher wurde auch bezahlt ohne sich damit zu beschäftigen, X wollte Ruhe haben und hatte keinen Geist für diesen Stress. Nun aber scheint das Blatt gewendet zu haben. Es steht fest, es wird nicht bezahlt. Der Weg ist noch unbekannt aber die Wegweiser stehen wohl auf "Gericht".
Nun suche ich für X die passenden Lösungsvorschläge.