Liebe Freunde und Mitstreiter,
gestern hat Person A vom Verwaltungsgericht die Kostenentscheidung bezüglich des zurückgezogenen Antrags auf Eilrechtsschutz (§80 VwGo) erhalten.
Der anonymisierte Scan ist aufgrund der Größe von 600 kb nur über den öffentlichen Dropbox Link zu erreichen:
https://www.dropbox.com/s/686jbkvugunyep7/kostenentscheidung_eilrecht.pdfHier die Kurzfassung:
1. Person A erhält vor Widerspruchsbescheid Mahnung mit "Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen"
2. Person A stellt aufgrund dieser Mahnung Antrag auf Eilrechtschutz bei VW
3. Beitragsservice antwortet auf Antrag mit Widerspruchsbescheid. In Widerspruchsbescheid steht drin, dass der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wird.
4. Beitragsservice antwortet auf Anfrage des Gerichts: Vollziehung wird bis zum Ende des Rechtsstreits ausgesetzt. WIderspruchsbescheid wurde erstellt. Beitragsservice empfiehlt Antrag abzulehnen, bzw. Antrag zurückzuziehen.
5. Person A schließt sich der Empfehlung an und zieht Antrag zurück, da Eilrechtsschutz nicht mehr nötig ist, weil trotz anderslautendem Widerspruchsbescheid Vollziehung ausgesetzt wird.
6. Person A erhält oben genannten Brief und muss die Kosten für Antrag übernehmen.
Halten wir fest:
Aufgrund einer bedrohlich klingenden Mahnung ("Androhung der Vollstreckung") sucht Person A schutz beim VW, da über die Widersprüche noch nicht entschieden wurde. Nach Antragsstellung erstellt der Beitragsservice auf wundersame Weise den Widerspruchsbescheid und gleichzeitig wird dem Antrag auf AUssetzung der Vollziehung NICHT stattgegeben, sondern es wird besonders darauf hingewiesen, dass vollstreckt werden kann.
Entgegen dieser Aussage schreibt nun das Justiziat vom WDR, dass man auf Vollstreckung verzichtet, diese wurde auch noch nicht eingeleitet.
In der Kostenentscheidung schließt sich dann das Gericht dem Geschwafel des Justiziats an, dass 1. eine Mahnung noch keine Vollstreckung ist, 2. die Entscheidung wahrscheinlich gegen mich gefallen wäre, da an der Gesetzmäßigkeit des Rundfunkbeitrags nicht gezweifelt wird. (Beachtet das Datum: 02.04.2014: Hier wurde bereits höchstrichterlich festgestellt, das zumindest das ZDF nicht staatsfern ist, sowie eine sehr gute Verhandlung vom Herrn Geuer) Diese neuen Gesichtspunkte wurden nicht berücksichtigt. Weiterhin wurde der Passus für die Begründung Person A die Kosten aufzudrücken 1:1 vom Beitragsservice übernommen, dass es USUS wäre bei gerichtlichen Streitigkeiten auf Vollstreckung zu verzichten, OBWOHL der Beitragsservice im Widerspruchsbescheid einer Aussetzung der Vollstreckung NICHT zustimmt!
Zusammenfassung:
1. Antrag auf Eilrechtsschutz darf frühestens bei einem tatsächlichen Brief vom Gerichtsvollzieher gestellt werden - die Gefahr der Vollstreckung ist immanent!
2. Die Kosten werden höchstwarscheinlich immer dem Antragssteller aufgebrummt, da das Gericht ohne Fakten zu kennen, der Argumentation des Justiziats folgt.
Man beachte noch den oberlehrerhaften letzten Satz des Justiziats: "Er muss mit den Konsequenzen seines Handelns leben..."
Man jetzt bin ich wütend....
Aber mein Wille zum Widerstand ist ungebrochen!