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Autor Thema: Rechtliche Lage in der WG (NICHT wenn einer zahlt ...)  (Gelesen 5204 mal)

R
  • Beiträge: 1
Hallo ihr Guten,


ich wollte mich hier als Rosie oder Rose anmelden, beides klappte nicht: also Rindvieh mit Herz.
Ich hab auch schon ein bisschen gestöbert aber bin nicht ganz fündig geworden. Problem:

Drei Mädels wohnen in einer WG, zwei davon als Hauptmieter, eines als Untermieter. Jeder von uns bekommt seit letztem Jahr die leidigen Briefe. Nun hat sich eine Hauptmieterin herausgenommen, alles zu bezahlen und legt fest, dass sie dann von den anderen beiden jeweils 90 Euro erhalten soll.


Das Rindvieh mit Herz sieht das jedoch nicht ein, weil es überhaupt keine GEZ Gebühren bezahlen will. Es hat die GEZ auch schon zwei Mal schriftlich drauf hingewiesen, dass eine der beiden anderen Mieter der Wohnung den Beitrag bezahlt. Hat das Rindvieh eine Möglichkeit, unverwundet aus der Sache herauszukommen ? Es wurde nicht über die anstehende Zahlung / Entscheidung informiert und der Beitrag für die Wohnung ist beglichen. Worte wie asozial und so möchte ich hier nicht hören, es hat schon seine Gründe und Vorgeschichte, erstrecht wenn einfach so frei entschieden wird.

Und seine zweite Frage ... inwiefern ist die Nachzahlung über sonstwieviel hundert Euro ungültig für 2013 ?

Vielen, lieben Dank! Ich hoffe ihr könnt dem Rindvieh mit Herz helfen.


Herz  ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2014, 21:09 von Uwe«

Z
  • Beiträge: 1.588
Das Binnenverhältnis ist entscheidend:
Hauptmieter a und b bilden eine BGB-Gemeinschaft und sind somit dem Vermieter auf Gedeih und Verderben gemeinsam ausgeliefert. Anderen gegenüber handeln sie als Einzelpersonen!
Ein Untermieter hat ja einen Vertrag (ggf. mündlich), in dem die Nebenkosten definiert sind.
Eine Haushaltssteuer wäre eindeutig ein Nebenkostenelement.
Die Frage ist natürlich, welche Nebenkosten ursprünglich als Vertragsbestandteil definiert sind und ob der Vertrag die Einführung neuer rechtswirksam Nebenkosten vorsieht.
Und wenn der Untermieter im Streit auszieht, dann kann ihm der Beitragsservice sowieso kreuzweise, weil sich ja schon ein Idiot gefunden hat, der den Krempel bezahlt hat...

Pech für einen der Hauptmieter, der aus welchen blöden Gründen auch immer bezahlt hat, klar gibt das Streit, aber er hätte sich ja auch schon vorher mal schlau machen können oder eine gemeinsame Entscheidung erwirken können.


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S
  • Beiträge: 2.177
Eigentlich soll für die Wohnung nur ein Beitrag gezahlt werden, per Gesetz. Die GEZ kann sich per Gesetz von einem beliebigen Bewohner als Gesamtschuldner bedienen. Wie die Bewohner sich dann die Kosten teilen oder nicht, ist der GEZ gleichgültig: das ist ein Problem der Bewohner selbst. Das Gesetz machte sie zu Gesamtschuldner ohne ihre Zustimmung: merkwürdig, denn ich würde nicht mit jedem in ein solches Verhältnis, das Vertrauen erfordert, eintreten, desto weniger vor einer Vereinbarung, die regelt, wie die Kosten geteilt werden sollen.

Da die GEZ nicht weiß oder nicht wissen will, dass die drei Bewohner dieselbe Wohnung bewohnen, wird die GEZ versuchen, von allen drei Geld zu holen. Die Beweislast, dass für die Wohnung durch einen anderen gezahlt wird, wird auf die Bewohner aufgebürdet. Diejenigen, die nicht zahlen wollen und sich mit dem zahlenden Bewohner streiten, werden vom letzten nicht die Beitragsnummer bekommen, und werden sich am Ende gegen die Zahlungsaufforderungen der GEZ und gegen die Vorwürfe des zahlenden Bewohners wehren müssen. Am Ende könnte die GEZ ein Vielfaches von dem holen, was ihr das infame Gesetz verspricht: die GEZ ist der lachende Dritte.

Also, derjenige, der sich gegen die GEZ wehren will, kann so vor die GEZ treten, als wäre er der einzige Bewohner. Das schützt ihn aber vor den Vorwürfen des zahlenden Bewohners nicht, obwohl er wahrscheinlich keine Pflicht ihm gegenüber hat, weil er nichts mit ihm darüber vereinbart hat, weil dieses Verhältnis als Gesamtschuldner vom Himmel gefallen ist, oder besser: aus der Hölle stammt, die uns die Politik bereitete.

Ein ähnliches Problem mit den Mitbewohnern wird derjenige haben, der von der GEZ befreit wird. Befreiung bedeutet hier lediglich, dass die GEZ sich nicht von ihm, sondern von den anderen bedienen wird (oder von keinem, wenn er alleine oder nur mit befreiten Mitbewohnern wohnt). Die GEZ kann nicht sein Verhältnis mit seinen anderen Mitbewohnern regeln.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2014, 20:08 von Sophia.Orthoi«

 
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