Eigentlich soll für die Wohnung nur ein Beitrag gezahlt werden, per Gesetz. Die GEZ kann sich per Gesetz von einem beliebigen Bewohner als Gesamtschuldner bedienen. Wie die Bewohner sich dann die Kosten teilen oder nicht, ist der GEZ gleichgültig: das ist ein Problem der Bewohner selbst. Das Gesetz machte sie zu Gesamtschuldner ohne ihre Zustimmung: merkwürdig, denn ich würde nicht mit jedem in ein solches Verhältnis, das Vertrauen erfordert, eintreten, desto weniger vor einer Vereinbarung, die regelt, wie die Kosten geteilt werden sollen.
Da die GEZ nicht weiß oder nicht wissen will, dass die drei Bewohner dieselbe Wohnung bewohnen, wird die GEZ versuchen, von allen drei Geld zu holen. Die Beweislast, dass für die Wohnung durch einen anderen gezahlt wird, wird auf die Bewohner aufgebürdet. Diejenigen, die nicht zahlen wollen und sich mit dem zahlenden Bewohner streiten, werden vom letzten nicht die Beitragsnummer bekommen, und werden sich am Ende gegen die Zahlungsaufforderungen der GEZ und gegen die Vorwürfe des zahlenden Bewohners wehren müssen. Am Ende könnte die GEZ ein Vielfaches von dem holen, was ihr das infame Gesetz verspricht: die GEZ ist der lachende Dritte.
Also, derjenige, der sich gegen die GEZ wehren will, kann so vor die GEZ treten, als wäre er der einzige Bewohner. Das schützt ihn aber vor den Vorwürfen des zahlenden Bewohners nicht, obwohl er wahrscheinlich keine Pflicht ihm gegenüber hat, weil er nichts mit ihm darüber vereinbart hat, weil dieses Verhältnis als Gesamtschuldner vom Himmel gefallen ist, oder besser: aus der Hölle stammt, die uns die Politik bereitete.
Ein ähnliches Problem mit den Mitbewohnern wird derjenige haben, der von der GEZ befreit wird. Befreiung bedeutet hier lediglich, dass die GEZ sich nicht von ihm, sondern von den anderen bedienen wird (oder von keinem, wenn er alleine oder nur mit befreiten Mitbewohnern wohnt). Die GEZ kann nicht sein Verhältnis mit seinen anderen Mitbewohnern regeln.