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  • Urteilsverkündung zur Popularklage: 15. Mai 2014

Autor Thema: Urteilsverkündung zur Popularklage  (Gelesen 14131 mal)

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Urteilsverkündung zur Popularklage
Autor: 25. März 2014, 13:02
Am Donnerstag, den 15. Mai 2013 wird das Urteil verkündet, im selben Saal um 10 Uhr. Prielmayerstraße 7, München


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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wtfacow

Re: Urteilsverkündung zur Popularklage
#1: 25. März 2014, 23:47
Am Donnerstag, den 15. Mai 2013 wird das Urteil verkündet, im selben Saal um 10 Uhr. Prielmayerstraße 7, München


Ich korrigiere mal : 15. Mai 2014  ;)


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Urteilsverkündung zur Popularklage
#2: 25. März 2014, 23:50
Danke schön, hatte es auch gerade gemerkt.
Bin halt auch etwas gestresst gewesen. Noch mal Danke!


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Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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Re: Urteilsverkündung zur Popularklage
#3: 27. März 2014, 16:04
Live-Ticker aus München 2 ist geplant ;)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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Re: Urteilsverkündung zur Popularklage
#4: 27. März 2014, 21:10
War bei der Verhandlung dabei , kann und möchte mir daher auch die Urteilsverkündung nicht entgehen lassen.
Die gehört dazu , damit ich die Sache für mich "ordnungsgemäß" abschließen kann.
Interessant wäre , ob es zumindest mit der gleichen Beachtung über die Bühne geht.
Zu erwarten wäre eigentlich noch mehr Interesse und Auflauf  , denn es geht um was.
Ob denn die gleichen "Eliten" der Gegenseite dann auch wieder anwesend sind ?
Ich freue mich schon wieder auf Ermano Geuer und seine Rossmann-Mitstreiter.
Werde versuchen das Urteil audiotechnisch festzuhalten , zum Probieren und Testen ist ja noch Zeit.
Vor allem fahre ich am 15.05. wesentlich früher los , um diesmal ohne Stress und entspannter "genießen" zu können.



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Re: Urteilsverkündung zur Popularklage
#5: 27. März 2014, 21:47
Werde versuchen das Urteil audiotechnisch festzuhalten , zum Probieren und Testen ist ja noch Zeit.

Denke daran!!!
Foto- Film- und Tonaufnahmen während einer Gerichtsverhandlung, also auch während des Plädoyers und der Urteilsverkündung sind gem. § 169 S. 2 GVG ausnahmslos verboten.


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Re: Urteilsverkündung zur Popularklage
#6: 27. März 2014, 22:16
So was in der Richtung dachte ich mir schon.
Zur Verhandlung bin ich mit meinem nicht mehr aktuellem Handy mühelos durch die Kontrolle gekommen .
Der Versuch mit einem Diktiergerät o.ä. wäre es doch sicher wert ? Wenn,s daneben geht , hole ich mir das Speicherteil eben hinterher wieder ab.
Man hat das Teil halt immer dabei (es gibt die seltsamsten Macken) und von einem Verbot nichts gewusst .
Komme ich dafür nebenan gleich hinter schwedische Gardinen?
Oder machen die sich gar mit Hausverbot lächerlich ?


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Re: Urteilsverkündung zur Popularklage
#7: 27. März 2014, 22:28
Geh einfach mal davon aus, dass die schon einiges schlimmeres gesehen haben als ein Diktiergerät. Wegnehmen und nachher zurückgeben, da machen die sich keine Gedanken drum.
Vielleicht wird die Urteilsverkündung ja auch auf Phönix gezeigt.


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Re: Urteilsverkündung zur Popularklage
#8: 27. März 2014, 22:41
Wäre ja umso besser. Da kann ich mir den Aufwand-Hickhack sparen. Also ich schaue erst mal , welches Geschütz an Fernsehtechnik aufgefahren wird. Man kommt ja wohl kaum mit Wahnsinns-Equipment angereist , um dann während der Urteilsverkündung draußen warten zu dürfen und "nur" Interviews als Nachlese hinterher abschöpfen zu können.


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Re: Urteilsverkündung zur Popularklage
#9: 11. Mai 2014, 18:09
Pressemitteilung zu Geuer/Rossmann
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird am



 
Donnerstag, 15. Mai 2014, vorm. 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal 270/II, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,

die Entscheidung verkünden.

Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sind bis einschließlich der Verkündung des Tenors gestattet.

mehr auf:
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.VT.htm


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Re: Urteilsverkündung zur Popularklage
#10: 11. Mai 2014, 23:35
Hörfunk- und Fernsehaufnahmen sind bis einschließlich der Verkündung des Tenors gestattet.
So wie es demnach ausschaut , wird das Urteil in Echtzeit an ALLE Interessierten zur Weiterleitung in Live freigegeben.
Daher ist diesmal wohl auch mit mehr als nur 3  Kamerateams wie bei der Verhandlung zu rechnen. Auch werden sicher nicht nur die ersten 3 Stuhl-Reihen für die Presse reserviert sein. Der Platz für das gewöhnliche Volk im heiligen Saal der Urteilsverkündung wird so wahrscheinlich mächtig schrumpfen.
Ich fahre also noch eine weitere Stunde früher los , der Countdown läuft.


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Re: Urteilsverkündung zur Popularklage
#11: 12. Mai 2014, 13:25
Ich bin ja soooooo gespannt!

Aber der ÖRR vermutlich auch. Ich nehme auch an, dass die Dosis der Beruhigungspillen dort massiv erhöht wurde.

Oder hat jemand eine Ahnung, ob NDR, BR, WDR und Co. schon kistenweise Sekt und Schampus geordert haben?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Urteilsverkündung zur Popularklage
#12: 12. Mai 2014, 14:07
Ganz egal wie das Urteil ausfällt, der örR wird garantiert wieder seinen Lieblingstextbaustein in Sachen Gerichtsurteil aufpolieren:
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt"

Man munkelt, es seien einige Familienpackungen Papiertaschentücher für den BS geordert worden. Und die Abteilung für Textbausteine hat mal wider Urlaubsverbot.


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Re: Urteilsverkündung zur Popularklage
#13: 12. Mai 2014, 15:41
Die würfeln doch eh in den ersten Schreiben, da braucht es kein Urlaubsverbot. Das kann wahrscheinlich dort jeder. Und bevor es neue Textbausteine gibt, sollten alle zuerst mit z.B. Lego die Kreativität verbessern ;-).


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    • Mein Kampf gegen die Zwangskassen-Stasi
Re: Urteilsverkündung zur Popularklage
#14: 12. Mai 2014, 19:55
Die würfeln doch eh in den ersten Schreiben, da braucht es kein Urlaubsverbot. Das kann wahrscheinlich dort jeder. Und bevor es neue Textbausteine gibt, sollten alle zuerst mit z.B. Lego die Kreativität verbessern ;-).

Mit der neuen Lego-Serie? Guggst du hier: http://www.der-postillon.com/2013/02/lego-startet-neue-serie-gescheiterte.html


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