Und wenn es
vor der Ankündigung der Zwangsvollstr. schon einen Beitragsbescheid gegeben hat, (
mit der Begründung, dass keine Zahlungspflicht besteht) dem widersprochen wurde? Ist der nach der Abmeldung immer noch gültig wenn er sich auf frühere Beträge bezieht, die noch nicht abgemeldet wurden?
Bevor ich zuviel Verwirrung stifte, nochmal die Reihenfolge:

- Beitragsbescheid -> Widerspruch wurde eingereicht (weil nicht gezahlt werden muss)
- Abmeldeschein ist gekommen, wurde ausgefüllt zurückgeschickt, Zahlungsaufforderung der alten, noch anstehenden Beiträge wurde ignoriert.
- Ankündigung der Zwangsvollstreckung wegen der alten, noch anstehenden Beiträge
Ist immer noch kein Handeln notwendig, weil dem alten Beitragsbescheid ja schon einmal widersprochen wurde?Ist man denn automatisch verpflichtet, die Beiträge zu bezahlen, solange man sich nicht abgemeldet hat? Die Herrschaften machen sich auch nicht die Mühe, zu fragen,
seid wann eine Person nicht mehr zahlungspflichtig bin. Es wird einfach davon ausgegangen,
dass sie es ist - weil sie sich nicht abgemeldet hat.