Hallo an alle,
Es stellt sich folgende hypothetische Angelegenheit.
Person A ist EU-Bürger, lebt und studiert in Deutschland und wohnt in einer Zweizimmerwohnung mit seiner Freundin, Person B, der gleichen Staatsangehörigkeit wie er und von seinem Konto werden alle drei Monate die Gezgebühren abgebucht. Ende März soll Person A das Studium beenden und würde wieder in die Heimat zurückziehen, Person B bleibt etwas länger in der Wohnung bis das Studium abgeschlossen ist.
Es geht nun um die Kündigung der GEZ und des Widerrufs der Einzugsermächtigung vom Konto der Person A, mit der Begründung der Auswanderung und der Verschenkung/Verkaufs der Geräte, mit der Abmeldebescheinigung im Anhang. Was wäre da zu berücksichtigen und würde sich die GEZ zukünftig an Person B melden und sie auffordern sich anzumelden? Hauptsächlich geht es darum dass die Abbuchung vom Konto der Person A eingestellt wird.
Hoffentlich findet sich hier einer der das beantworten kann.
Vielen Dank
Person A benutzt das Abmeldeformular:
Abmeldeformular1: Daten von Person A (freiwillige Daten muss niemand eintragen)
2: 31.3.2014
3: Ich ziehe dauerhaft ins Ausland (Kopie der Abmeldung des Meldeamtes mit beilegen)
4: Zusendung der Abmeldebestätigung an folgende Anschrift
Gibt Person A wahrheitsgemäß die Adresse im Ausland an, könnte es vorkommen, dass die Abmeldebestätigung verloren geht. Die braucht Person A aber zwingend, sollte Person A mal wieder nach DE zurück wollen und hier wohnen. Sonst könnte es unangenehme Überraschungen geben.
Oder alternativ eine Adresse in Deutschland angeben (Kommilitone oder eine andere Person seines Vertrauens, nur nicht die von Person B

)
5: Datum (24.3.2014, siehe unten) und Unterschrift
Hinweise auf Geräte bei der Abmeldung sind überflüssig. Das war VOR dem 1.1.2013 und hat jetzt keine Bedeutung mehr.
Wichtig ist auch, dass die Abmeldung auf dem Meldeamt erfolgt. Diese Daten werden dem Beitragsservice automatisch übermittelt.
Wenn es terminlich hinhaut, würde ich mich am 24.3 2014 beim Meldeamt abmelden, zum 31.3.2014 (gleicher Grund: Ins Ausland).
Am gleichen Tag das ausgefüllte Abmeldeformular nach Köln schicken, Kopie der Abmeldebestätigung des Meldeamtes nicht vergessen, beizulegen. Per Einschreiben und Rückschein.
Bei der Post einen Nachsendeantrag ab 31.3.2014 stellen, damit jeder Brief, damit auch der Rückschein, an die neue Adresse ins Ausland gesendet wird. Damit ist auch Person B aussen vor.
Die Einzugsermächtigung kann Person A ganz normal
gegenüber seiner Bank kündigen. Morgen schon. Im März erfolgt ja normalerweise keine Abbuchung mehr.
Die Abmeldung sollte rechtzeitig im März erfolgen. Geht die Abmeldung in Köln erst Anfang April ein, muss Person A noch die Beiträge für April 2014 bezahlen, zumindest könnte es im Bereich des möglichen liegen, dass die Kölner es so sehen wollen.
Person B kann man nur Glück wünschen, dass sie nicht angeschrieben wird, solange sie noch Ihr Studium hier beendet. Oder hatte sich Person B im Vorfeld angemeldet mit dem Hinweis, dass Person A bezahlt?