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Autor Thema: GEZ-Kündigung durch EU-Bürger  (Gelesen 3184 mal)

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NiB

  • Beiträge: 2
GEZ-Kündigung durch EU-Bürger
Autor: 05. März 2014, 14:47
Hallo an alle,

Es stellt sich folgende hypothetische Angelegenheit.

Person A ist EU-Bürger, lebt und studiert in Deutschland und wohnt in einer Zweizimmerwohnung mit seiner Freundin, Person B, der gleichen Staatsangehörigkeit wie er und von seinem Konto werden alle drei Monate die Gezgebühren abgebucht. Ende März soll Person A das Studium beenden und würde wieder in die Heimat zurückziehen, Person B bleibt etwas länger in der Wohnung bis das Studium abgeschlossen ist.

Es geht nun um die Kündigung der GEZ und des Widerrufs der Einzugsermächtigung vom Konto der Person A, mit der Begründung der Auswanderung und der Verschenkung/Verkaufs der Geräte, mit der Abmeldebescheinigung im Anhang. Was wäre da zu berücksichtigen und würde sich die GEZ zukünftig an Person B melden und sie auffordern sich anzumelden? Hauptsächlich geht es darum dass die Abbuchung vom Konto der Person A eingestellt wird.

Hoffentlich findet sich hier einer der das beantworten kann.

Vielen Dank


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themob

Re: GEZ-Kündigung durch EU-Bürger
#1: 05. März 2014, 19:27
Hallo an alle,

Es stellt sich folgende hypothetische Angelegenheit.

Person A ist EU-Bürger, lebt und studiert in Deutschland und wohnt in einer Zweizimmerwohnung mit seiner Freundin, Person B, der gleichen Staatsangehörigkeit wie er und von seinem Konto werden alle drei Monate die Gezgebühren abgebucht. Ende März soll Person A das Studium beenden und würde wieder in die Heimat zurückziehen, Person B bleibt etwas länger in der Wohnung bis das Studium abgeschlossen ist.

Es geht nun um die Kündigung der GEZ und des Widerrufs der Einzugsermächtigung vom Konto der Person A, mit der Begründung der Auswanderung und der Verschenkung/Verkaufs der Geräte, mit der Abmeldebescheinigung im Anhang. Was wäre da zu berücksichtigen und würde sich die GEZ zukünftig an Person B melden und sie auffordern sich anzumelden? Hauptsächlich geht es darum dass die Abbuchung vom Konto der Person A eingestellt wird.

Hoffentlich findet sich hier einer der das beantworten kann.

Vielen Dank

Person A benutzt das Abmeldeformular: Abmeldeformular

1: Daten von Person A (freiwillige Daten muss niemand eintragen)
2: 31.3.2014
3: Ich ziehe dauerhaft ins Ausland (Kopie der Abmeldung des Meldeamtes mit beilegen)

4: Zusendung der Abmeldebestätigung an folgende Anschrift
Gibt Person A wahrheitsgemäß die Adresse im Ausland an, könnte es vorkommen, dass die Abmeldebestätigung verloren geht. Die braucht Person A aber zwingend, sollte Person A mal wieder nach DE zurück wollen und hier wohnen. Sonst könnte es unangenehme Überraschungen geben.

Oder alternativ eine Adresse in Deutschland angeben (Kommilitone oder eine andere Person seines Vertrauens, nur nicht die von Person B  ;))

5: Datum (24.3.2014, siehe unten) und Unterschrift

Hinweise auf Geräte bei der Abmeldung sind überflüssig. Das war VOR dem 1.1.2013 und hat jetzt keine Bedeutung mehr.

Wichtig ist auch, dass die Abmeldung auf dem Meldeamt erfolgt. Diese Daten werden dem Beitragsservice automatisch übermittelt.
Wenn es terminlich hinhaut, würde ich mich am 24.3 2014  beim Meldeamt abmelden, zum 31.3.2014 (gleicher Grund: Ins Ausland).
Am gleichen Tag das ausgefüllte Abmeldeformular nach Köln schicken, Kopie der Abmeldebestätigung des Meldeamtes nicht vergessen, beizulegen. Per Einschreiben und Rückschein.
Bei der Post einen Nachsendeantrag ab 31.3.2014 stellen, damit jeder Brief, damit auch der Rückschein, an die neue Adresse ins Ausland gesendet wird. Damit ist auch Person B aussen vor.

Die Einzugsermächtigung kann Person A ganz normal gegenüber seiner Bank kündigen. Morgen schon. Im März erfolgt ja normalerweise keine Abbuchung mehr.

Die Abmeldung sollte rechtzeitig im März erfolgen. Geht die Abmeldung in Köln erst Anfang April ein, muss Person A noch die Beiträge für April 2014 bezahlen, zumindest könnte es im Bereich des möglichen liegen, dass die Kölner es so sehen wollen.

Person B kann man nur Glück wünschen, dass sie nicht angeschrieben wird, solange sie noch Ihr Studium hier beendet. Oder hatte sich Person B im Vorfeld angemeldet mit dem Hinweis, dass Person A bezahlt?


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NiB

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Re: GEZ-Kündigung durch EU-Bürger
#2: 06. März 2014, 15:11
Hallo themob,

Vielen Dank für die Antwort, ich habe mich noch den ganzen Tag bisher mit den Forumsbeiträgen beschäftigt und ich würde gerne doch ein bisschen nachhaken.

Da sie das Problem einer Rückkehr nach Deutschland angesprochen haben, könnten sich die zwei vorstellen zurückzukommen. D.h eine gute Lösung wäre sich jetzt, wie sie beschrieben haben, abzumelden - kommt noch ein zusätzliches Anschreiben dazu? - und wäre bei einer zukünftiger Rückkehr die An-/Ummeldung bei einem Beitragszahler (Familienmitglieder oder Verwandte) sinnvoll? Würde das irgendwelche negative Konsequenzen für diesen Beitragszahler nach sich ziehen?

Da bisher Person A für den Haushalt bezahlt hat, würde B als von nun an alleinige Mieterin rückwirkend bezahlen müssen? Um ihrer letzten Frage nachzugehen, wissen die Betroffenen leider nicht mehr ob Person B sich angemeldet hat mit Berufung auf Person A, aber sie denken Person B wurde damals gar nicht angeschrieben, obwohl der Mietvertrag auf Person B's Namen läuft.

Letztens, wieso so spät abmelden und die Unterlagen per Post schicken, so weit ich verstanden habe, soll die Bearbeitung mehrere Wochen dauern?

Ich hoffe Person A wird sie nicht weiter belästigen und bedankt sich herzlich für die Arbeit die ihr hier leistet.

LG


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themob

Re: GEZ-Kündigung durch EU-Bürger
#3: 06. März 2014, 16:48
Hallo themob,

Vielen Dank für die Antwort, ich habe mich noch den ganzen Tag bisher mit den Forumsbeiträgen beschäftigt und ich würde gerne doch ein bisschen nachhaken.

Da sie das Problem einer Rückkehr nach Deutschland angesprochen haben, könnten sich die zwei vorstellen zurückzukommen. D.h eine gute Lösung wäre sich jetzt, wie sie beschrieben haben, abzumelden - kommt noch ein zusätzliches Anschreiben dazu? - und wäre bei einer zukünftiger Rückkehr die An-/Ummeldung bei einem Beitragszahler (Familienmitglieder oder Verwandte) sinnvoll? Würde das irgendwelche negative Konsequenzen für diesen Beitragszahler nach sich ziehen?

Da bisher Person A für den Haushalt bezahlt hat, würde B als von nun an alleinige Mieterin rückwirkend bezahlen müssen? Um ihrer letzten Frage nachzugehen, wissen die Betroffenen leider nicht mehr ob Person B sich angemeldet hat mit Berufung auf Person A, aber sie denken Person B wurde damals gar nicht angeschrieben, obwohl der Mietvertrag auf Person B's Namen läuft.

Letztens, wieso so spät abmelden und die Unterlagen per Post schicken, so weit ich verstanden habe, soll die Bearbeitung mehrere Wochen dauern?

Ich hoffe Person A wird sie nicht weiter belästigen und bedankt sich herzlich für die Arbeit die ihr hier leistet.

LG

Bei einer Rückkehr nach Deutschland geht es darum, die Abmeldebestätigung aus Köln im Ordner Rundfunkbeitrag abgeheftet zu haben. Es wäre nicht das erste mal, dass Köln behauptet, es wurde keine Abmeldung durchgeführt. Inklusive einer Zahlungsaufforderung aller Beiträge rückwirkend bis zur neuen polizeilichen Anmeldung.

Es ist ein Tip, dafür zu sorgen, dass Person A auch wirklich die Abmeldebestätigung bekommt. Zur eigenen Absicherung. Zur Not auch nochmal aus dem Ausland in Köln schriftlich nachfragen, wenn zuviel Zeit ohne Antwort bzw. Abmeldebestätigung vergangen ist.

Wenn Person A sich in einer Wohnung anmeldet, wo bereits jemand Rundfunkbeiträge bezahlt, reicht es aus, auf die Post aus Köln, die nach der polizeilichen Anmeldung kommt, auf denjenigen hinzuweisen, der bezahlt.

Was den Termin zur Abmeldung betrifft, einfach das Meldeamt anrufen und fragen, wann man sich frühestens abmelden kann, wenn Person A zum 31.3.2014 ins Heimatland zurück geht. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, glaube ich. Aber generell richtig, umso eher man sich abmelden kann, desto mehr schafft man bzw. desto weniger vergisst Person A auf den letzten Drücker.

Gerade weil die Bearbeitung mehrere Wochen dauern kann, ist es wichtig dafür zu sorgen, dass die Abmeldebestätigung auch wirklich Person A erreicht. Wie möchte Person A sonst das ausgefüllte Formular nach Köln bekommen, wenn nicht per Post?



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