Ich habe mich mit einer öffentlichen Petition an den Bundestag gewendet, ob sie tatsächlich angenommen und veröffentlicht wird bleibt noch dahin gestellt

Hier mein Antrag:
"
Wortlaut der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…, dass ein Gesetz erlassen wird, in dem jedem Bürger
Deutschlands das Recht eingeräumt wird, ein Volksbegehren/Volksabstimmung gegen die von der Bundes-
/Landesregierung erlassenen Gesetze zu beantragen. Gleichzeitig beantrage ich, einen Volksentscheid als
demokratisches Recht eines jeden Bürgers, im Grundgesetz aufzunehmen.
Begründung:Laut Wikipedia:
Zitat: " Das Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie."
Im Grundgesetz:
Zitat:
" Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Jeder Bürger hat das Recht, sich an diesen Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen.
Aber was dann? Er muss das akzeptieren, was Bundestag, Bundesrat und Länderregierungen beschließen.
Man hat die Möglichkeit, ein Volksbegehren bei den Landesregierungen zu beantragen.
Aber in den meisten Landesverfassungen ist diese Möglichkeit durch Themenausschlüsse eingeschränkt. Wie
z.B. Haushaltsplan, Dienstbezüge, Steuern, Abgaben, Gebühren.
Im Grundgesetz:
Zitat:
" Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Ist damit das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht so eingeschränkt, dass dem Bürger keine Möglichkeit
mehr bleibt, sich gegen die Vorschriften der allgemeinen Gesetze zur Wehr zu setzen?
Die erlassenen Gesetze müssen vom Bürger so akzeptiert werden, wie sie sind.
Ja, man hat das Recht, Klage einzureichen. Aber welche Chance haben die Bürger, sich durch eine Klage zur
Wehr zu setzen. Zum größten Teil keine.
Für mich endet hier ein demokratischer Staat, wie es die Bundesrepublik sein sollte. Sie sollte das
Grundgesetz erneuern und dem Bürger mehr Rechte bei der Mitsprache der erlassenen Gesetze einräumen."
In der Hoffnung auf Veröffentlichung
Minerava