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Autor Thema: Wohngemeinschaft - Nachzahlung - Nicht umgemeldet  (Gelesen 2333 mal)

G
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Wohngemeinschaft - Nachzahlung - Nicht umgemeldet
Autor: 10. Februar 2014, 18:29
Hallo,

Person A hat mit Person B und Person C in einer Wohngemeinschaft gewohnt. In der Vergangenheit musste Person A nie zahlen, da er lediglich einen Zweitwohnsitz dort hatte und Erstwohnsitz beim Elternhaus. Ab 2013 kamen Briefe der GEZ, die leider von allen Personen ignoriert wurden.

Diese Woche kam ein Brief mit einer Nachzahlung rückwirkend für ganz 2013 in Höhe von 2xx,00€. Person A wohnt allerdings seit 10/2013 nicht mehr in der Wohnung aber hat sich noch nicht umgemeldet und weiterhin erst Wohnsitz am Elternhaus und Zweitwohnsitz in der Wohngemeinschaft. Person B und C beziehen beide Bafög und sind befreit.

Wie sollte Person A in diesem Fall am besten vorgehen ? Reicht ein Belegen des Umzuges mit Studienbescheinigung oder ähnlichen ?

Danke für die Hilfe !


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  • Beiträge: 168
Es muss für jeden Haushalt einmal gezahlt werden.

Für den Elternhaushalt zahlen wahrscheinlich die Eltern schon? Damit besteht hier für A keine Beitragspflicht.

Auch für einen Zweitwohnsitz muss gezahlt werden, wenn dort noch niemand für den Haushalt zahlt. Jemand der also alleine einen Erst- und Zweitwohnsitz ohne irgendwelche Mitbewohner hat, zahlt zweimal die Haushaltszwangsabgabe pro Monat.

Da am Zweitwohnsitz die anderen beiden Mitbewohner befreit sind, wird A hier als Beitragspflichtiger herangezogen. Eventuell kann er sich noch beim Einwohnermeldeamt zum 01.10.13 ummelden.
Jedoch sollte vorher im Meldegesetz geprüft werden, ob eine so späte Ummeldung ein Bußgeld nach sich zieht?
Die Rundfunkanstalten akzeptieren jedoch nur Abmeldungen rückwirkend bis maximal 2 Monate. Also Januar bis November, eventuell Dezember 2013 muss wohl in jedem Fall gezahlt werden.

Wird sich A jedoch bewusst, wie viel Ungerechtigkeit in der neuen Zwangsabgabe steckt, kann er sich hier im Forum ja einmal über das Widerspruchs- und Klageverfahren informieren. Uns Hilft jeder Widerstand gegen dieses System  8)


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