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Autor Thema: Rückwirkende Zahlung ab dem 1.1.2013???  (Gelesen 2448 mal)

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Rückwirkende Zahlung ab dem 1.1.2013???
Autor: 09. Februar 2014, 22:03
Hallo liebe Community,

habe mir mal ein fiktives Szenario ausgedacht:

Person A wohnt jetzt seit Juli 2012 in der ersten eigenen Wohnung in der Stadt K. Sie hat in 2012 keinen GEZ Beitrag bezahlt und sich auch nicht Anfang 2013 angemeldet. Nun bekam sie im Oktober 2013 den ersten Brief des Beitragsservice, dann den zweiten, den dritten und vor kurzem den 4 Brief (Januar 2014). Hierbei handelt es sich immer um den Brief mit dem Betreff " Angaben zum Rundfunkbeitrag". Nun weiß die Person A nicht wie sie am besten vorgehen soll. Person A ist Student und bezieht kein Bafög sondern finanziert den Lebensunterhalt durch Kindergeld und Nebenjobs. Eine rückwirkende Zahlung ist für A nicht möglich, doch welche Möglichkeit hat A ohne auf den Beitragsbescheid zu warten?
Wenn A um eine Rückzahlung der gesamten Zeit rumkommen würde, wäre A bereit sich vorübergehend beim Beitragsservice anzumelden um sich dann nach kurzer Zeit beim Einwohnermeldeamt umzumelden (Elternhaus) und somit auch den Beitragsservice wieder abzumelden.

Wie ihr seht bin ich etwas ratlos und würde mich sehr freuen wenn ihr mir hier tatkräftig mit euren Tipps zur Seite steht. Danke im voraus.


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Re: Rückwirkende Zahlung ab dem 1.1.2013???
#1: 09. Februar 2014, 22:54
Wenn Person a nachweisen kann das sein einkommen unter einem bestimmten Wert liegt, müsste Person a gar nicht bezahlen. Aber der Wert ist so gering das selbst Azubis zu viel verdienen um befreit zu werden. Wenn a bezahlen muss dann auch rückwirkend ab dem 01.01.2013, Person x die ich kenne hat grade am Samstag seine "Rechnung" von den Gaunern bekommen, über 260 tacken.


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Re: Rückwirkende Zahlung ab dem 1.1.2013???
#2: 09. Februar 2014, 23:22
Hier werden gerade alle deine Fragen umfassend beantwortet:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8295.msg59353.html#msg59353

Zitat
Wenn A um eine Rückzahlung der gesamten Zeit rumkommen würde, wäre A bereit sich vorübergehend beim Beitragsservice anzumelden um sich dann nach kurzer Zeit beim Einwohnermeldeamt umzumelden (Elternhaus) und somit auch den Beitragsservice wieder abzumelden.
Das wird nicht funktionieren. Die wollen den gesamten Beitrag rückwirkend.


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Re: Rückwirkende Zahlung ab dem 1.1.2013???
#3: 10. Februar 2014, 13:13
Die Leute fragen eigentlich immer dasselbe: "ich bin arm, muss ich zahlen? "

Ich kann nur immer wieder sagen: unter 1000 Euro im Monat Nettoeinkommen (Singlehaushalt) ist nicht pfändbar!

Und in ein paar Jahren ist das mit den Zwangsgebühren sowieso vorbei!


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