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Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht

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mickschecker:
Danke , alles klar. Dann also Treffpunkt 25.03.14 , vor 10.00 Uhr , München Prielmayerstr.5
Hatte mich nur auf den SZ-Link von Uwe bezogen und danach die Stellungnahme von Ermano Geuer nicht mehr so übergenau gelesen.
Wäre super , wenn man da so ein kleines oder besser auch größeres Etwas von Demo organisieren könnte , ich wär dabei. Oder jeder bringt ganz einfach schon mal ein Plakat oder ähnliches mit.

mickschecker:
Nochmal ein vorsichtiges Nachhaken. Auf der Website des Verfassungsgerichtshofes Bayern gibt es keine Terminvorschau. Ist dort alles unter Verschluss und wird dort nur geheim verhandelt ? Öffentlichkeitsarbeit sieht doch anders aus. Muss man sich jede Info telefonisch erbetteln ? Wenn man nichts zu verbergen hat , gibt man Infos auch gern freiwillig und ohne Nachfragen heraus.

xrw:

--- Zitat von: mickschecker am 25. Januar 2014, 10:43 ---Auf der Website des Verfassungsgerichtshofes Bayern gibt es keine Terminvorschau. Ist dort alles unter Verschluss und wird dort nur geheim verhandelt ?
--- Ende Zitat ---

Für den Verfassungsgerichtshof gelten nach Art. 24 Abs. 5 VfGHG auch §§ 169 ff. GVG; ist also grundsätzlich alles öffentlich.

Bei öffentlichkeitswirksamen Verfahren laden sie normalerweise per Pressemitteilung zur mündlichen Verhandlung und zur Urteilsverkündung ein. Die normalen Regeln des Anstands sagen aber, dass zuerst die Beteiligten persönlich benachrichtigt werden. Wobei die Pressemitteilung bisher meistens erst in der Woche davor rausgegangen ist, dafür mit Informationen zur Sache. Zweck ist wohl weniger eine Einladung, sondern eher inhaltliche Information (so hat das z.B. in der Vergangenheit ausgeschaut). Für Termine und Akkreditierungsbedingungen (bei sowas ist es leicht möglich, dass der Platz knapp und deshalb vorherige Anmeldung nötig ist) muss man sich wohl direkt an das Gericht wenden.

Sophia.Orthoi:

--- Zitat von: Uwe am 25. Januar 2014, 09:43 ---Vielleicht können ja die Münchener an diesem Tag eine Demo Organisieren!  >:D

--- Ende Zitat ---

Im Prinzip eine gute Idee. Aber nicht dass die Richter Angst bekommen, den Schein zu erwecken, unsachlich zu Gunsten der Demonstrierenden zu entscheiden, und das Gegenteil vom Recht entscheiden, um zu zeigen, dass sie sich nicht beeinflussen lassen. Die Ängste finden immer ihren krummen Weg.

mickschecker:
Die Demo muss ja nicht in lautstarken Protest ausarten. Es soll auch nur durch unsere Anwesenheit deutlich gemacht werden , dass nicht von allen dazu Ja und Amen gesagt wird. Für den Kläger ist dies außerdem sicher eine gut tuende Unterstützung .
Wenn sich da draußen gar nichts regt , lässt man den Richtern doch erst recht freies Spiel. Ob dies deren Entscheidungsfindung beeinflusst , kann doch hinterher eh keiner genau beurteilen. Also besser was tun , als es sein zu lassen.

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