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Autor Thema: Widersprüche  (Gelesen 1537 mal)

S
  • Beiträge: 41
Widersprüche
Autor: 16. Dezember 2013, 12:28
Meiner bescheidenen Ansicht und meines Wissens nach ist mit einem Widerspruch, der im vorgeschriebenen Zeitraum nachweislich abgesandt worden ist, dem Recht Genüge getan und der Gang zum Kadi vorgezeichnet. Praktisch wird die GEZ mit dem Widerspruch gezwungen, die Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen einzuklagen.

Wenn sie den Widerspruch mißachtet und statt dessen Pfändungen veranlaßt, werden hier gleich mehrere Rechtsnormen erheblich gestört (dieser Punkt sollte unbedingt noch mal genauer betrachtet und allgemeinverständlich dargestellt werden von jemandem, der mehr Ahnung hat als ich).
Zum einen würde ich unterstellen, daß dieses Vorgehen ein Begehen durch unterlassen ist, indem der Erfolg des Widersprechenden abgewendet werden soll, zum anderen wird sie sicher einen trifftigen Grund haben, die Klage zu umgehen. Anzunehmen ist, daß sie das Licht der Öffentlichkeit scheut, welches eine Klage auf sich würde. Und anzunehmen, daß sie Angst hat, die Klage zu verlieren. Was erhebliche Folgen haben dürfte.

Das Vorgehen der GEZ durch Ignoranz und Überschwemmung mit immer neuen Forderungen ist leider anwalttypisch. Es soll verwirren und verunsichern. Was anderes sollte man allerdings auch nicht erwartet haben.
Was einen vor die Aufgabe stellt, den Kern des Widerspruchs stets im Auge zu behalten unter allem Backwerk.
So gesehen ist das Vorgehen der GEZ mit scheinbaren Rechtsmitteln eher ein Grund, zuversichtlich in die Zukunft zu schauen. Allerdings bleibt einem wohl nicht erspart, Fachpersonal einzuspannen (Anwalt für Verwaltungsrecht, u.U. berührt die GEZ mit ihrem eigenwilligen Vorgehen nun auch andere Rechtsgebiete und es kommen Zivil- und Strafrecht in Betracht). Wenn man Recht bekommt, zahlt die GEZ und man wird ein Held. Und bei der Fülle an Widersprüchlichkeiten ist ein Erfolg zumindest wahrscheinlich.

Für eine gerichtliche Generalbevollmächtigung fürs Treiben der GEZ sehe keine große Chance. Der Ruf des Gesetzgebers ist zwar schon ruiniert, aber die würde allzu offensichtlich kollidieren mit der "Widerspruchsfrist" auf dem Bescheid. Jeder Fall muß einzeln behandelt werden und davor will die GEZ sich drücken.

Art. 18 GG - Verwirkung von Grundrechten***
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html
Zitat
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Art. 1 GG) [...] zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. [...]

Praktisch sichert sich die GEZ mit der Zwangsgebühr einen Wettbewerbsvorteil vor allen anderen Medien und behauptet damit eine Objektivität der Berichterstattung, die ihr nicht gebührt. - Was Art. 5 GG "Pressefreiheit" auf den Plan ruft. Mich wundert ohnehin, daß der Blätterwald so eisig schweigt? Und zahlt? 

Das deutsche Recht ist an die deutsche Verfassung gebunden. Es kann sich nicht verselbständigen und eine eigene Rechtsnorm begründen. Wie's die GEZ auf der Agenda hat. Solche abgehobenen Rechthabereien sind aber leider auch typisch deutsch.

Ich würde den Kampf doch mit Humor nehmen. Die GEZ zappelt an der Angel. Sie hat natürlich erheblich mehr zu verlieren als man selber. Das gesamte politische Personal zappelt mit, weil es die Zwangsgebühr durchgewunken hat - und das nicht, ohne an den eigenen Vorteil zu denken.
Man wäscht sich gegenseitig die Hände, was auch übel nach unerlaubter Einflußnahme riecht.
Das ist ein Riesenfisch, den man an der Angel hat, aber ins Wasser zurückwerfen würde ich ihn nicht. Man sollte ihn herausziehen u.U. mit der Hilfe anderer. Und sich damit ablichten lassen.


***Edit "Bürger 08.01.2021:
Thread geschlossen - siehe ähnliche Diskussion u.a. auch unter
Art. 18 GG - Verwirkung von Grundrechten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22828.0
Klagevorhaben nach Art. 18 Grundgesetz gegen ÖRR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16297.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2021, 21:16 von Bürger«

R
  • Beiträge: 1.126
Re: Widersprüche
#1: 16. Dezember 2013, 13:56
...Ich würde den Kampf doch mit Humor nehmen. Die GEZ zappelt an der Angel. Sie hat natürlich erheblich mehr zu verlieren als man selber. Das gesamte politische Personal zappelt mit, weil es die Zwangsgebühr durchgewunken hat - und das nicht, ohne an den eigenen Vorteil zu denken.
...Das ist ein Riesenfisch, den man an der Angel hat, aber ins Wasser zurückwerfen würde ich ihn nicht. Man sollte ihn herausziehen u.U. mit der Hilfe anderer. Und sich damit ablichten lassen.

Ich sehe das genauso! Die haben sich absolut keinen Gefallen getan und dieses sich auf die Schulter klopfen ob der plötzlichen Mehreinnahmen zeigt eigentlich nur, dass es sich um eine Gebührenerhöhung durch die Hintertür und damit an der KEF vorbei handelt..


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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