Hallo Ihr Lieben. Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir zu dem folgenden „theoretischen“ Sachverhalt eure persönliche Meinung mitteilen könntet.
A ist in eine neue Wohnung gezogen und bezieht seit dem Hartz IV.
A hat vor diesem Umzug kein Konto bei B besessen.
Leider hat A den Hartz IV Bescheid erst über 2 Monate später an B geschickt, da A falsch informiert war und dachte dass ein solcher Bescheid seit beginn 2013 nun auch unbeschränkt rückwirkend gilt.
Der Bescheid von A gilt vom 01.05.2013 bis 31.10.2013.
Der Bescheid von A ist erst am 09.09.13 bei B eingegangen und gilt somit, aus dessen Sicht erst, ab dem 01.10.2013 bis zum 31.10.13
Da aus Sicht von B die Befreiung vor dem 01.10.13 nicht bestanden hat, will B nun für die Zeit vom 01.05.13 bis zum 30.09.13 einen Betrag von 89,90 EUR von A haben.
Gibt es aus eurer persönlichen Sicht eine Möglichkeit für A die Zahlungsforderung von B legal zu umschiffen? Nicht weil A das Geld nicht hat, sondern weil er es B nicht geben will, da A kein Interesse an der Nutzung seines Services hat und mit Zwangsabgaben erst recht nicht einverstanden ist.
Vielen Dank für eure Mühe und Zeit.
LG lala