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Autor Thema: Hartz IV Bescheid zu spät gesendet  (Gelesen 1917 mal)

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  • Beiträge: 1
Hartz IV Bescheid zu spät gesendet
Autor: 04. Dezember 2013, 15:00
Hallo Ihr Lieben. Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir zu dem folgenden „theoretischen“ Sachverhalt eure persönliche Meinung mitteilen könntet.

A ist in eine neue Wohnung gezogen und bezieht seit dem Hartz IV.
A hat vor diesem Umzug kein Konto bei B besessen.

Leider hat A den Hartz IV Bescheid erst über 2 Monate später an B geschickt, da A falsch informiert war und dachte dass ein solcher Bescheid seit beginn 2013 nun auch unbeschränkt rückwirkend gilt.

Der Bescheid von A gilt vom 01.05.2013 bis 31.10.2013.

Der Bescheid von A ist erst am 09.09.13 bei B eingegangen und gilt somit, aus dessen Sicht erst, ab dem 01.10.2013 bis zum 31.10.13

Da aus Sicht von B die Befreiung vor dem 01.10.13 nicht bestanden hat, will B nun für die Zeit vom 01.05.13 bis zum 30.09.13 einen Betrag von 89,90 EUR von A haben.

Gibt es aus eurer persönlichen Sicht eine Möglichkeit für A die Zahlungsforderung von B legal zu umschiffen? Nicht weil A das Geld nicht hat, sondern weil er es B nicht geben will, da A kein Interesse an der Nutzung seines Services hat und mit Zwangsabgaben erst recht nicht einverstanden ist.

Vielen Dank für eure Mühe und Zeit.

LG lala


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2013, 17:12 von Uwe«

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  • Beiträge: 29
Re: Hartz IV Bescheid zu spät gesendet
#1: 05. Dezember 2013, 01:29
Du bekommst vom Amt immer eine Bescheinigung für die Gez, dort steht ja auch dein Zeitraum des Hartz 4 bezugs drauf. Einfach darauf hinweisen mit der Anmerkung das du daher vom Beitrag befreit bist.
Da ist es völlig egal wann du was abgegeben hast, es zählen ja die Fakten, also lass dich nicht einschüchtern, jeder Richter wird dir hier Recht geben.
Mal anmerkend die Gez schreibt ja auch selber nur Rückwirkend ihre Rechnung oder hast du im Dezember 2012 die Rechnung für das Jahr 2013 erhalten? Ich denke nicht. Daher könnte man ebenso argumentieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2013, 07:05 von Uwe«

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  • Beiträge: 321
Re: Hartz IV Bescheid zu spät gesendet
#2: 05. Dezember 2013, 02:48
Da ist es völlig egal wann du was abgegeben hast, es zählen ja die Fakten, also lass dich nicht einschüchtern, jeder Richter wird dir hier Recht geben.

Im Recht zählen primär Formalien, nicht Fakten. Das ist hier zwar eine ziemlich krasse Sache, aber nachdem die Regel früher noch härter war und regelmäßig zu Problemen führen muss, ist das ziemlich sicher schon gerichtlich abgesegnet. Chancen haben vielleicht Fälle, die die Frist verpasst haben, weil sie im Koma gelegen haben oder so und zudem mittellos sind. Ansonsten muss man sich bei sowas jenseits vom Rechtsstaat wehren.

Ein Rechtsstaat ist immer ein Unrechtsstaat, wenn der Gesetzgeber Unrecht zum Gesetz macht. Die Gerichte sind dann dazu da, dieses Unrecht zu verteidigen, und das tun sie meistens auch. Chancen gibts bloß da, wo der Gesetzgeber zu blöd war, das Unrecht formal korrekt zu spezifizieren.


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