Folgender Fall:
Student A war vorher nie bei der GEZ angemeldet und hatte bisher auch alle Briefe brav ignoriert. Er wusste zwar das eine Haushaltsabgabe eingeführt wurde - war sich aber sicher dass mit dem Bezug von Bafög ein gültiger Befreiungsgrund vorliegt. Er hat sich ehrlich gesagt nicht weiter mit dem Thema beschäftigt. Nach gefühlt 20 Briefen hat Student A den Fehler gemacht und dem Beitragsservice November 13 geantwortet, dabei alle vorhandenen Bafög bescheide an gehangen. Der Beitragsservice beruht sich darauf, dass eine Befreiung nur zum Datum der Antragsstellung möglich sei, oder 2 Monate nach Ausstellung der Bafög Bescheinigung und fordert Rückwirkend knapp 200 € Rundfunkgebühren ein.
Student hat seine Situation (Er schaut kein Fernsehen, hat sich über den neuen Beitragsservice in keinster weise informiert, wusste nichts von den Regularien, hat auch kein Geld) geschildert, der Beitragsservice jedoch besteht auf sein Geld und droht weitere Sanktionen an. Student hat gerade mal 300 € auf dem Konto, hat aufgrund seiner Masterarbeit derzeit mit einer Doppelmiete zu kämpfen und weiß einfach nicht mehr weiter.
- Muss er sich nun wirklich ein Kredit bei irgend sonem Kredithai aufnehmen um seine Schuld begleichen zu können ?
- Ist dem Beitragsservice nicht klar, dass wenn zu dem o.g. Zeitraum ein Bafög Bescheid ausgestellt worden ist - der Student gerade mal am Existenzminimum lebt ?
- Ist so ein Befreiungsausschluss bei Fristverletzung trotz gültigen Befreiungsgrund wirklich gesetzlich zulässig ? Hätte der Beitragsservice nicht vorher den Studenten schriftlich und nachweislich in Kenntnis setzen müssen ?
- Was würdet ihr dem Studenten nun empfehlen ?