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Autor Thema: Benötigt Person A eine Rechtsschutzversicherung? (Rechtliche Absicherung?)  (Gelesen 4778 mal)

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  • Beiträge: 11.496
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A ist nicht rechtsschutzversichert!! Person A hat sich Prozedur hier bereits vielfach durchgelesen.
Irgendwann muss man Widerspruch beim Verfassungsgericht einlegen.
Und da kommen Kosten auf einen zu.

Widerspruch gegen den BeitragsBESCHEID wird bei der Landesrundfunkanstalt eingelegt, von welcher der Bescheid auch stammt (nicht täuschen lassen: auf dem Umschlag steht meist nur ARD ZDF Dradio Beitragsservice).

Klage gegen den ablehnenden WiderspruchsBESCHEID wird beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht.

"Verfassungsgericht" hat hier noch gar nichts zu suchen - das dauert noch ein paar Jahre... ;)

Was ist mit einer Rechtsschutzversicherung? Benötige Person A diese?
Dann weiterhin die Frage: Wie stehen Anwälte dazu? Stehen die dahinter oder wird Person A beispielsweise von der ARAG abgewiesen?

Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.msg52113.html#msg52113


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