Person A ist nicht rechtsschutzversichert!! Person A hat sich Prozedur hier bereits vielfach durchgelesen.
Irgendwann muss man Widerspruch beim Verfassungsgericht einlegen.
Und da kommen Kosten auf einen zu.
Widerspruch gegen den
BeitragsBESCHEID wird bei der
Landesrundfunkanstalt eingelegt, von welcher der Bescheid auch stammt (nicht täuschen lassen: auf dem Umschlag steht meist nur ARD ZDF Dradio Beitragsservice).
Klage gegen den ablehnenden
WiderspruchsBESCHEID wird beim zuständigen
Verwaltungsgericht eingereicht.
"Verfassungsgericht" hat hier noch gar nichts zu suchen - das dauert noch ein paar Jahre...

Was ist mit einer Rechtsschutzversicherung? Benötige Person A diese?
Dann weiterhin die Frage: Wie stehen Anwälte dazu? Stehen die dahinter oder wird Person A beispielsweise von der ARAG abgewiesen?
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitraghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.msg52113.html#msg52113