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Autor Thema: Junge Dame kriegt 3-fach Post  (Gelesen 5384 mal)

j
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Junge Dame kriegt 3-fach Post
Autor: 07. November 2013, 15:48
Hallihallo, nehmen wir an, eine Dame wäre länger bei ihren Eltern ausgezogen, die eifrig GEZ zahlen (die Erstwohnsitz-Wohnung). Schon längere Zeit hätte sie in einer WG (Zweitwohnsitz-Wohnung) mit Person B gewohnt, die vor Monaten auszog. 
Inzwischen wären bereits in 2. Runde insgesamt 3 Zahlungsschreiben in beiden Haushalten eingetroffen, 1 zu den Eltern, und 2 an die WG.
Die Dame hat noch nicht reagiert und würde gerade mögliche Reaktionen durchüberlegen, möchte aber keinesfalls andere Leute (Eltern, Person B) mit irgendwelchen Aktionen strapazieren ...
Frage 1: Könnte es aus irgendeinem Grund ungünstig sein, auf das Schreiben an die Eltern mit einem Hinweis auf deren regelmäßige Zahlungen zu reagieren? Oder würde sie dadurch offiziell in eine Datenbank aufgenommen? Eine Reaktion an sich ist ja immer auch ein Existenzbeleg.
Frage 2: Wie könnte man die Situation der ehemaligen WG organisieren, ohne die Person B irgendwie mit einbeziehen zu müssen?
Um dieser Belästigung oder Ummeldeaktionen zu ersparen, bleibt der Dame wohl nur die Zahlung?


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j
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Re: Junge Dame kriegt 3-fach Post
#1: 10. November 2013, 22:07
Och, weiß hier tatsächlich niemand weiter? :-[

Wie würdet Ihr es an ihrer Stelle machen:
Sollte sie auf das Schreiben an die Eltern einfach mit der Angabe deren Teilnehmernr. reagieren?

Und die WG dann anmelden, damit Person B von Aktivitäten verschont bleibt?  :-\





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F
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Re: Junge Dame kriegt 3-fach Post
#2: 11. November 2013, 11:24
Die Frage ist, warum landet ein Schreiben bei den Eltern, wenn diese doch schon den Rundfunkbeitrag bezahlen? Auf dieses Schreiben würde ich nicht reagieren.
Auch auf die Schreiben an die WG würde ich erst im Falle eines BeitragBESCHEIDES mit einem Widerspruch reagieren.


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Re: Junge Dame kriegt 3-fach Post
#3: 11. November 2013, 12:32
... Auf dieses Schreiben würde ich nicht reagieren.
Auch auf die Schreiben an die WG würde ich erst im Falle eines BeitragBESCHEIDES mit einem Widerspruch reagieren.

Das sehe ich genauso.
Von welchen Aktivitäten soll Person B verschont bleiben? Erfassung durch den Beitragsservice?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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jetzt_reicht_es

Re: Junge Dame kriegt 3-fach Post
#4: 17. November 2013, 11:41
Hallihallo, nehmen wir an, eine Dame wäre länger bei ihren Eltern ausgezogen, die eifrig GEZ zahlen (die Erstwohnsitz-Wohnung). Schon längere Zeit hätte sie in einer WG (Zweitwohnsitz-Wohnung) mit Person B gewohnt, die vor Monaten auszog. 
Inzwischen wären bereits in 2. Runde insgesamt 3 Zahlungsschreiben in beiden Haushalten eingetroffen, 1 zu den Eltern, und 2 an die WG.
Die Dame hat noch nicht reagiert und würde gerade mögliche Reaktionen durchüberlegen, möchte aber keinesfalls andere Leute (Eltern, Person B) mit irgendwelchen Aktionen strapazieren ...
Frage 1: Könnte es aus irgendeinem Grund ungünstig sein, auf das Schreiben an die Eltern mit einem Hinweis auf deren regelmäßige Zahlungen zu reagieren? Oder würde sie dadurch offiziell in eine Datenbank aufgenommen? Eine Reaktion an sich ist ja immer auch ein Existenzbeleg.
Frage 2: Wie könnte man die Situation der ehemaligen WG organisieren, ohne die Person B irgendwie mit einbeziehen zu müssen?
Um dieser Belästigung oder Ummeldeaktionen zu ersparen, bleibt der Dame wohl nur die Zahlung?

Auf das Schreiben an die Eltern muss man nicht reagieren. Man könnte sich aber ggf. sehr viel Ärger spren, wenn man das tut.
Man kann offizell eine Abmeldung und Schließung des entsprechenden Beitragskontos beim BS beantragen. Als Auswahl gibt man (Ankreuzen): Ich wohne bei jemanden, der bereits zahlt und gibt in das entsprechende Feld eben die Beitragsnummer der Eltern an. Dann schreibt man, das das entsprechende Beitragskonto und die damit verbundenen Daten ist umgehend zu löschen! Das war es! Aber vorsicht: die rückwirkung der Abmeldung gilt nur ab 1.1.13. Sollten andere Beträge von Jahren vorher offen sein, so müssen sie gezahlt werden.
Das Schreiben an das WG verstehe ich nicht!
Hat sich diese Person in der WG angemeldet? Dann muss sie entweder zahlen oder den Rechtsweg einschlagen. Da die Person B nicht mehr dort wohnt und nicht zahlt, kann der erste Weg wie bei den Eltern nicht eingeschlagen werden.


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Re: Junge Dame kriegt 3-fach Post
#5: 02. März 2014, 21:40
Vielen Dank für Eure Tipps!!! :)
Inzwischen gelang es damit der jungen Frau, 2 Zahlungsschreiben-Vorgänge (Eltern und Person B) loszuwerden!

Jetzt hat sie nur noch den 3. Vorgang (an sie selbst) an der Backe. Offenbar wurde sie zwangsangemeldet, denn zwischenzeitlich kam ein Brief "Die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen wurde ab 1.1.2013 vorgenommen. Die Beitragsnummer lautet ...".

In einem weiteren aktuelleren Brief wird nun auch erstmals ein genauer Betrag genannt: 269,70- für 1/2013-3/2014, ächz!
Dieser neue Brief hat den Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge", es wird gebeten: "Bitte zahlen Sie den Betrag von 269,70-. Für die Überweisung haben wir ein Überweisungsformular für Sie vorbereitet"... Hintendrauf ist noch Kleingedrucktes in grauer Schrift (aber sieht nicht nach Rechtsbehelfsbelehrung aus).

Nun die Frage:
Ist das jetzt der Brief, wo schon ein Widerspruch geschickt werden sollte?
Oder besser weiter abwarten, hinauszögern und ruhig verhalten? (Es ist nämlich sowieso demnächst ein Umzug geplant...)


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Re: Junge Dame kriegt 3-fach Post
#6: 02. März 2014, 22:18
Nun die Frage:
Ist das jetzt der Brief, wo schon ein Widerspruch geschickt werden sollte?
Oder besser weiter abwarten, hinauszögern und ruhig verhalten? (Es ist nämlich sowieso demnächst ein Umzug geplant...)
Nein , das ist er NOCH nicht. Der BEITRAGSBESCHEID kommt erst noch , und auf diesen kann(sollte) mit Widerspruch reagiert werden.
Nur dieser hat einen Rechtsbehelf beigefügt , indem alles was zu beachten ist , drin steht.
Also abwarten und ruhig verhalten , das heißt , dieses jetzige Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" nur abheften ,weiter nichts.
Bis zum "echten" Beitragsbescheid kann eventuell noch weitere irreführende Infopost kommen.
Merke. Nur ein Bescheid ist ein Bescheid.


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Re: Junge Dame kriegt 3-fach Post
#7: 02. März 2014, 23:05


Jetzt hat sie nur noch den 3. Vorgang (an sie selbst) an der Backe. Offenbar wurde sie zwangsangemeldet, denn zwischenzeitlich kam ein Brief "Die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen wurde ab 1.1.2013 vorgenommen. Die Beitragsnummer lautet ...".
Wenn ein Beitragsbescheid kommt, sollte nicht nur dem Beitragsbescheid widersprochen werden, sondern auch, dass ab dem 01.01.2013 eine Beitragspflicht bestand. Diese Datum ist willkürlich gewählt, der Beitragsservice hat keine rechtliche Legitimation um das durchzuführen.


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jetzt_reicht_es

Re: Junge Dame kriegt 3-fach Post
#8: 06. März 2014, 14:30


Jetzt hat sie nur noch den 3. Vorgang (an sie selbst) an der Backe. Offenbar wurde sie zwangsangemeldet, denn zwischenzeitlich kam ein Brief "Die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen wurde ab 1.1.2013 vorgenommen. Die Beitragsnummer lautet ...".
Wenn ein Beitragsbescheid kommt, sollte nicht nur dem Beitragsbescheid widersprochen werden, sondern auch, dass ab dem 01.01.2013 eine Beitragspflicht bestand. Diese Datum ist willkürlich gewählt, der Beitragsservice hat keine rechtliche Legitimation um das durchzuführen.
So ist es!
Man kann einfach frech behaupten, dass man nicht der Inhaber der Wohnung ist!
Selbst im Gesetz steht, dass man als Inhaber der Wohnung "vermutet" wird, wenn man angemeldet ist oder ein Mietvertrag dort hat. Wenn gesetzlich etwas vermutet wird, dann hat man zu minderst die Chance einen Gegenbeweis anzutretten.
Also Widerspruch senden mit dem Hinweis: Bin nicht Inhaber der Wohnung!


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