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Autor Thema: GEZ Gebühr trotz Abmeldung  (Gelesen 1968 mal)

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GEZ Gebühr trotz Abmeldung
Autor: 30. Oktober 2013, 14:27
Hallo.

Person A meldet 2012 seine im Besitz befindlichen Rundfunkgeräte ab,was auch von o.g. Behörde akzeptiert wird. Ende April 2013 erhält Person A ominöses Schreiben der Behörde, in dem mitgeteilt wird das die Bescheinigung über den Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice eingegangen ist und Person A teilt gleichzeitig seine Anmeldung mit. Da Person A sich 2012 bei der Behörde abgemeldet hat, existiert dessen Teilnehmernr nicht mehr, eine Aktivierung des alten Konto ist nicht möglich. Gleichzeitig wird deshalb ein neues Teilnehmerkonto ab 01/2013 angelegt mit Nr 6.......! Mit selbem Schreiben der Behörde wird die Bestätigung der Anmeldung genannt mit Teilnehmerkonto 4......! Wiederum mit selben Schreiben (insgesammt 3 mit selben Datum) teilt Behörde mit das die Bescheinigung zur Vorlage bei dem Beitragsservice (Bescheinigung über ALG2 Bezug) dort eingegangen ist, es fehlt jedoch eine Angabe zu welchem Zweck diese Unterlagen dienen. Anfang Mai 2013 schickt Behörde die Beitragsrechnung (01-06/2013) an Person A. Person A teilte bereits auf das erste Schreiben der Behörde vom April 2013 mit das keine Rundfunkgeräte vorhanden sind. Ende Juli 2013 erhält Person A Antwort der Behörde, das auf Grund der Änderung des Rundfunkmodels alle zur Beitragspflicht verpflichtet sind.
Person A sendez daraufhin erneut die Bescheinigung über den Leistungsbezug der Behörde zu, welche sich daraufhin Anfang Oktober 2013 schriftlich bei Person A dazu äußert. Person A ist nun ab 09/2013 vom Rundfunkbeitrag befreit unter der Teilnehmernr 4.......!

Wie kann Person A nun gegen die Behörde vorgehen, um die Monate 01-08/2013 auf befreit zu bekommen? Die Behörde vergibt im ersten Schreiben eine Teilnehmernr 6......, in den weiteren Schreiben ist eine andere Teilnehmernr 4...... genannt, wie verhält sich das hier mit den verschiedenen Teilnehmernr? Auch hat sich die Behörde ziemlich viel Zeit (über 2 Monate) gelassen, um die Schreiben der Person A zu beantworten. Muss zwingend zur Bescheinigung über den Leistungsbezug ein Antrag gestellt werden, um von der Rundfunkgebühr befreit werden? Die Bescheinigung lag der Behörde ja nun bereits Anfang des Jahres vor, trotzdem soll Person A zahlen.
Was kann Person A hier tun, um rückwirkend befreit zu werden, zumal es doch ziemliche Unstimmigkeiten gibt?!

MfG


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