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Autor Thema: GEZ meldet sich nicht seit 2013  (Gelesen 3347 mal)

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  • Beiträge: 1
GEZ meldet sich nicht seit 2013
Autor: 23. Oktober 2013, 18:16
Moin Leute,
zunächst großes Lob an dieses Forum! Ich unterstütze euch aufjedenfall!

wer kann Person A vielleicht helfen und kurz Rat geben, was A am besten in seiner Situation machen soll?

Vor 2013 hat Person A kein GEZ gezahlt, da keine Rundfunkgeräte.
Seit 2013 gilt ja die Zwangspflicht für alle Bürger. Seit dem 01.01 hat sich die GEZ bei Person A noch nicht gemeldet.
Person A plant von der aktuellen Wohnung spätestens nach 1,5-2 Jahren rauszuziehen. Soll A weiterhin schweigen?
Was würdet Ihr in seiner Situation machen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2013, 19:41 von Uwe«

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  • Beiträge: 73
Re: GEZ meldet sich nicht seit 2013
#1: 23. Oktober 2013, 19:21
Nichtstun, Füße stillhalten, für den "Notfall" 18 Euro im Monat auf die Seite legen.


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  • Beiträge: 22
Re: GEZ meldet sich nicht seit 2013
#2: 23. Oktober 2013, 23:10
Genau. Und wenn möglich rechtzeitig verschwinden :-).

Hier mal lesen:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6777.msg50602.html#msg50602

also Beine hochlegen und abwarten....und die 18€ würde ich nehmen um mal mit dem Weib essen zu gehen...(naja dürfte knapp werden)


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  • Beiträge: 14
Re: GEZ meldet sich nicht seit 2013
#3: 24. Oktober 2013, 07:31
Die Daten von Person B wurden Ende September übermittelt, also jetzt fast 1 Monat her. Bisher ist noch nichts von der GEZ gekommen.


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Re: GEZ meldet sich nicht seit 2013
#4: 24. Oktober 2013, 07:36
Ruhig abwarten, irgendwann kommt mit Sicherheit was. Und dann dagegen massiv angehen und nicht alles in die Tonne kloppen. Damit ist uns nicht geholfen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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