Hallo!
Als Person N den ersten Beitragsbescheid (ab Jan 2013) erhielt legte sie Widerspruch ein und stellte einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung.
Zu diesem Schreiben bekam Person N folgende Antwort: " ... Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in
allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Danach sind ab 01.1.2013
für Wohnungen, Betriebsstätten, Hotel-/Gästezimmer, Ferienwohnungen sowie Kfz Rundfunkbeiträge zu entrichten. Eine Verfassungswidrigkeit dieser Regelung
können wir nicht erkennen. ... ...Zahlungsaufforderung bleibt bestehen ..."
Person N legte einen 2. Widerspruch ein.
Textausschnitt: " ... auch gegen Ihr Schreiben vom xx.xx.2013 erhebe ich Widerspruch und zugleich stelle ich einen Antrag auf
Aussetzung der Vollstreckung. Meine zur Begründung dienenden Tatsachen und Argumente liegen Ihnen mit den Schreiben vom xx.xx.2013 und mit dem heutigen Schreiben vor.
Sie haben meinen Widerspruch sowie des Antrags auf Aussetzung der Vollstreckung vom xx.xx.2013 erhalten.
Leider konnte ich aus Ihrem Antwortschreiben keinerlei Reaktion in Form einer positiven oder negativen Bescheidung entnehmen. ... ... "
Anbei noch Aufzählungen von Gutachten zur Verfassungswidrigkeit.
Jetzt erreichte Person N innerhalb von 1,5 Woche eine Antwort zum 2. Widerspruch.
"... Sie wenden sich erneut gegen dden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Wir weisen hierzu auf unser Schreiben vom 26.08.2013.
Die Rechtslage hat sich nicht geändert und eine Verfassungswidrigkeit ist nicht gegeben. Sie sind zur Zahlung der Rundfunkbeiträge verpflichtet. ... ..."
2 Wochen später folgte eine Zahlungserinnerung. Sollte kein Beitrag eingehen werden Säumniszuschläge erhoben ohne künftige Zahlungsaufforderungen.

Person N stöbert und filtert im Inet, und diese Seite gibt hierfür neue Ermutigungen.
Dann verfasst sie mühevoll einen Widerspruch und erhält noch nicht einmal eine darauf eingehende Antwort (Aussetzung der Vollstreckung, etc.)
Der Beitragsservice wirft den Ball sofort zurück mit nur einem billigen Antwortsatz.
Sowas macht Person N verrückt!

Wie könnte Person N jetzt infolge handeln?
Wie könnte sie nun reagieren? Was könnte der von Erfolg gekrönte Weg sein?
Ein großes Dankeschön für die unterstützende Mitwirkung,
Grüße von Person N