Meine Überlegung/Anregung dazu:
In den Statuten des Staatsvertrages werden alle Menschen aufgeführt,die sich befreien lassen können,allerdings ist nirgendwo die Rede davon,das zB Obdachlose einen Antrag auf Befreiung stellen müssen.
Diese (armen)Menschen bleiben aussen vor
Fakt ist aber: In Deutschland gibt es ca zwischen 230000 und 250000 Obdachlose
Jeder dieser Obdachlosen hat generell Anspruch auf Hartz 4
Jeder dieser Obdachlosen kann sich von H4 auch ein Handy leisten und sei es nur ein 10 € Teil und prepaid. Aber alle neueren Handys sind Internetfähig.
Somit wäre nach Definition der Gebührenklitsche auch jeder dieser Obdachlosen verpflichtet,Gebühren zu zahlen.
Es gibt sogar sehr viele Obdachlose,die einen Laptop besitzen:
http://aktuell.evangelisch.de/artikel/74349/mit-laptop-unter-der-brueckeDiese Fakten sprechen eindeutig dafür,das man nicht dafür zahlt weil man ein Gerät besitzt,sondern weil man sich das Recht nimmt in einer Wohnung zu leben,egal ob Geräte oder nicht. Also für Wohnraum zahlt.
Das dieses definitiv absolut nichts mit RUndfunkgebühren zu tun hat,ist offensichtlich.
250000 sind eine Grösse bei der man nicht mehr von unterschlagbaren Einzelfällen ausgehen kann,die aber wie gesagt nicht in Betracht gezogen werden.
250000 die garnichts zahlen,trotz Handy und Laptop und andere zahlen dafür das sie wohnen,selbst wenn keine Geräte vorhanden sind
Wenn das nicht gegen das Gleichheitsgebot verstösst,was dann?
Ich möchte natürlich nicht auf den ärmsten der Armen rumtreten,sondern wollte nur mal die Überlegung als Argumentationsansatz anbringen.
Ich weiss nichtmal ob ich mit dieser Argumentation richtig liege