Im übrigen findet hier das Argument des öffentlich rechtlichen Rundfunks, deren Finanzierung wäre vom Grundgesetz zugesichert, auch eine deutliche Einschränkung aus Sicht ihrer freien Interpretation:
Grundgesetz Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Die beiden Hauptargumente von denen habe ich schön markiert.
Lasst euch den Wortlaut mal auf der Zunge zergehen:
Kein Gerät, kein Receiver, durch Zwangsbeiträge auch kein Geld zur Anschaffung vorhanden.
Um den Ist-Zustand für einen Armen mal zu beschreiben:
Die allgemein zugängliche Quelle die er bezahlen MUSS, steht ihm wegen fehlender Geräte nicht zur Verfügung. Da das Geld für das Gerät fehlt, wird er an der Teilnahme an dieser allgemein zugänglichen Quelle gehindert.
Und man kann es nicht oft genug sagen, aber dieser Artikel im GG ist nur ein Zensurverbot!
Willkommen im tollen Deutschland, wo Worte und Gedanken frei (interpretiert) sind

Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.