Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Beitragsbescheid erhalten gehe in Widerspruch  (Gelesen 1586 mal)

B
  • Beiträge: 1
Beitragsbescheid erhalten gehe in Widerspruch
Autor: 07. September 2013, 08:35

Guten Morgen,

wir nehmen folgenden fikitven Fall.

Person A erhält Beitragsbescheid in Höhe von 115,88 € für die letzten 6 Monate mit anhängiger Rechtsbehelfsbeleherung. Der Bescheid wurd am 01.09.2013 erstellt und ging Person A am 06.09.2013 zu.

Person A möchte in Widerspruch gehen und stellt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Person A verschickt beides in getrennten Schreiben per Einschreiben mit Rückschein sowie als Email und Fax an die LRA in NRW.

Person A fragt sich jetzt:

Da ihm laut Bescheid nach den 30 Tagen der Widerspruchsfrist eine mögliche Vollstreckung droht ob es sinnvoll wäre beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung zu stellen? Obwohl noch keine Entscheidung beim Antrag aus Aussetzung der Vollziehung gefallen ist und über den Widerspruch auch noch nicht entschieden worden ist.

Zu welchem Verwaltungsgericht muss Person A? Person A wohnt im Verwaltungsgebiet des Verwaltungsgerichts Düsseldorf oder muss er den Antrag am Sitz der LRA stellen?

Muss Person A im Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung eine Frist setzen oder kann zeitgleich die einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht erwirkt werden?

Gruß Björn





Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben