Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Beitragszahlung doppelt  (Gelesen 2052 mal)

O
  • Beiträge: 2
Beitragszahlung doppelt
Autor: 19. August 2013, 13:38
Hallo

Ich habe mal eine Frage an euch. Und zwar wohnt Person A mit Person B und einem Kind in einer gemeinsamen Wohnung. Person A ist seit 2 Jahren Studentin, SIe wurde bei der GEZ angemeldet und Person B abgemeldet wegen der Beitragsbefreiung.
Jetzt haben beide letzte Woche gleich drei Briefe von der GEZ bekommen, ein Wilkommensschreiben für Person A, einmal die genehmigte Befreiung für Person A und dann noch Post für Person B.
In dem Brief für Person B stand drinnen, das er jetzt weiterhin Gebühren zahlen soll. Das ist für mich aber nich ganz nachvollziehbar, da ich eigentlich der Meinung war, das es ja nur noch einen Beitragszahler pro Wohnung gibt. Und da ja Person A befreit ist, war ich eigentlich der Meinung das Person B jetzt nicht mehr zahlen muss.

Liege ich so verkehrt? Ich hoffe ihr könnt mich aufklären.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

t

themob

Re: Beitragszahlung doppelt
#1: 19. August 2013, 16:23
Hallo

Ich habe mal eine Frage an euch. Und zwar wohnt Person A mit Person B und einem Kind in einer gemeinsamen Wohnung. Person A ist seit 2 Jahren Studentin, SIe wurde bei der GEZ angemeldet und Person B A abgemeldet wegen der Beitragsbefreiung.
Jetzt haben beide letzte Woche gleich drei Briefe von der GEZ bekommen, ein Wilkommensschreiben für Person A, einmal die genehmigte Befreiung für Person A und dann noch Post für Person B.
In dem Brief für Person B stand drinnen, das er jetzt weiterhin Gebühren zahlen soll. Das ist für mich aber nich ganz nachvollziehbar, da ich eigentlich der Meinung war, das es ja nur noch einen Beitragszahler pro Wohnung gibt. Und da ja Person A befreit ist, war ich eigentlich der Meinung das Person B jetzt nicht mehr zahlen muss.

Liege ich so verkehrt? Ich hoffe ihr könnt mich aufklären.

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: §4
Zitat
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb der Wohnung

1. auf dessen Ehegatten,
2. auf den eingetragenen Lebenspartner und
3. auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind.

Trifft auf diese Konstellation etwas zu? Oder eine andere Voraussetzung nach §4 RBStV damit Person B ebenfalls befreit werden könnte?
Wenn nein, muss Person B bezahlen. 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

O
  • Beiträge: 2
Re: Beitragszahlung doppelt
#2: 19. August 2013, 16:37
Person A bezieht Bafög und wurde deshalb befreit. Person A ist laut Mietvertrag auch Wohnungsinhaber.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

t

themob

Re: Beitragszahlung doppelt
#3: 19. August 2013, 16:41
Person A bezieht Bafög und wurde deshalb befreit. Person A ist laut Mietvertrag auch Wohnungsinhaber.

Person B ist neben Person A auch polizeilich dort gemeldet. Davon gehe ich mal aus, sonst hätte Person B nicht Post bekommen.
Eine Person pro Wohnung wird herangezogen soweit nicht beide/alle die Voraussetzung für eine Befreiung haben.

Nachtrag:
§2 RBStV
Zitat
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Hier mal der gesamte Text zum RBStV


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2013, 16:52 von themob«

 
Nach oben