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Autor Thema: Widerspruch stattgegeben  (Gelesen 78215 mal)

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Fritzi

Re: Widerspruch stattgegeben
#30: 15. August 2013, 19:30
Also, ich habe die beiden Widersprüche einige Wochen vor Herrn Höcker zum NDR bzw. Beitragsservice geschickt. Wieso bekommt er denn nun schon eine Antwort? Da ist doch was faul. Wie gehen die denn da vor? Nach Grad der Unbequemlichkeit oder was?





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themob

Re: Widerspruch stattgegeben
#31: 15. August 2013, 20:11
Kurze Aufklärung zu meiner Annahme, es könnte sich um Betriebsstättenabgabe handeln:

Herr Höcker hat mir per Mail bestätigt das es die Teilnehmernummer seines Privatkontos ist.

Das kann jeder den es interessiert, hier nochmal nachlesen: (im oberen Absatz wird die Teilnehmernummer genannt die jetzt auch hier behandelt wird)

http://www.gez-abschaffen.de/GEZ-Polizist.htm

 


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Re: Widerspruch stattgegeben
#32: 15. August 2013, 21:39
Also, ich habe die beiden Widersprüche einige Wochen vor Herrn Höcker zum NDR bzw. Beitragsservice geschickt. Wieso bekommt er denn nun schon eine Antwort? Da ist doch was faul. Wie gehen die denn da vor? Nach Grad der Unbequemlichkeit oder was?


Wenn an der Sache wirklich was dran ist, dann hat da ein Sachbearbeiter eigenmächtig gehandelt, um ein Zeichen zu setzen und hat sich dafür den prominenten Fall Höcker ausgesucht.

Höcker vergleicht das mit dem Fall der Mauer:

Zitat
Mich erinnert das Ganze an den 9. November 1989, wo Günter Schabowski die Öffnung der Berliner Mauer verkündete und die Menschen scharenweise die Mauer überwanden.

Hoffen wir, dass es dann nicht bei einer "Lex Höcker" bleibt sondern sich auch andere vor Gericht auf diesen Fall berufen können. Ansonsten wäre Bernd Höcker der einzige Deutsche, der generell von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit ist.





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wtfacow

Re: Widerspruch stattgegeben
#33: 15. August 2013, 23:27
Da ist echt der Hammer, kann es immer noch nicht glauben.
Gehen wir mal davon aus das das Schreiben wirklich echt ist, dann stelle ich mir die Frage welche Taktik der Verein damit verfolgt.
Möchte er so nach und nach alle unangenehmen Personen die bereit sind zu kämpfen aus dem Weg räumen?
Sollen damit Entscheidungen vor Gericht vermieden werden damit die Bevölkerung nichts davon erfährt, und gar keiner mehr zahlt?
Geht er davon aus das es immer noch genug Bürger gibt die dann brav weiterzahlen?
Ich meine vor 2013 wusste auch fast keiner das die Schnüffler soviel Rechte wie ein Staubsaugervetreter haben.
Immer wieder wurden diese Verbrecher freiwillig in die Wohnungen gelassen.
Ähnlich könnte es doch auch mit den Rundfunkgebühren sein.
Die "Kämpfer" werden ruhig gestellt indem eine Ausnahme gemacht wird, und dem Rest wird fleißig weiter gedroht, da man weiß das sich die Mehrheit beugt.

Nachdem dann die Nachbesserungsarbeiten am Staatsvertrag stattgefunden haben, werden vielleicht sogar wieder die "alten Bekannten" genötigt zur Zahlung..

Vielleicht haben wir auch einen Verbündeten beim Beitragsservice der die Abzocke nicht mehr ertragen kann.... ;)


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Re: Widerspruch stattgegeben
#34: 16. August 2013, 07:51
Die haben einfach mal nur gerechnet. Wieviel kostet es, sich bis zum statistisch errechneten Lebensende des Herrn Höcker mit ihm zu beschäftigen und wieviel Geld bringt er in der Zeit als "Demokratieabgabe" in das geniale ÖRR-System ein?

Die Antwort auf die Frage liegt nunmehr in Form eines für ihn positiven Widerspruchsbescheides vor.

Da das aber selbst einer internen Rechnungsprüfung kaum standhält und diese Argumentation geeignet ist, sämtliche Abgaben zu umgehen, die einen Menschen in seinem Leben einmal treffen können und kaum nachvollziehbar sind, muss schon mehr dahinter stecken.

Daher wäre es schon interessant zu erfahren, was die LRA dazu bewogen hat, dem Widerspruch stattzugeben.



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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Widerspruch stattgegeben
#35: 17. August 2013, 13:20
Hmmm ....

In dem Verlinkten Schreiben steht lediglich, ich zitiere: "Sehr geehrter Herr Höcker, Ihren Widerspruch gegen Gebühren-/Beitragsbescheid des NDR vom 01.06.2013 geben wir statt und heben den Bescheid auf.

Wir haben den Sachverhalt geprüft und ihr Teilnehmerkonto xxxxxxxxx zum 31.12.2012 abgemeldet.

Meine ganz ehrliche Meinung ?
Warum wurde das Konto rückwirkend abgemeldet ? Was ist mit diesem Jahr ?
Ich bin mir ziemlich sicher das dass noch lange nicht ausgestanden ist ...  ::)

Herr Höcker kämpft seit Jahren mit der GEZ /dem ÖRR und ich bin sicher das auch er einige offene Rechnungen aus der "alten GEZ" offen hatte und das dass jetzt abgeschlossen wurde.

2013 neue Regeln = alles von vorn ?
Ich befürchte ja, aber vielleicht verstehe ich hier auch was falsch ...

Mit etwas verwirrten Grüßen,
ViSa


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C
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Re: Widerspruch stattgegeben
#36: 18. August 2013, 15:20
Gehen wir davon aus, dass der Widerspruchsbescheid echt ist – auch Bernd Höcker sieht das schließlich so.


Ich befürchte ja, aber vielleicht verstehe ich hier auch was falsch ...


Aus der Zeit bis 2012 hatte Herr Höcker sicher keine (Gebühren-)Rechnungen mehr offen. Wie er in www.gez-abschaffen.de/Vergleich.htm darlegt, meldete er zum 1.8.2011 seinen PC an und zahlte vermutlich auch regelmäßig die Gebühren. Jedenfalls heißt es in dem aktuellen Widerspruchsbescheid, dass das Beitragskonto ausgeglichen sei.

Also: Bis Ende 2012 war alles paletti, und gegen die Beiträge ab 1.1.13 hat Herr Höcker Widerspruch erhoben, dem stattgegeben wurde. Um gleich zu dokumentieren, dass auch für die Zukunft keine Beiträge eingefordert werden (bei gleicher Rechtslage sollte man dazusagen), wurde das Konto abgemeldet. Rückwirkend zum Jahreswechsel, soweit logisch.

Wirklich interessant bleibt die Warum-Frage. Herr Höcker fasst die Begründung für die Stattgabe selber kurz zusammen: "Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag." Das heißt, eine wirkliche Begründung wird nicht gegeben.

Die schon genannten Spekulationen, dass so ein Kritiker ruhig gestellt werden soll bzw. der Beitragsservice in diesen Fall unverhältnismäßig viel Energie steckt, haben etwas für sich. Da Herr Höcker alles im Rahmen des Erlaubten veröffentlicht, soll sicher auch vermieden werden, dass weitere Vorlagen für Klageverfahren öffentlich werden. Aus dem gleichen Grund wird vermutlich auf eine nähere Begründung verzichtet, auf die sich andere Beitragsgegner berufen könnten. Ich halte es für wahrscheinlich, dass die Maßnahmen im Fall Höcker von höchster Stelle angeordnet werden und nicht den üblichen Bearbeitungsweg gehen, was auch die Besonderheiten des Versands (Umschlag, Stempel) erklären könnte.

Für den Fall, dass der Beitragsservice oder der NDR doch in die Verlegenheit käme, vor Gericht, in den Medien, wo auch immer, sich zu dem Bescheid äußern zu müssen, gehe ich davon aus, dass argumentiert wird, hier wurde einem individuellen Härtefallantrag stattgegeben.


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Re: Widerspruch stattgegeben
#37: 18. August 2013, 15:51
Die schon genannten Spekulationen, dass so ein Kritiker ruhig gestellt werden soll bzw. der Beitragsservice in diesen Fall unverhältnismäßig viel Energie steckt, haben etwas für sich. Da Herr Höcker alles im Rahmen des Erlaubten veröffentlicht, soll sicher auch vermieden werden, dass weitere Vorlagen für Klageverfahren öffentlich werden. Aus dem gleichen Grund wird vermutlich auf eine nähere Begründung verzichtet, auf die sich andere Beitragsgegner berufen könnten. Ich halte es für wahrscheinlich, dass die Maßnahmen im Fall Höcker von höchster Stelle angeordnet werden und nicht den üblichen Bearbeitungsweg gehen, was auch die Besonderheiten des Versands (Umschlag, Stempel) erklären könnte.

Genau so sehe ich das auch. Mit diesem Bescheid und der Abmeldung des Teilnehmerkontos von Herr Höcker, soll einer der schärfsten Widersacher des ÖRR kaltgestellt werden.
Mein Widerspruchsbescheid wurde allerdings ebenfalls in solch einem Umschalg vom Beitragsservice verschickt.


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Fritzi

Re: Widerspruch stattgegeben
#38: 18. August 2013, 15:56
Eigentlich könnte Herr Höcker doch gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und eine detaillierte Begründung der Stattgabe einfordern. Was macht der NDR denn dann?

Im Übrigen meine ich, wenn Herr Höcker nun mit seiner persönlichen Teilnehmernummer abgemeldet ist, wer bezahlt denn dann die Wohnungsabgabe? Denn die muss ja nun laut Gesetz, welches die 16 Bundesländer ratifiziert haben, eingetrieben werden. In Folge müssten also jetzt die Mitbewohner der häuslichen Quadratmeter des Herrn Höcker - sofern es die gibt -  angeschrieben werden oder wie?

Andere müssen sich an- und wieder abmelden, um- und wieder zurückmelden, weil es sonst dicken Ärger gibt. Und hier wird einfach so dem Widerspruch stattgegeben? Leute, was läuft denn hier ab?



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Re: Widerspruch stattgegeben
#39: 18. August 2013, 16:13
Eigentlich könnte Herr Höcker doch gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und eine detaillierte Begründung der Stattgabe einfordern. Was macht der NDR denn dann?

Jetzt hat er schon auf die Rechtsmittel verzichtet. (  Am 15/08/2013 auf http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Stattgabe )

...Verzicht auf Rechtsmittel

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich den Verzicht auf Rechtsmittel gegen den Widerspruchsbescheid...

Könnte trotzdem noch die Begründung der Stattgabe eingefordert werden?
Das würde uns natürlich alle brennend für die zukünftige Strategie interessieren.  >:D

Markus


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Re: Widerspruch stattgegeben
#40: 18. August 2013, 16:14
Andere müssen sich an- und wieder abmelden, um- und wieder zurückmelden, weil es sonst dicken Ärger gibt. Und hier wird einfach so dem Widerspruch stattgegeben? Leute, was läuft denn hier ab?

Mit diesem Bescheid und der Abmeldung des Teilnehmerkontos von Herr Höcker, soll einer der schärfsten Widersacher des ÖRR kaltgestellt werden.

Grund dafür kann zB. dieses Zitat aus dem Höckerschen Widerspruch sein:

Zitat
Ganz schlimm ist auch die Tendenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Kritiker mit übelsten Prozessen und Abmahnungen zu überziehen! Ich selbst bin, wie Sie sich sicher noch erinnern können, davon betroffen worden. Der Blog „Meine Zwangsanmeldung“ ist nur noch bruchstückhaft auf der Seite zu sehen. Er hatte mal 136 Din-A4-Seiten Umfang und ging über mehrere Jahre. Dank NDR ist er nur noch ein Skelett.

Solche Unterlassungsklagen, die sicherlich nicht zu Ihrem strengeren Bildungsauftrag gehören, kosten Geld. Geld, das Sie mit Ihrem Beitragsbescheid nun auch von mir verlangen. Irgendein sowjetischer Politiker sagte einmal sinngemäß: „Der Klassenfeind hat den Strick, an dem wir ihn aufhängen, selber zu zahlen!“ Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich als Betroffener da nicht kampflos mitmache.


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Re: Widerspruch stattgegeben
#41: 18. August 2013, 17:07
Könnte trotzdem noch die Begründung der Stattgabe eingefordert werden?

Vermutlich nicht.


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wtfacow

Re: Widerspruch stattgegeben
#42: 18. August 2013, 17:10

Für den Fall, dass der Beitragsservice oder der NDR doch in die Verlegenheit käme, vor Gericht, in den Medien, wo auch immer, sich zu dem Bescheid äußern zu müssen, gehe ich davon aus, dass argumentiert wird, hier wurde einem individuellen Härtefallantrag stattgegeben.

Es war aber kein individueller Härtefallantrag.
Muss der Beitragsservice vor Gericht, nicht etwas genauer darauf eingehen?
Es wäre doch das allerletzte wenn sich der Beitragsservice ohne Begründung einfach die Leute raussuchen kann, nicht zahlen müssen. :o

Was ich übrigens gar nicht verstehe, warum wurde Herr Höcker überhaupt angeschrieben?Wäre es nicht einfacher gewesen ihn erst gar nicht mit Zahlungsaufforderungen zu nötigen?So wäre niemals diese Stattgabe erfolgt, die den Haufen in Erlärungsnot bringen könnte...
Immerhin war dem Verein Herr Höcker ja als Kämpfer bekannt.

Trotz allem und egal wie es für uns weiter geht ,freue ich mich natürlich mit Herrn Höcker.
Diesen Erfolg hat er sich wirklich verdient. Er hat verdammt viel Zeit und Geld in seinen Kampf gesteckt, und sich die Beitragsbefreiung in jedem Fall verdient.Meinen Respekt hat er! :)



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Re: Widerspruch stattgegeben
#43: 18. August 2013, 17:13
Mein Widerspruchsbescheid wurde allerdings ebenfalls in solch einem Umschalg vom Beitragsservice verschickt.

Von Staples und außen frankiert? Eventuell heißt das dann, dass er von der Landesrundfunkanstalt selber verschickt worden ist. Ist das bei dir auch der NDR?


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Re: Widerspruch stattgegeben
#44: 18. August 2013, 17:49
Mein Widerspruchsbescheid wurde allerdings ebenfalls in solch einem Umschalg vom Beitragsservice verschickt.

Von Staples und außen frankiert? Eventuell heißt das dann, dass er von der Landesrundfunkanstalt selber verschickt worden ist. Ist das bei dir auch der NDR?

Nein. Bei mir ist es der MDR (Mitteldeutscher Rundfunk) und der Widerspruchsbescheid kam aus Köln vom AZDBS.


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