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Autor Thema: was wäre wenn die Befreiung von der GEZ ignoriert wird  (Gelesen 2537 mal)

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Guten Tag, wenn Person A schon seit 1 1/2 von den gebühren, durch das Jobcenter befreit wäre und die GEZ es ignoriert, anstatt ein positiv/negativ bescheid, bekommt er nur Mahnungen von der GEZ, obwohl er jedesmal die Befreiungen immer wieder hinschickt und nix bei rumkommt, außer das irgendwann der GV vom Finanzamt ihn anschreibt und einen Termin angibt wann er bei Person A vorbeikommen wird, um die Zwangsabgaben zu kassieren oder Sachwerte einfordert.....welche rechte hätte dann die Person A?

MfG 


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Guten Tag, wenn Person A schon seit 1 1/2 Jahren von den gebühren, durch das Jobcenter befreit wäre (von 01.12.2011-31.05.2012....01.06.2012-30.11.2012....01.12.2012-31.05.2013....01.06.2013-30.11.2013 und die GEZ es ignoriert, anstatt ein positiv/negativ bescheid, bekommt er nur Mahnungen von der GEZ, obwohl er jedesmal die Befreiungen immer wieder hinschickt,leider nur mit normaler post und nix bei rumkommt, außer das irgendwann der GV vom Finanzamt ihn anschreibt und einen Termin angibt wann er bei Person A vorbeikommen wird, um die Zwangsabgaben zu kassieren oder Sachwerte einfordert.....welche rechte hätte dann die Person A?

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themob

Guten Tag, wenn Person A schon seit 1 1/2 Jahren von den gebühren, durch das Jobcenter befreit wäre (von 01.12.2011-31.05.2012....01.06.2012-30.11.2012....01.12.2012-31.05.2013....01.06.2013-30.11.2013 und die GEZ es ignoriert, anstatt ein positiv/negativ bescheid, bekommt er nur Mahnungen von der GEZ, obwohl er jedesmal die Befreiungen immer wieder hinschickt,leider nur mit normaler post und nix bei rumkommt, außer das irgendwann der GV vom Finanzamt ihn anschreibt und einen Termin angibt wann er bei Person A vorbeikommen wird, um die Zwangsabgaben zu kassieren oder Sachwerte einfordert.....welche rechte hätte dann die Person A?

MfG

Die Fage ist nicht, seit wann man durch das Jobcenter befreit ist. Die Frage ist:

Wann hat Person A die Befreiungsanträge für die oben genannten Zeiträume  bei der Firma x in y gestellt ?

Wie wurden die Befreiungsanträge gestellt? Post mit Einschreiben und Rückschein, Fax etc?

Die Firma in y hat sicherlich auf die eine oder andere Weise reagiert. Oder wurden 4 Befreiungsanträge gestellt in den genannten Zeiträumen und es kam nie eine Reaktion?

Bevor Person A Mahnungen bekommt, hätte doch Person A darauf hinweisen müssen, dass Befreiungsanträge gestellt wurden. Kann Person A es nachweisen?

Beispiel 1.6.2013 - 30.11.2013

Bewilligungsbescheid für Leistung (ALG II oder ähnliches) bekommen sagen wir Anfang bis Mitte Mai. Dabei war eine Bescheinigung zur Vorlage bei ARD, ZDF Deutschlandradio mit entsprechend ausgefüllten Daten. Wann wurde der Befreiungsantrag zusammen mit der Bescheinigung zur Vorlage......  nach y geschickt?

Vor den Mahnungen kommen rechtsmittelfähige Bescheide (Gebühren-/Beitragsbescheid). Wie hat Person A auf all die Schreiben reagiert?

Der Vollstreckungsbeamte wird ganz zum Schluss in Erscheinung treten, wenn alle vorherigen Schreiben ignoriert wurden.

Das Recht was Person A jetzt noch hat (ohne den genauen Sachverhalt zu kennen), alle Unterlagen zusammentragen, einen Termin mit dem Vollstreckungsbeamten vereinbaren, vorher, wenn noch nicht vorhanden, Konto in P Konto umwandeln.

Mit Vollstreckungsbeamte kann man reden, sie erfüllen nur einen Auftrag. Eventuell kann Person A Ratenzahlung vereinbaren.

Die große Frage ist: Wie hat Person A sich die ganze Zeit verhalten?   Und wie verhält sich Person A aktuell für das Thema Rundfunkbeitrag?


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