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Autor Thema: Widerspruchs-Generator  (Gelesen 4571 mal)

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Widerspruchs-Generator
Autor: 28. November 2013, 09:35
Guten Morgen!

Ich spiele zur Zeit mit dem Gedanken einen Widerspruchs-Generator zu basteln und wollte mal in die Runde fragen, ob das überhaupt Sinn macht.

Meine Idee ist, dass der Nutzer sich online seinen eigenen Widerspruch mit Begründungen aus mehreren Textbausteinen (eigene Texte sollen natürlich auch möglich sein) zusammenbauen und diesen dann direkt drucken kann.

Dadurch könnten natürlich viele ähnliche Widersprüche entstehen und genau da frage ich mich, ob das so gut ist!?

Was haltet ihr von der Idee?


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Re: Widerspruchs-Generator
#1: 28. November 2013, 09:46
Dadurch könnten natürlich viele ähnliche Widersprüche entstehen und genau da frage ich mich, ob das so gut ist!?

Man kann ein Widerspruchs und Klage Generator mit Textbausteinen machen. Das ist gut, wenn Leute widersprechen und klagen, die es sonst nicht machen würden. Ich halte Abschreiben, Textbausteine, für etwas Unwürdiges. Ich lasse meine Texte nicht abschreiben. Menschen sollen lesen und schreiben lernen, ihre Ideen niederschreiben, Ideen kann man austauschen.


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Re: Widerspruchs-Generator
#2: 28. November 2013, 10:02
Dadurch könnten natürlich viele ähnliche Widersprüche entstehen und genau da frage ich mich, ob das so gut ist!?

Man kann ein Widerspruchs und Klage Generator mit Textbausteinen machen. Das ist gut, wenn Leute widersprechen und klagen, die es sonst nicht machen würden. Ich halte Abschreiben, Textbausteine, für etwas Unwürdiges. Ich lasse meine Texte nicht abschreiben. Menschen sollen lesen und schreiben lernen, ihre Ideen niederschreiben, Ideen kann man austauschen.

Ich stimme dir da voll und ganz zu. Ich schreibe meine Texte auch lieber selber. Mir geht es ebenfalls um genau die Personengruppe, die sonst nicht widersprechen würden, weil sie entweder keine Lust auf das Schreiben haben oder eventuell nicht wissen, was sie schreiben sollen. Für diese Leute wäre ein Generator sicher hilfreich.


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Re: Widerspruchs-Generator
#3: 28. November 2013, 10:27
Es spielt keine Rolle, welche Begründung angegeben wird, also würde ich mittlerweile vorschlagen, alle Gründe anzugeben, die wirklich Sinn machen. Sinnlose Begründungen sollten gar nicht verwendet werden, weil die Gerichte sich daran festhalten und urteilen, dass jeder Recht hat und somit jeder auf seinen Kosten sitzen bleibt. Das ist für den örR Peanuts, aber für den einzelnen teuer. Damit jeder erkennt, welche Rechte dem Bürger genommen werden, ist es wichtig, dass jeder sich mit dem Thema auseinandersetzt, wenn er sich wehren will. Ansonsten werden diejenigen, die sich zu wenig informieren, vor Gericht abgebügelt, weil ihnen die Argumente ausgehen. Und das Gejammer wird groß, weil nicht jeder erkennt, das es trotz aller Hilfe hier kein leichter Weg ist. Es könnte auch passieren, das einige Begründungen zu sehr verwässert werden und die Gerichte solche Gründe pauschal als nichtig verurteilen.
Wer nicht sicher ist, ob er klagen soll oder nicht, wird keinen Erfolg haben, weil er nicht voll dahinter steht. Zur Zeit sind hier nur wenige Klagen zu sehen, weil der örR noch zuwenige Widerspruchsbescheide rausschickt. Wenn erstmal mehr negative Widerspruchsbescheide raus sind, können auch mehr Bürger klagen. Dann werden auch mehr Beispiele hier zu finden sein -> jetzt kommt die Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.0.html


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Re: Widerspruchs-Generator
#4: 28. November 2013, 11:04
Eine zusammenfassende Seite mit Beschreibung der Links, jeweils ein Satz, auf die bestehenden Widersprüche reicht vollkommen aus. Die Zusammenfassung halte ich für Sinnvoll. -> Widerspruchs-/Klagebegründungen

Jeder der Widerspricht braucht ein wenig Eigeninitiative. Nach dem Widerspruch geht es dann weiter zur Klage, auch hier ist ein wenig Eigeninitiative gefragt.


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Re: Widerspruchs-Generator
#5: 28. November 2013, 11:45
Wie wäre ein Widerspruchs- und ein Klageformular?

Man schreibt seinen Namen, seine Adresse, die Adresse des zuständigen Gerichtes, Aktenzeichen der angefochtenen Bescheide, und kreuzt das zutreffende an.

Aber ein Rechtsanwalt sollte mitwirken, wegen des lästigen RDG.

Ich bin gegen Abschreiben, für Eigeninitiative, aber wenn man es in das Gegenteil umdreht, dann kann eine gute Protestform sein.


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Re: Widerspruchs-Generator
#6: 28. November 2013, 11:51
Jeder der Widerspricht braucht ein wenig Eigeninitiative.
Eigentlich stimme ich Dir zu, aber der Beitragsservice lebt ja von den Menschen, die von Eigeninitiative eher nicht so viel haben. Dazu kommt noch, dass die Widersprüche doch meist ungelesen und mit Textbausteinen abgelehnt werden. Es handelt sich also oft nur um eine Formalität, die dann irgendwann zur Klage berechtigt.

Daher finde ich Fuuuuu´s Idee nicht schlecht. Nur: fällt das nicht evtl. unter unerlaubte Rechtsberatung?



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Widerspruchs-Generator
#7: 28. November 2013, 11:58
Da mache ich mir zur Zeit auch einen Kopf drüber, ob so ein Generator dann unter unerlaubte Rechtsberatung fällt...
Ziel meiner Idee ist es, die Rundfunkanstalten mit Widersprüchen zu überfluten. Wenn so ein Generator ein rechtliches Problem darstellt, ist das natürlich blöd.


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Re: Widerspruchs-Generator
#8: 28. November 2013, 22:43
Um wahrscheinlich nicht unter die nicht erlaubte Rechtsberatung zu fallen, müssten die generierten Texte aus den Bausteinen natürlich in der Form, "würde, könnte und sollte" an den richtigen Stellen, und mit "PersonX, PersonY oder PersonZ" ausgefüllt  sein, natürlich so, dass mit einem mehr oder weniger einfachen manuellen Ersetzungsvorgang seitens des Generator Benutzers dann das ganze Schreiben richtig Sinn macht. Das Problem dabei, es muss halt richtig klar sein, was alles zu ändern ist. Ich denke zu ändernde Bereiche sollten eine deutlich andere Schrift haben.  Daneben darf es ein weiteres Musterübersetzungsvorlageblatt geben, auf dem ersichtlich ist, welche Wortfolgen am besten wie vom "würde, könnte, sollte" übersetzt werden, an passenden Beispielen, welche jedoch nichts mit dem Thema GEZ zu tun haben.

Sondern einfach der Form halber nur passend gewählt werden.

Beispiel: Der Satz aus dem Generator lautet. Die andere Schrift sei hier wortweise mit * hervorgehoben

*PersonX* *könnte* Wiederspruch *einlegen*.

Beispiel auf der Musterübersetzungsvorlage

*PersonX* *könnte* Rollmöpse *einmachen*. -> mit der Beispielübersetzung: "Ich mache Rollmöpse ein."

-> Somit sollte deutlich zu erkennen sein, dass der Satz aus dem Textgenerator entsprechen umgestellt werden muss.

Ein Schelm wer böses dabei denkt.


 



 


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Re: Widerspruchs-Generator
#9: 28. November 2013, 23:49
Um wahrscheinlich nicht unter die nicht erlaubte Rechtsberatung zu fallen, müssten die generierten Texte aus den Bausteinen natürlich in der Form, "würde, könnte und sollte" an den richtigen Stellen, und mit "PersonX, PersonY oder PersonZ" ausgefüllt  sein, natürlich so, dass mit einem mehr oder weniger einfachen manuellen Ersetzungsvorgang seitens des Generator Benutzers dann das ganze Schreiben richtig Sinn macht. Das Problem dabei, es muss halt richtig klar sein, was alles zu ändern ist. Ich denke zu ändernde Bereiche sollten eine deutlich andere Schrift haben.  Daneben darf es ein weiteres Musterübersetzungsvorlageblatt geben, auf dem ersichtlich ist, welche Wortfolgen am besten wie vom "würde, könnte, sollte" übersetzt werden, an passenden Beispielen, welche jedoch nichts mit dem Thema GEZ zu tun haben.

Sondern einfach der Form halber nur passend gewählt werden.

Beispiel: Der Satz aus dem Generator lautet. Die andere Schrift sei hier wortweise mit * hervorgehoben

*PersonX* *könnte* Wiederspruch *einlegen*.

Beispiel auf der Musterübersetzungsvorlage

*PersonX* *könnte* Rollmöpse *einmachen*. -> mit der Beispielübersetzung: "Ich mache Rollmöpse ein."

-> Somit sollte deutlich zu erkennen sein, dass der Satz aus dem Textgenerator entsprechen umgestellt werden muss.

Ein Schelm wer böses dabei denkt.

@PersonX,

einige haben schon Probleme, die hier von einigen Usern eingestellten "Widerspruchs-/Klagebegründungen" zu finden und daraus die eigenen Schlüsse zu ziehen. Wie sollen diese Personen daraus noch schlau werden? Dann ist noch die Sache mit der unerlaubten Rechtsberatung.


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