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Autor Thema: Neue Gebühr vertösst möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht  (Gelesen 4559 mal)

B
  • Beiträge: 19
Hallo Forum,

Ich eröffne hierzu  ein eigenes Thema da ich es für wichtig halte und damit es nicht vieleicht irgendwo anders untergeht.

Ich hoffe hier lesen auch Juristen mit, falls nicht bitte weitersagen :


Nach meiner Auffassung verstösst der Rundfunkzwangsbeitrag gegen das Wettbewerbsrecht.

Unlauterer Wettbewerb
Das ganze UWG ist nach meiner Meinung voll von anwendbaren Paragrafen.

Hier wird nämlich die Kundschaft von Millionen von kommerziellen Webseitenbetreibern mit Staatlichen Mitteln gewissermassen mit unlauteren Mitteln abgeworben,
zumindest aber verunsichert oder das Surfverhalten beeinflusst. Der Staat hat nämlich die Rechnung ohne die Webseitenbetreiber (Shops, Ebay,Amazon usw.) gemacht.
Es wird eine Gebühr erhoben die als INTERNETZUGANGSGEBÜHR verstanden werden kann und Internetkunden dazu veranlassen könnte vermehrt auf Rundfunkseiten zu surfen
anstatt auf relulären Webseiten oder zumindest ängstliche Bürger davon abhalten könnte weiterhin ans Netz zu gehen oder andere sogar dazu motivieren das Internet in Zukunft zu meiden
und das mit Staatlichen Geldern!

Dem Kunden könnte der Eindruck entstehen er zahle eine Grundgebühr für seinen Internetzugang, was ja auch der Fall ist, habe ich nämlich einen PC aber kein
Rundfunkgerät muss ich zahlen, also auch eine Gebühr an jemanden entrichten bei dem ich garnichts kaufen will, ich wollte ja nur mal kurz zu Ebay !
Der PC ist kein Rundfunkgerät was sich hieraus ganz klar ableiten lässt.

An alle Webseitenbetreiber:
Lassen Sie dringend einen Rechtsanwalt prüfen ob Sie hier nicht wegen Geschäftsschädigung gerichtlich vorgehen oder zumindest
eine Unterlassungsklage anstreben können. Wird auch nur ein einziger Kunde in seinem Kauf oder Surfverhalten beeinflusst sehe ich dies als Unlauteren Wettbewerb an.
Und es sind ja Millionen !

Über Funkwellen konnte dies bislang nicht gelten, aber im Internet sieht es anders aus, da gibt es mehr Konkurrenz als die Herrschaften sich das vllt. gedacht haben
und jede Aktion wirk sich auf Geschäftszweige aus die mit "Rundfunk" nicht das geringste zu tun haben !

Ich bitte alle Leser diesen Gedanken weiterzutragen oder Falls Sie zufällig bei Ebay, Amazon,Otto oder einem anderen grossen Unternehmen arbeiten dieses Argument mal
Ihren Anwälten vorzulegen.
Wenn Sie in einer Anwaltskanzlei für Wettbewerbsrecht arbeiten zeigen Sie das in der Mittagspause vieleicht mal Ihrem Chef. Vieleicht können Sie ja gleich sein
erster Kunde in dieser Angelegenheit sein ;-) - An das Wettbewerbsrecht hat nämlich bislang noch keiner gedacht.

( Dieser Beitrag gibt nur meine persönliche Meinung wider und darf nicht als Aufforderung sondern als Hinweis oder Gedankenanstoss verstanden werden )

Boston





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2012, 18:28 von Boston«

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Danke für Deinen Post - klingt plausibel.

Das System entbehrt auf so vielen Ebenen einer rechtlichen oder moralischen Grundlage, dass man nur hoffen kann, dass auf *jeder* dieser Ebenen mit Vehemenz gegen dieses Konstrukt angegangen wird.

Eigentlich müsste hier sogar das Kartellamt eingeschaltet werden...

Weitermachen!

Ab jetzt wird heim*G€Z*ahlt!!!


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s
  • Beiträge: 3
Hallo,
jeder kann beim Kartellamt eine Meldung über einen Verstoß machen.

Dies sollte auch jeder hier im Forum machen.


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b
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Genau, die ÖRR Anstalten entziehen sich --mit unserem Geld-- einem fairen Wettbewerb. Die Verträge mit den Anstalten umgehen öffentliche Ausschreibung (Submissionsverfahren) nach VoL oder anderer Verdingungsordnungen der Länder. Gefährlich, eigendlich schon ein Grund aus dem Staatsdienst unehrenhaft entlassen zu werden. Ohne Abfindung. Boni etc. versteht sich.


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Die KEF Kommission munkelt einen Preis aus (und bittet uns pauschal zur Kasse). Das ist wie ein Kartell mit Verstoß gegen das Wettbewerbsprinzip.


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Hallo,
jeder kann beim Kartellamt eine Meldung über einen Verstoß machen.
Dies sollte auch jeder hier im Forum machen.

Danke für den nochmaligen Anstoß, siggi123.

Unter der Seite des Bundeskatellamtes
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/Kartellverbot/Hinweise_auf_Kartellrechtsverstoesse.php
heißt es:
Zitat
Hinweise auf Kartellverstöße
Kartelle sind in hohem Maße sozialschädlich
Die Verfolgung und Ahndung illegaler Absprachen, insbesondere von Preis-, Quoten-, Kunden- oder Gebietskartellen (sog. "Hardcore-Kartelle"), gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundeskartellamtes. Hardcore-Kartelle führen zu überhöhten Preisen bei sinkender Produktqualität und schaden damit der Gesamtwirtschaft und insbesondere dem Verbraucher.
Darüber hinaus behindern sie die freie wirtschaftliche Betätigung.
Ebenso ist die Hoffnung trügerisch, dass dadurch wirtschaftliche Probleme bewältigt und Arbeitsplätze gesichert werden können.
Im Gegenteil: Nachhaltiges Wachstum und dauerhaft sichere Arbeitsplätze werden nur durch wettbewerbsfähige Unternehmen geschaffen.
Kartelle sind damit in hohem Maße sozialschädlich und keine bloßen Bagatelle.
Sie werden deshalb vom Bundeskartellamt als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und können mit hohen Bußgeldern belegt werden.
Wenn da nicht einiges oder alles auf den ÖRR zutrifft, dann fress ich meinen nicht vorhandenen Fernseher...

weiter heißt es da:
Zitat
Wir sind auf Ihre Hilfe bei der Kartellbekämpfung angewiesen
Durch verschiedene Maßnahmen konnte in den letzten Jahren die Effektivität der Kartellverfolgung kontinuierlich gesteigert und zum Nutzen der Gesamtwirtschaft und der Verbraucher weiter verbessert werden. Dennoch sind illegale Kartelle nur schwer aufzudecken und nachzuweisen. Die daran beteiligten Personen und Unternehmen sind zumeist auf höchste Geheimhaltung bedacht.
Deshalb kommt Insider-Wissen oder Kenntnissen über solche verbotenen Absprachen eine große Bedeutung für die Aufdeckung und Zerschlagung illegaler Kartelle zu!
Bei der Prävention und der Verfolgung von Kartellen sind wir daher auf Ihre Mithilfe angewiesen. Konkrete Hinweise sind wichtig und können dabei helfen, weitere Schäden zu verhindern. Für unsere Ermittlungen ist es von Vorteil, wenn Sie bereit sind, sich namentlich erkennen zu geben und Ihre geschäftliche oder persönliche Beziehung zu dem Kartell zu offenbaren. Solche Hinweise haben regelmäßig einen höheren Informationsgehalt und einen höheren Beweiswert als anonyme Hinweise.
Sollten Sie daher Insider-Wissen oder Kenntnisse von illegalen Absprachen haben, können Sie gerne telefonisch oder schriftlich Kontakt mit dem Bundeskartellamt aufnehmen.

Nix wie auf und ran an die Sache!
Werde mir demnächst nach Arbeits- und Weihnachtsstress überlegen, wie genau.

Aufgrund des mehrfach erwähnten *Verbraucherschutzes*, den das Kartellamt mit bezweckt,
kommt mir noch eine weitere Idee:
Tonnweise Beschwerden an das *Verbraucherschutzministerium*.

Unabhängig, ob die sich alle drumherum- und rausreden, das "hohe Gut" des ÖRR beschwören oder oder oder:
Die sollen allesamt *ersticken* an Beschwerden und Anzeigen!!!

Weitermachen!

Ab jetzt wird heim*G€Z*ahlt!!!


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b
  • Beiträge: 40
Hier mal so nebenbei eine (für meinen Geschmack) gelungene Seite die sich die Mühe macht einen kurzen Überlick über den Filz der Bananen Republik zu geben.

http://www.anstageslicht.de/index.php?STORY_ID=29


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