Nach unten Skip to main content

Verlinkte Ereignisse

  • VGH Baden-Württemberg - mdl. Verhandlung, 14.04.2026, 11:15 Uhr: 14. April 2026
  • VGH Baden-Württemberg - mdl. Verhandlung, 15.04.2026, 10:30 Uhr: 15. April 2026
  • VGH Baden-Württemberg - mdl. Verhandlung, 16.04.2026, 10:30 Uhr: 16. April 2026

Autor Thema: VGH Baden-Württemberg prüft Programmvielfalt  (Gelesen 842 mal)

S
  • Beiträge: 91
VGH Baden-Württemberg prüft Programmvielfalt
Autor: 09. April 2026, 11:05
In Ergänzung zu
Urteil zur Vielfalt in den Öffentlich-Rechtlichen schlägt weitere Wellen (12/2025)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38693.0


stuttgarter-zeitung.de, 09.04.2026
Fragen & Antworten
Streit um Rundfunkbeitrag: VGH prüft Programmvielfalt
Neun Kläger vor dem VGH Baden-Württemberg wollen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Sie beklagen angeblich einseitige Berichterstattung. Worum es beim Streit konkret geht.
Von Anika von Greve-Dierfeld
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.fragen-antworten-streit-um-rundfunkbeitrag-vgh-prueft-programmvielfalt.80529ad7-309d-4359-91d7-4cd13681e8d5.html
Zitat von: stuttgarter-zeitung.de, 09.04.2026, Streit um Rundfunkbeitrag: VGH prüft Programmvielfalt
Darf man den Rundfunkbeitrag verweigern, wenn einem das Programm einseitig erscheint? Diese Frage bekommt nun juristische Schärfe: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte 2025 die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet. Auf Basis dieses Urteils verhandelt auf Länderebene nun erstmals der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg über Klagen von mehreren Beitragszahlerinnen und -zahlern zur Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit im gesamten Programmangebot beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR). Die Verhandlungen starten am 14. April und ziehen sich über drei Tage bis zum 16. April. [...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2026, 13:26 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.382
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - Terminvorschau
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Termine+_+Entscheidungen/Terminvorschau
Zitat
Datum: 14.04.2026
Uhrzeit: 11:15


R. gegen Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts -wegen Rundfunkbeitrags
Aktenzeichen: 2 S 2528/25
S. gegen Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - wegen Rundfunkbeitrags
Aktenzeichen: 2 S 2529/25
N. gegen Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - wegen Rundfunkbeitrags
Aktenzeichen: 2 S 2530/25

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Grundsatzfrage:
Der Senat hat zu beurteilen, ob das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt (hat).
Zitat
Datum: 15.04.2026
Uhrzeit: 10:30 Uhr


S. gegen Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - wegen Rundfunkbeiträgen
Aktenzeichen: 2 S 2523/25
K. gegen Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - wegen Rundfunkbeitrags
Aktenzeichen: 2 S 2524/25
V. gegen Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - wegen Rundfunkbeitrags
Aktenzeichen: 2 S 2525/25
P. gegen Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - wegen Rundfunkbeitrags
Aktenzeichen: 2 S 2526/25
B. gegen Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - wegen Rundfunkbeiträgen
Aktenzeichen:  2 S 2527/25

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Grundsatzfrage:
Der Senat hat zu beurteilen, ob das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt (hat).
Zitat
Datum: 16.04.2026
Uhrzeit: 10:30


H. gegen Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - wegen Rundfunkbeitrags
Aktenzeichen: 2 S 1923/24

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Grundsatzfrage:
Der Senat hat zu beurteilen, ob das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt (hat).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2026, 13:36 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

t
  • Beiträge: 232
Welt, 14.04.2026
Baden-Württemberg
„Man bekommt vom ÖRR nur Einheitsbrei serviert“ – Mehrere Personen klagen gegen Rundfunkbeitrag
Mehrere Kläger versuchen in einem Verfahren in Baden-Württemberg gegen den Rundfunkbeitrag vorzugehen. Sie beklagen eine einseitige und teils falsche Berichterstattung. Doch die Hürden für eine erfolgreiche Klage sind hoch.
https://www.welt.de/vermischtes/article69de2fcaeb7a70750aaf7160/rundfunkbeitrag-bekommt-von-den-oeffentlich-rechtlichen-nur-einheitsbrei-serviert-moniert-ein-klaeger.html
Zitat von: Welt, 14.04.2026, Baden-Württemberg - „Man bekommt vom ÖRR nur Einheitsbrei serviert“ – Mehrere Personen klagen gegen Rundfunkbeitrag
[...]

„Man bekommt von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert“, sagte einer der Kläger, der im vergangenen Jahr in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Freiburg gescheitert war, kurz vor Verhandlungsauftakt. Die Beiträge des ÖRR seien teils falsch, hätten politische Schlagseite und würden die größte Opposition im Bundestag, die AfD, nicht angemessen berücksichtigen.

Der Anwalt der drei Kläger monierte neben der angeblichen Unausgewogenheit auch exorbitante Gehälter von hochrangigen ÖRR-Beschäftigten und systematische Geldverschwendung.

[...]


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 18:43 von Bürger«

 
Nach oben