Zur Unterzeichnung des Medienstaatsvertrags sind 16 amtierende Ministerpräsidenten nötig, aber für die Kündigung dann nur einer? Wäre ja toll, ne? 
Ja; es bedarf aller Unterschriften aller MP, damit entweder ein bundesweit gültiger Staatsvertrag in Kraft treten kann oder eben in Kraft bleiben kann; leistet 1 MP seine Unterschrift nicht oder zieht diese später zurück, ist der entsprechende bundesweite Staatsvertrag, (meines Wissens nach, das hier nicht stimmen muß), bis zu einer Neureglung, die ihrerseits wieder alle Unterschriften erfordert, außer Kraft gesetzt.
Zur genauen Regelung ist der betreffende Staatsvertrag zu sichten; weil -> es hat ja auch Staatsverträge nur zwischen einigen Bundesländern und die sind dann für die anderen Bundesländer nicht gültig. Es ist bei dem zu regelnden Sachverhalt immer die Frage, ob es ein bundeseinheitliches Regelwerk erfordert oder nicht.
Der Staatsvertrag zur Gründung einer LRA ist deswegen nicht bundeseinheitlich, weil dieses nicht notwendig ist; ein Staatsvertrag, in dem geregelt wird,
wie diese LRA zu handeln hat, könnte aber eine bundeseinheitliche Regelung erfordern.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;