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Autor Thema: Wahl Sachsen-Anhalt - Wie AfD-Kandidat Siegmund ÖRR-Reform „erzwingen“ will  (Gelesen 550 mal)

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WELT, 21.11.2025
Wahl in Sachsen-Anhalt
„Ganzes Konstrukt ins Wanken bringen“ – Wie AfD-Kandidat Siegmund ÖRR-Reform „erzwingen“ will
Sollte er Ministerpräsident werden, will AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund mit Sachsen-Anhalt schnell aus dem Rundfunkstaatsvertrag aussteigen. [...]
Von Gordon Repinski
https://www.welt.de/politik/deutschland/article691f2dfa39c3f087d6a04e3e/wahl-in-sachsen-anhalt-ganzes-konstrukt-ins-wanken-bringen-wie-afd-kandidat-siegmund-oerr-reform-erzwingen-will.html
Zitat von: WELT, 21.11.2025, Wahl in Sachsen-Anhalt - „Ganzes Konstrukt ins Wanken bringen“ – Wie AfD-Kandidat Siegmund ÖRR-Reform „erzwingen“ will
[...]

Zu seinen ersten Amtshandlungen würde in diesem Fall unter anderem der Ausstieg aus dem Rundfunkstaatsvertrag gehören. „Das kann ja jeder Ministerpräsident zum Jahresende machen“, so Siegmund. So wolle er „eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erzwingen“. Diese wäre damit zwar noch nicht geschafft, aber „irgendwann muss man den Anfang machen. Und den möchten wir von Sachsen-Anhalt aus unternehmen, indem wir als Erste aussteigen.“ Somit könne man „das ganze Konstrukt richtig ins Wanken bringen“, sagte der AfD-Fraktionschef im Landtag.

In Mecklenburg-Vorpommern wird zwei Wochen nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gewählt. „Wenn es schon zwei sind, bin ich mal gespannt, wie dieses System das auffangen möchte“, sagte Siegmund mit Bezug auf einen möglichen AfD-Sieg im Nordosten. In beiden Bundesländern liegt die AfD in Umfragen mit großem Abstand vorne.

[...]

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Am Ende ist es mir egal wer es macht, aber es muss gemacht werden, will man weg von Zwangsbeiträgen, der parasitären Ausbreitung der medialen Dienste des ÖRR und fortlaufender Missachtung des Rundfunkstaats- bzw. Medienstaatsvertrags.
Sollte er Ministerpräsident werden, wird es vor allem spannend, wie die Bevölkerung sich dazu verhält, wenn denn da noch Briefe oder Zahlungsaufforderungen vom ÖRR rein kommen. Sicher wurde das schon mal irgendwo behandelt. Zur Unterzeichnung des Medienstaatsvertrags sind 16 amtierende Ministerpräsidenten nötig, aber für die Kündigung dann nur einer? Wäre ja toll, ne? :)


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Zur Unterzeichnung des Medienstaatsvertrags sind 16 amtierende Ministerpräsidenten nötig, aber für die Kündigung dann nur einer? Wäre ja toll, ne? :)
Ja; es bedarf aller Unterschriften aller MP, damit entweder ein bundesweit gültiger Staatsvertrag in Kraft treten kann oder eben in Kraft bleiben kann; leistet 1 MP seine Unterschrift nicht oder zieht diese später zurück, ist der entsprechende bundesweite Staatsvertrag, (meines Wissens nach, das hier nicht stimmen muß), bis zu einer Neureglung, die ihrerseits wieder alle Unterschriften erfordert, außer Kraft gesetzt.

Zur genauen Regelung ist der betreffende Staatsvertrag zu sichten; weil -> es hat ja auch Staatsverträge nur zwischen einigen Bundesländern und die sind dann für die anderen Bundesländer nicht gültig. Es ist bei dem zu regelnden Sachverhalt immer die Frage, ob es ein bundeseinheitliches Regelwerk erfordert oder nicht.

Der Staatsvertrag zur Gründung einer LRA ist deswegen nicht bundeseinheitlich, weil dieses nicht notwendig ist; ein Staatsvertrag, in dem geregelt wird, wie diese LRA zu handeln hat, könnte aber eine bundeseinheitliche Regelung erfordern.


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Hinweis zu den Vorkommentaren - hier bitte nicht weiter vertiefen:

Es ist zu unterscheiden zwischen Ratifizierung einerseits und Kündigung andererseits.

Zur Kündigung siehe exemplarisch RBStV u.a. unter
§ 15 RBStV - Vertragsdauer, Kündigung
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12156-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag#p15

Zitat
1Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. 2Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. 3Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2020 erfolgen. 4Wird der Staatsvertrag zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, kann die Kündigung mit gleicher Frist jeweils zu einem zwei Jahre späteren Zeitpunkt erfolgen. 5Die Kündigung ist gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich zu erklären. 6Die Kündigung eines Landes lässt das Vertragsverhältnis der übrigen Länder zueinander unberührt, jedoch kann jedes der übrigen Länder den Vertrag binnen einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Derlei - mglw. gleich oder ähnlich lautende - Kündigungsklauseln dürfte auch jeder andere Staatsvertrag enthalten.

Die Kündigung betrifft zunächst also immer nur das jeweilige Bundesland, nicht jedoch den gesamten Vertrag.
Bei der Ratifikation hingegen tritt der Staatsvertrag insgesamt nicht in Kraft, sofern auch nur eine Unterzeichnung fehlt.


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