Vorab das Ziel dieses Arbeitsthreads:
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Ermittlung, inwieweit diese gerichtlichen Brieftexte bundesweit einheitlich sind - für Bayern oder sogar für das gesamte Bundesgebiet.
Es geht nur um Klagen, die mit dem
Standardtext erfolgten, über den am
1. / 15. Oktober 2025 beim Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde - siehe u.a. unter
BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38554.0Dei Frage:
Liegen irgend jemandem im Forum gleichartige Breiftexte vor für die Zeit seit 15. Oktober 2025?Das Verfahren BVerwG 6 C 5.24
*** könnte eigentlich Anlass
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sein, alle analog begründende Klageverfahren in Sachen Rundfunkabgabe für ziemlich lange auszusetzen. Vermutlich etwa 2.000, von denen aber viele bereits vor Oktober 2025 abgewiesen wurden
November 2025 hat ein Gericht - Bayern - wohl begonnen, mit einem Standardtext
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die
Rücknahme der angeblich aussichtslosen Klagen vorzuschlagen, weil die
komplizierten Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts durch die Standardklage - ohne Gutachten - nicht erfüllt seien
Interessant: Erklärungsfrist bis 15. Dezember 2025: Richter wollen die Zahl der überfälligen Akten bis zum Jahres-Ultimo vielleicht reduzieren. Sie wollen deshalb wohl nicht die 'Begründung des Entscheides des Bundesverwaltungsgerichts abwarten, die bisher ja noch gar nicht vorliegt.
Das Problem gilt übrigens nicht für diejenigen, die einen anderen Standard-Schriftsatz
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nachgeschoben hatten, den sogenannten "NEIN-BRIEF".
Details lasse ich weg, Das ist ausreichend behandelt in anderen Forums-Threads.
Edit "Bürger": Ursprünglicher, nicht ausreichend aussagekräftiger Betreff "Sind aktuelle Gerichtsbriefe "Klage besser zurücknehmen" ein Einheitstext?" musste im Rahmen der verfügbaren Zeichen angepasst werden.
***Statt ursprünglich "BVerfG - 1 BvR 1675/16" dürfte "BVerwG 6 C 5.24" gemeint gewesen sein...
