Nach unten Skip to main content

Autor Thema: VG-Einheitsurteile bundesweit? (geg.Einheitsklage)  (Gelesen 75 mal)

  • Beiträge: 2.543
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Verwaltungsgerichte: Einheitsurteile bundesweit? (gegen rund 2.000x Einheitsklage) 
-------------------------------------------------------------
Berichtet wird über etwa 2.000 Klagen mit gleichem Schriftsatz - und zwar derjenige, über den das Bundesverwaltungsgericht am 15. Oktober 2025 sein Urteil verkündete:
Abweichen der Sender von richtiger Interpretierung und Befolgung der Begriffe "neutral, ausgewogen, Vielfalt".

Ob wirklich 2.000 Klagen, ist nicht klärbar. - Abweisungen waren zahlreich. Möglicherweise wurde schon mehr als die Hälfte dieser Klagen abgewiesen.


Aufgefallen ist große Ähnlichkeit der bisher gesichteten Urteile.
--------------------------------------------------------------------
Sofern Belege für Textgleichheit von wesentlichen Passagen vorliegen, so sollte das bitte in diesem Thread näher belegt werden. Denn dann wäre eine Rechtsgrundlage, die Quelle dieser gleichartigen Texte zu ermitteln. Je nach Befund könnte es wesentliche rechtliche Folgewirkung zu Gunsten der Bürger haben.


Einstweien wird vermutet, dass es uns nicht gelingen wird, den Beweis zu führen.
-------------------------------------------------------------------------
Immerhin wäre es sehr wäre es derart wichtig, dass es richtig erschien, die Frage zu stellen, Vielleicht ergibt sich doch schließlich für diese Frage ein Resultat.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
Nach oben