Das "
Framing-Manual"
* geht also auch andersrum!
"Demokratieabgabe" war ja auch irgendwie zu weit hergeholt!
Ich wüßte auch nicht, wie man eine Zwangsabgabe noch schönreden könnte, erst recht, wenn die Gegenleistung nur aus einer "
Nutzungsmöglichkeit"
** und nicht aus einem Nutzen besteht.
Ich finde immer wieder lustig, wie nicht genehme Sachen immer als rechtsextrem, nazimäßig und demokratiefeindlich gebranntmarkt werden, um vom eigenen Versagen abzulenken oder seine Pfründe zu retten.
Seit der Coronakrise wissen ein paar Selbstdenker eben Bescheid:
Bist du den Linken unbequem, giltst du gleich als rechtsextrem!
Insofern ist es belustigend, wenn der Spieß umgedreht wird, und die Nazikeule zurückkommt, ob der Wortwahl, obwohl ich das für weit hergeholt und absurd halte, aber man muß die Leute mit ihren eigenen Mitteln schlagen.
Interessant übrigens, wie von den alternativen Medien aktuell auf den ÖRR geschossen wird, der hat halt erheblich übertrieben mit seiner Selbstsucht und Verachtung der Bevölkerung, da braucht er sich nicht wundern, daß die Stimmung kippt.
Aktuell geistern ja reichlich Memes herum, in denen eine ÖRR-Sendung zitiert wird, wie schlimm z.B. Netflix-Abos wären und da gibts natürlich reichlich Häme, weil die Kommentatoren ja am liebsten zunächst den ÖRR gekündigt hätten...
Legt Bier- und Popcornvorräte an!
* Internes Handbuch: Wie die ARD kommunizieren soll
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30135.0
**aus dem Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, - 1 BvR 745/17 -,- 1 BvR 836/17 -,- 1 BvR 981/17- (aus dem 1. Satz):
"[...]. Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können."
Rdnr. 90: "[...]. Es ist nicht erforderlich, dass der beitragsrelevante Vorteil wahrgenommen wird; maßgeblich ist, dass eine realistische Nutzungsmöglichkeit besteht [...]."
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28119.0