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Autor Thema: Frau klagt gegen Rundfunkbeitrag – Prozess von Protesten begleitet  (Gelesen 659 mal)

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.555
Warum muss der örR nicht (dauerhaft) nachweisen, dass er seinen Programmauftrag erfüllt? Und was machen die Kontrollgremien diesbezüglich...?


welt.de, 01.10.2025
Bundesverwaltungsgericht
Frau klagt gegen Rundfunkbeitrag – Prozess von Protesten begleitet

Eine Frau aus Bayern will den Rundfunkbeitrag nicht zahlen, da ihr ARD und ZDF politisch zu einseitig berichten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich mit der Frage – und kündigt ein Urteil für Oktober an.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article68dd1e28841ec4e7d0267ec4/bundesverwaltungsgericht-frau-klagt-gegen-rundfunkbeitrag-prozess-von-protesten-begleitet.html
Zitat von: welt.de, 01.10.2025, Bundesverwaltungsgericht - Frau klagt gegen Rundfunkbeitrag – Prozess von Protesten begleitet
Mit dem Programmauftrag sowie der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. [...]

Die Verhandlung war in Leipzig auf großes Interesse gestoßen: Der große Sitzungssaal war mit rund 250 Zuschauern restlos gefüllt, viele Interessierte mussten draußen bleiben.

Vor der Verhandlung hatte es am Rande des Bundesverwaltungsgerichts eine Kundgebung gegen den Rundfunkbeitrag gegeben. Es versammelten sich gut hundert Demonstranten, unter anderem mit Schildern wie „Propagandasteuer abschaffen“.

[...] Die Maßstäbe für eine mögliche Verletzung müssten sehr hoch sein und die Beweislast liege bei der Klägerin, betonte der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft. Es reiche nicht, einzelne Beiträge oder Sendungen zu benennen, sondern die Verletzungen müssten auf das Gesamtprogramm abzielen.

[...]


Aus den Kommentaren zum Artikel:
Zitat
Ich kann mir denken, wie das Urteil aussehen wird. Würde die Klägerin Recht bekommen, würde das System zusammenbrechen. Und das wird nicht passieren. Der Hinweis zur Darlegungspflicht seitens Klägerin ist ja schon im Bericht zu lesen.
„Dem widersprach die Seite des beklagten Bayerischen Rundfunks (BR) vehement: Diese Beschwerden würden sehr ernst genommen, als Kritik wahrgenommen und aufgearbeitet, hieß es. Niemand wolle jemanden indoktrinieren, betonte die Prozessbevollmächtigte. Es finde ein regelmäßiger Kritikprozess statt, um sicherzustellen, dass die Rundfunkanstalten ihren Auftrag erfüllten.“ Wenn dem tatsächlich so ist, würde ich gern die entsprechenden Besprechungsprotokolle sehen. Müsste ja dokumentiert sein.
https://www.welt.de/article68dd1e28841ec4e7d0267ec4#/comment/269059761

Zitat
Die Klage ist zweifellos berechtigt. Aber am Ende wird sie wohl scheitern – kein Richter wird das Risiko eingehen, die politische Schlagseite des ÖRR schwarz auf weiß ins Urteil zu schreiben.
https://www.welt.de/article68dd1e28841ec4e7d0267ec4#/comment/269059680
Zitat
Achim,
richtig. Unvergessen der Richter des "Masken-Urteils" in Weimar. Der hat auf Druck der Regierung und vieler Medien alles verloren. Wirklich alles. Amt und Reputation. Obwohl sein Urteil richtig was, wie die RKI Files gezeigt haben.
https://www.welt.de/article68dd1e28841ec4e7d0267ec4#/comment/269059952

Zitat
Lächerliche Argumentation des ÖRR, weshalb wurde Frau Ruhs denn vom NDR entfernt ?
https://www.welt.de/article68dd1e28841ec4e7d0267ec4#/comment/269065016

Zitat
Es ist schon eigenartig, wenn ein Gericht die Hürden für eine Klage so hoch legt (Das Gesamtprogramm muss den Auftrag verfehlen) das eben diese von Anfang an zum Scheitern verurteilt ist. Dieser Fall wird ja nie eintreten. Es ist und bleibt zwangsfinanziertes Erziehungsfernsehen.
https://www.welt.de/article68dd1e28841ec4e7d0267ec4#/comment/269061323


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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2025, 16:32 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 3.322
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Den Kommentaren ist eigentlich nichts weiter hinzuzufügen, weil sie in gewisser Weise recht haben und gerade deswegen, weil die Frau gar nicht gegen den Rundfunkbeitrag klagt, sondern lediglich gegen die für sie (persönlich empfundene) mangelhafte Programmvielfalt.

Hier könnte man sich die Frage stellen, wann genau beginnt die Programmvielfalt und wo endet diese?


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N
  • Beiträge: 561
Ich hatte es glaube ich schon mal an anderer Stelle gesagt, aber wenn nicht mal entscheidend ist ob man das Medienangebot des ÖRR überhaupt empfangen kann (oder will), ob man zur Beitragszahlung herangezogen wird, warum sollte dann der Programminhalt oder die Zusammensetzung von bestimmten Gremien innerhalb des ÖRR als solches plötzlich ein Kriterium sein, um sich der Beitragszahlung zu entziehen?

Bin sicher immer offen für Angriffswinkel auf den ÖRR, aber das ist so, als würde man mit einer Nagelfeile versuchen, einen Baum zu fällen und man wüsste, dass es mit der stumpfen Axt davor auch schon nicht gut geklappt hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2025, 14:27 von Bürger«

S
  • Beiträge: 1.190
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Das Problem ist, dass es überhaupt keine klar umrissenen und auch belastbare Grenzen gibt. Die substantiierte Darlegungspflicht ist für einen Bürger der klagt nicht nur eine große Hürde, sie ist eine undurchdringbare Blockade.

Meines Erachtens wurden und werden in dieses Verfahren zu viele Erwartungen hineininterpretiert, die einfach nicht zutreffen. Rein juristisch ist es praktisch bedeutungslos.
Die Klage wird letztendlich abgewiesen werden. Die Richter werden vielleicht einige kritische Worte finden, aber sie werden den Ball wieder der Politik zuspielen. Diese wird wiederum auf die ganzen pluralistisch besetzten Kontrollgremien, genannt Rundfunkräte, verweisen. Aber eine wirkliche Änderung? Die wird es nicht geben.

Ich habe es schon öfters erwähnt: Finger weg von den Inhalten! Das führt immer in eine Sackgasse. Diese Abgabe hat nur einen wirklichen Schwachpunkt, aber der wird leider nicht aufgegriffen. Stattdessen wird sich an den Inhalten abgearbeitet.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.322
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Interessant ist es allerdings schon, wenn man das Verfahren und die "PROTESTE" beobachtet, und dadurch "Einblicke" darüber bekommt, welche  "alternative", "freie" und "unabhängige" Medien und Organisationen wie z.B. Dingsbums Einblicke, Leuchttürme und irgendwelche Stopper und Blocker sich für einen Zwangsbeitrag einsetzten...

BVerwG 6 C 5.24 - Pressemeldungen zur Verhandlung am 01.10.2025
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38538.msg228660.html#msg228660


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2025, 16:53 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.527
Diese Abgabe hat nur einen wirklichen Schwachpunkt, aber der wird leider nicht aufgegriffen.
Der Schwachpunkt ist der reale Zwang, wo er praktiziert wird, denn dieses darf als unzulässiger Eingriff in die Tragweite des Grundrechts des Art 11 Charta behandelt werden.

EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0
(Hinweis: Der Begriff "Vertrieb" ist der Kürze der verfügbaren Buchstabenanzahl geschuldet; es sollte "Verbreitung" heißen).


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