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Autor Thema: Kruzifix verletzt neg. Glaubensfreiheit (Rdf.Beitrag/ neg. Inform.-freiheit)  (Gelesen 268 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...finde die Unterschiede - oder Vergleichbarkeiten - zum unausweichlichen sog. "Rundfunkbeitrag" :angel:
Ersetze "Kruzifix" z.B. durch "Rundfunk"... und "negative Glaubensfreiheit" durch "negative Informationsfreiheit"...


FAZ, 09.07.2025
Urteil in Bayern
Gericht sieht durch Kreuz in Gymnasium Glaubensfreiheit verletzt
In Bayern gibt das Verwaltungsgericht zwei Klägerinnen recht, die gegen ein Kruzifix in ihrer Schule vorgingen. Der Chef der CSU-Landtagsfraktion äußert sich zu möglichen Folgen für den bayerischen „Kreuzerlass“.
Von Timo Frasch, München
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gericht-in-bayern-kruzifix-in-gymnasium-hat-glaubensfreiheit-verletzt-110582428.html
Zitat von: FAZ, 09.07.2025, Urteil in Bayern - Gericht sieht durch Kreuz in Gymnasium Glaubensfreiheit verletzt
[...] Das Gericht sieht – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in dessen sogenanntem „Kruzifixbeschluss“ – in der Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit.

[...]

Die Klägerinnen seien, so das Gericht, wegen der Schulpflichtzwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert“ gewesen. [...]

Übertragen auf den sog. "Rundfunkbeitrag" könnte man wohl entsprechend formulieren:

Rundfunk-Nicht-Nutzer und Rundfunk-Nutzungsmöglichkeits-Nicht-Interessenten sind "wegen der Rundfunkbeitragspflichtzwangsweise und immer wiederkehrend sowie [...] ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Rundfunk konfrontiert“.
In dieser unausweichlichen, zwangsweisen und immer wiederkehrenden Konfrontation mit dem Rundfunk als medialem Symbol besteht der Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Informationsfreiheit.



BayVGH, 09.07.2025 (PDF, 1 Seite, ~200kB)
Pressemitteilung
Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums hat die
Glaubensfreiheit von Schülerinnen verletzt

https://www.vgh.bayern.de/mam/gerichte/bayvgh/presse/pm_-_bayvgh_kruzifix_im_eingangsbereich_eines_staatlichen_gymnasiums_hat_die_glaubensfreiheit_von_sch%C3%BClerinnen_verletzt.pdf
Zitat von: BayVGH, 09.07.2025, Pressemitteilung - Kruzifix im Eingangsbereich eines staatl. Gymnasiums hat Glaubensfreiheit verletzt
Ein Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums hat die Glaubensfreiheit von zwei Schülerinnen verletzt. Die Weigerung der Schule, das Kruzifix zu Schulzeiten der Klägerinnen zu entfernen, war daher rechtswidrig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Urteil vom gestrigen Tag festgestellt. [...]

Die Klägerinnen, die mittlerweile das Gymnasium mit dem Abitur verlassen haben, beantragten während ihrer Schulzeit die Entfernung eines Holzkreuzes (150 cm hoch und 50 cm breit), das mit einer 30 cm hohen und 25 cm breiten Darstellung des gekreuzigten Christus (Kruzifix) versehen war. Dieses ist im Haupteingangsbereich der Schule an einem Stützpfeiler neben der Haupttreppe angebracht. [...] Nachdem die Schule ihren Begehren nicht nachkam, klagten die Klägerinnen erfolglos beim Verwaltungsgericht München.

Der BayVGH stellte nun fest, dass die Schule verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen. Der BayVGH sieht – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in dessen sog. „Kruzifixbeschluss“ – in der Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit. Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert. Das groß dimensionierte Kruzifix war an einer sehr exponierten Stelle angebracht und zeichnete sich durch eine figurenhaften Darstellung des Leichnams Jesu aus. Ob die Anbringung eines Kruzifixes durch ein vom Bayerischen Landtag verabschiedetes Gesetz hätte legitimiert werden können, ließ der BayVGH offen. Denn für Gymnasien gab (und gibt) es weder eine gesetzliche Regelung für das Anbringen von Kreuzen noch für das Anbringen von Kruzifixen.

[...]

BayVGH, Urteil vom 08.07.2025, 7 BV 21.336 (PDF, 27 Seiten, ~250kB))
https://www.vgh.bayern.de/mam/gerichte/bayvgh/presse/7_bv_21.336.pdf
Zitat von: BayVGH, Urteil vom 08.07.2025, 7 BV 21.336
Leitsätze:

1. Im verfassungsrechtlich besonders sensiblen religiös-weltanschaulichen Bereich besteht auch nach Abschluss der Schule weiterhin ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Feststellung einer etwaigen während der Schulzeit erlittenen Grundrechtsverletzung.

[...]

In der Verwaltungsstreitsache
[...]
erlässt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, 7. Senat,
[...]
ohne mündliche Verhandlung am 8. Juli 2025
folgendes

Urteil:

I. Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 29. September 2020 wird festgestellt, dass die Nichtentfernung des Kruzifixes aus dem Haupteingangsbereich des H********-Gymnasiums W******* rechtswidrig war. [...]

[...]


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Ersetze "... ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit" durch "ohne verhältnismäßige Möglichkeit den Abgabentatbestand nicht zu erfüllen".

Eine solche Möglichkeit müßte es m.M.n. aber geben oder notfalls geschaffen werden. Solange das nicht der Fall ist, bleibt diese Abgabe aus meiner Sicht verfassungswidrig.


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o
  • Beiträge: 1.579
Neben der negativen Informationsfreiheit (welche zur Folge hat, nicht einmal aufgrund des vom BVerfG erfundenen neuartigen  ;) Abgabegrunds "Möglichkeit des Rundfunkempfangs" zahlen zu müssen) ist es auch jene

Ersetze "... ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit" durch "ohne verhältnismäßige Möglichkeit den Abgabentatbestand nicht zu erfüllen".

Eine solche Möglichkeit müßte es m.M.n. aber geben oder notfalls geschaffen werden. Solange das nicht der Fall ist, bleibt diese Abgabe aus meiner Sicht verfassungswidrig.
also jene geradezu totalitäre Unentrinnbarkeit des Rundfunkbeitrags (außer durch Obdachlosigkeit, Auswanderung oder Tod), zudem installiert in einem äußerst fragwürdigen Normengebungsverfahren, die den Rundfunkbeitrag in seiner gegenwärtigen Form als schreiendes Unrecht erscheinen lassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2025, 14:27 von ope23«

  • Beiträge: 7.487
Neben der negativen Informationsfreiheit (welche zur Folge hat, nicht einmal aufgrund des vom BVerfG erfundenen neuartigen  ;) Abgabegrunds "Möglichkeit des Rundfunkempfangs" zahlen zu müssen) ist es auch jene

Querverweis:
Entscheidung nach einer Vorlage durch das Amtsgericht Lahr
EuGH C-489/07 - Nutzungsmöglichkeit im Fernabsatz nicht kostenpflichtig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35428.0

Im Unionsrahmen kommt es nicht einmal auf den Besitz eines Rundfunkempfangsgerätes an, zudem die Vermutung einer Nutzung eines vorhandenen Medienempfangsgerätes unzulässig ist?

EuGH C-775/21 - Bloße Medientechnik genügt nicht für Nutzungsvermutung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37192.0

So oder so, der dt. Rundfunkrahmen war zu ändern, nur wurde er leider von der einen mit Unionsrecht nicht übereinstimmenden Form in die andere mit Unionsrecht nicht übereinstimmenden Form umgebaut?



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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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... könnte sehr gut sein, dass hier "eine Lunte glimmt"   >:D) :

Das Gericht hätte ja auch sagen können: "Die Mädels müssen ja nicht hinschauen, sie können doch einfach vorbeigehen"
(... und hätte man nicht aus Gründen der allgegenwärtigen TOLERANZ eigentlich überhaupt so und nur so argumentieren müssen?).

Genau das hat es aber nicht getan  :police:.

Damit dürfte auch das bislang von Rundfunk wie Gerichten vertretene Diktum "Sie müssen ja nicht schauen, wenn sie das Programm ablehnen" -  eigentlich - nicht mehr haltbar sein (... oder eben nur in dem parallelen Universum, in dem sich Rundfunk und Gerichte inzwischen eingerichtet haben) - was (zeitnah?) in einem laufenden Verfahren von jemandem  (#) auszuprobieren wäre ...


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