Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Diskriminierung durch Behörden: Ataman fordert besseren Schutz  (Gelesen 136 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.975
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...auch von Pseudo-Behörden wie den "Landesrundfunkanstalten" bzw. dem sog. "Beitragsservice" oder auch von Gerichten könnten sich manche leidgeplagte Rundfunk-Nichtnutzer/ Rundfunk-Nutzungs-Nicht-Interessenten/ Rundfunkbeitrags-Nichtzahler diskriminiert fühlen :angel: :-\

gmx.de, 01.07.2025
Antidiskriminierungsstelle
Diskriminierung durch Behörden: Ataman fordert besseren Schutz
Fast jeder Fünfte hat sich durch Ämter oder Behörden schon mal benachteiligt gefühlt. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Bundesbeauftragte Ferda Ataman fordert nun Nachbesserung beim Schutz vor Diskriminierung.
https://www.gmx.net/magazine/politik/inland/fuenfte-fuehlt-behoerden-diskriminiert-41135584
Zitat
[...] In der Umfrage ging es etwa um das Gefühl, in Ämtern und Behörden nicht ernst genommen zu werden oder sich dort unterlegen zu fühlen. Auch die zeitliche und räumliche Erreichbarkeit spielte zum Beispiel eine Rolle.

[...]

Betroffene können sich kaum wehren – Ataman will das ändern
[...] "Menschen sind in Deutschland beim Bäcker besser vor Diskriminierung geschützt als im Bürgeramt."

Die Antidiskriminierungsbeauftragte schlägt etwa eine unabhängige Beschwerdestelle sowie eigene Antidiskriminierungsgesetze der Länder vor, nach dem Vorbild Berlins***. [...] Ataman plädiert zudem auf Bundesebene für eine Ausweitung des Antidiskriminierungsgesetzes auf staatliches Handeln [...]. [...]


***siehe u.a. unter
Landesantidiskriminierungsgesetz (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Landesantidiskriminierungsgesetz
Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)
https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/
LADG im Wortlaut, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 11.06.2020 (PDF, 3 S., ~170 kB)
https://www.berlin.de/sen/lads/ladg-gesetzes-und-verordnungsblatt.pdf?ts=1656580269

Zitat von: Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)
§ 1 - Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist die tatsächliche Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt.

§ 2 - Diskriminierungsverbot
Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert werden.

§ 3 - Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die Berliner Verwaltung, für landesunmittelbare öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, für den Rechnungshof von Berlin und für die Berliner Beauftragte oder den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie für die Gerichte und die Behörden der Staatsanwaltschaft des Landes Berlin, den Verfassungsgerichtshof und für das Abgeordnetenhaus von Berlin, soweit diese Verwaltungsaufgaben wahrnehmen (öffentliche Stellen).
[...]

[...]


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2025, 01:18 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben