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Autor Thema: Bearbeiter-Verantwortung, Unterschrift-Pflicht, Willkür, Nichtigkeit  (Gelesen 1505 mal)

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Ja, "Ermessen" ist nichts für Diskussion hier,  das sind die schwammigen Begriffe, über die es endlose Literatur gibt.

Im Kontext dieses Threads ging es gar nicht um die Beurteilung von Ermessen, sondern nur um den Gesichtspunkt, ob eine schriftliche Mitteilung vom Computer "errechnet" wurde oder aber ob Menschenhirn dabei text-schreibend mitwirkten.

Also Ermessen im primitivsten Sinn, dass ein Mensch den Text verfasst hat, nicht eine Software. Denn die EDV ist dann nur in Funktion einer besseren Schreibmaschine. Der Inhalt ist nicht von EDV erstellt.

Es gibt herrschende Rechtsprechung, dass dafür handschriftliche eigenhändige Unterschrift zwingend ist, ferner Angabe des dafür Verantwortlichen.

Wie @Bürger schon zutreffend anmerkte, man könnte den Gesetzeswortlaut auch anders deuten.

Da ich strategisch mein Ziel erreichen möchte, werde ich natürlich diejenige Interpretation darstellen, die mir strategisch dient - also, die Mitteilungen ohne Unterschrift, soweit menschliche Textarbeit zur Sache, einfach wegen fehlender Unterschrift als nichtig zu erklären.

Wie haben jetzt 2 Fälle auf oberster Ebene, warten wir ab, wie die enden. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 01:11 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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