Hallo zusammen,
Im Jahr 2021 bin ich umgezogen. Ich besitze noch einen Zweitwohnsitz woanders und aus einem mir unbekannten Grund hat der Beitragsservice Rechnungen dort zugestellt. Da ich mich dort selten aufhalte um Briefe abzuholen ist ein Vollstreckungsbescheid in Höhe der ausstehenden Rundfunkbeiträge plus einer Mahngebühr von 8 € angefallen.
Den Rundfunkbeitrag habe ich nachgezahlt, den 8€ Mahngebühr jedoch gesondert widersprochen. Der Widerspruch wurde per Bescheid Ende Dezember 2021 abgewiesen. Weitere Rechtsmittel habe ich nicht eingelegt, den Betrag aber auch nie nachgezahlt. Seitdem erhalte ich alle 3 Monate neue Zahlungsaufforderungen inklusive Überweisungsträger für die 8€.
Ich finds irgendwie lustig, weil die Kosten für Briefe etc den Betrag mittlerweile deutlich überschritten haben dürften.
Dennoch würde ich einmal nachfragen wollen, ob hier eurer Ansicht aus dem Widerspruchsbescheid heraus eine neue Forderung entstanden ist, die der 3 jährigen Verjährungsfrist unterliegt, oder ob weiterhin ein vollstreckbarer Titel vorliegt und ich mich die nächsten 26 Jahre auf quartalsweise Rechnungen über jene 8€ einstellen kann.
Vielen Dank vorab !