Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Weil der Stadt - Klage gegen die Berichterstattung des SWR beschlossen  (Gelesen 348 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.940
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Weil der Stadt, 07.05.2025
Städtische Mitteilungen
Klage gegen die Berichterstattung des SWR beschlossen
https://www.weil-der-stadt.de/mitteilung/Klage-gegen-die-Berichterstattung-des-SWR-beschlossen-article8558
Zitat von: Weil der Stadt, 07.05.2025, Städtische Mitteilungen - Klage gegen die Berichterstattung des SWR beschlossen
Ende November wurden die Bäume für das Baugebiet Häugern-Nord gefällt. Der Südwestrundfunk (SWR) hatte darüber mehrfach unwahr und unscharf berichtet. Insgesamt wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt oder zumindest die Möglichkeit in den Raum gestellt, das Handeln der Stadtverwaltung sei nicht rechtmäßig gewesen. Auf die Beschwerden von Bürgermeister Walter hin wurde die Berichterstattung dann an mehreren Stellen vom SWR abgeändert und teilweise mit Korrekturhinweisen versehen.

Bürgermeister Walter hatte anschließend beim SWR eine formelle Programmbeschwerde eingelegt und gefordert, dass der SWR einen Verstoß gegen seine im SWR-Staatsvertrag gesetzlich verankerten Programmgrundsätze anerkennt. Dort heißt es wörtlich: „Sie [Nachrichten] sind gewissenhaft zu recherchieren und müssen wahrheitsgetreu und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.“

Walter kritisierte insbesondere die mangelnde Recherche des SWR. So wurde in der Berichterstattung offen gelassen, ob ein gerichtliches Verbot für die Fällungen vorlag oder nicht. Dabei wäre dies durch eine einfache Nachfrage der Redakteurin gegenüber der Stadtverwaltung oder dem Verwaltungsgerichtshof innerhalb kürzester Zeit zweifelsfrei überprüfbar gewesen. Zu einem etwaigen Polizeieinsatz („Unter Polizeischutz“), dem Einsatz von „Holzvollerntern“ und der Behauptung, es würden „vor allem Einfamilien- und Reihenhäuser“ gebaut, war offensichtlich ebenfalls unzureichend recherchiert worden, weshalb es zu unwahren Darstellungen in der Berichterstattung kam.

Der Rundfunkrat als zuständiges SWR-Gremium stellte nun mit Blick auf die Programmbeschwerde zwar „journalistische Fehler“ fest, die der SWR auch eingeräumt und korrigiert hatte. Diese wiegen nach Auffassung des Gremiums aber nicht so schwer, als dass der Vorwurf der Verletzung von Programmgrundsätzen gerechtfertigt wäre. Die Abweisung einer Programmbeschwerde ist indes keine Seltenheit. Bei mehreren hundert Programmbeschwerden in den letzten Jahren wurde nur zweimal eine Verletzung der Programmgrundsätze festgestellt. Auch in einem persönlichen Gespräch zwischen Bürgermeister Christian Walter und der Landessenderdirektorin des SWR konnte dahingehend keinerlei Konsens erzielt werden.

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung nun mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die Verletzung der Programmgrundsätze des SWR bei der Berichterstattung über Häugern-Nord durch eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

„Der SWR ist mein Lieblingssender und ich bin ein großer Verfechter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es ist extrem wichtig, dass wir einen unabhängigen, qualitativ hochwertigen und im Zweifel öffentlich finanzierten Rundfunk haben. Aber umso kritischer muss man darauf blicken, wie ein öffentlich-rechtlicher Sender berichtet. Und die Berichterstattung, die deutschlandweit über tagesschau.de Verbreitung gefunden hat, hat in unserem Fall ein negatives und falsches Bild vom Handeln der Stadtverwaltung vermittelt“, so Bürgermeister Christian Walter in der Gemeinderatssitzung.

In der Sitzung wurde die Frage, ob geklagt werden soll, intensiv diskutiert. Denn die Feststellung des Verstoßes durch das Verwaltungsgericht hätte zunächst für den aktuellen Fall eine rein deklaratorische Wirkung. Für die zukünftige Berichterstattung des SWR hätte ein entsprechendes Urteil allerdings eine Bindungs- und Signalwirkung.

Angesichts des niedrigen Streitwerts und der vergleichsweise geringen Kosten des Rechtsstreits hätte die Klage auch ohne einen Gemeinderatsbeschluss in der alleinigen Zuständigkeit der Verwaltung geführt werden können. Dem Rathauschef war es jedoch wichtig, hierfür ein politisches Mandat des Gemeinderates einzuholen. Zwischenzeitlich liegt die Zusage der Rechtsschutzversicherung der Stadt vor, dass die Prozesskosten weitestgehend übernommen werden.

Die Klage auf Feststellung eines Verstoßes gegen die Programmgrundsätze ist juristisches Neuland. Vergleichbare Fälle sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. „Natürlich ist das ein Kampf David gegen Goliath. Und wenn am Ende in der öffentlichen Wahrnehmung herauskommt, dass wir nicht mehr die Holzfällerstadt sind, sondern das gallische Dorf, das sich wehrt, dann ist das ein Bild, mit dem ich gut leben könnte“, betonte Bürgermeister Christian Walter in der Gemeinderatssitzung.

Die Hürde für eine Klage ist indes das sogenannte Feststellungsinteresse. Nur, wenn das Gericht das Feststellungsinteresse des Klägers bejaht, wird die Klage angenommen. Ob und wann es zu einem Prozess kommt, ist also noch offen.

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Der "David" oder das "gallische Dorf"... ;)
Weil der Stadt (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Weil_der_Stadt
Zitat von: Weil der Stadt (wikipedia)
Weil der Stadt [...] ist eine Stadt mit 19.463 Einwohnern (31. Dezember 2023) im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg; sie gehört zur Region Stuttgart [...]. [...]

Vergleiche dazu u.a. auch
BVerwG 6 C 5.24 - Revision bzgl. Beitragspflicht/ individ. Vorteil/ Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37969.0
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2025, 13:05 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben