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Autor Thema: Inf. z. vorübergeh. Anpass. d. Versandmengen v. Vollstr.-Ersuchen wg. VerfB  (Gelesen 443 mal)

H
  • Beiträge: 1
Die Osteramnestie*** wirft ihre Schatten voraus?

(Hinweis: Echtheit noch nicht bestätigt.)

Zitat von: NDR-Beitragsservice, 13.03.2025, Information vorübergeh. Anpass. d. Versandmengen v. Vollstreckungsersuchen z. Rundfunkbeitrag
Norddeutscher Rundfunk
Beitragsservice
[...]

Datum 13.03.2025

Information zur vorübergehenden Anpassung der Versandmengen von Vollstreckungsersuchen zum Rundfunkbeitrag


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat die Erstellung von Festsetzungsbescheiden zum Rundfunkbeitrag vorübergehend ausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass dadurch ab Mai 2025 auch die Anzahl der vom Beitragsservice für die Landesrundfunkanstalten ausgebrachten Vollstreckungsersuchen geringer ausfallen wird als üblich.

Hintergrund ist die Beschwerde der Rundfunkanstalten der ARD sowie des ZDF wegen der Verletzung ihres Anspruchs auf eine funktionsgerechte Finanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Verfassungsbeschwerde zielt neben der Feststellung der Grundrechtsverletzung vor allem auf eine Anpassung des Rundfunkbeitrags rückwirkend zum 1. Januar 2025 entsprechend der Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten.
Bis zum Abschluss des verfassungsgerichtlichen Verfahrens werden säumige Rundfunkbeitragszahlende nach aktueller Planung lediglich durch Zahlungsaufforderungen und Zahlungserinnerungen an ausstehende Rundfunkbeiträge erinnert. Je nach Verfahrensdauer kann dies dazu führen, dass sich die Anzahl der Vollstreckungsersuchen in der zweiten Jahreshälfte deutlich reduziert.

Dieses Vorgehen dient der Vermeidung von unnötigem Verwaltungsaufwand, da festgesetzte Rundfunkbeiträge im Falle einer rückwirkenden Beitragsanpassung aufgehoben und neu erstellt werden müssten. Dies würde sowohl beim Beitragsservice als auch bei den Vollstreckungsorganen zu zusätzlichem Aufwand und Kosten führen, die letztlich von der Gemeinschaft aller Beitragszahlenden mitgetragen werden müssten.

Sobald die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt. informieren wie Sie selbstverständlich umgehend über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des regulären Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr NDR Beitragsservice


Edit "Bürger": Danke für den Fund. Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Betreff "Vollstreckung ausgesetzt?" musste ebenso wie der nicht aussagekräftige Dateiname angepasst, die Anonymisierung des Abbilds ergänzt und der Wortlaut zitiert werden. Nicht offiziell publizierte Durchwahlen sind bitte immer zu anonymisieren, egal ob Dokumente wie diese bereits anderweitig im Netz kursieren. Bitte immer auch gleich eine vollständige Abschrift zur Verfügung stellen, da nur diese im Wortlaut durchsuchbar und kopierbar ist. Danke.
***PS: Mit "Amnestie" hat das - leider - wohl überhaupt nichts zu tun... :-\

Allerdings sei in diesem Zusammenhang folgender Hinweis erlaubt... ;) >:D
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2025, 14:13 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.249
In dem Video (ab ca. Minute 06:35) unter
Nachrichten AUF1 vom 28. März 2025 (Video, ~17 min)
https://auf1.tv/nachrichten-auf1/nachrichten-auf1-vom-28-maerz-2025
wird ein Antwortschreiben vom Beitragsservice eingeblendet, auf welchem die Echtheit bestätigt wird.
Siehe auch Bildschirmschnappschuss im Anhang.

Weiterhin wird von Markus Bönig dort sowie u.a. auch auf telegram (siehe weiterer Anhang) vollmundig behauptet, dies sei ein "Erfolg" von Beitragblocker > Beitragsstopper > seit kurzem "Freiheitskanzlei"...

Anm.:
Es geht im Video auch nicht um die "vorübergehende Anpassung der Versandmengen von Vollstreckungsersuchen wegen der Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF"
Die Message des Videos ist: es werden keine Festsetzungsbescheide mehr erstellt.


Hinweis: In dem Schreiben heißt es NICHT, dass Vollstreckungen ausgesetzt werden!, Vielmehr heißt es:
Zitat von: NDR-Beitragsservice, 13.03.2025, Information vorübergeh. Anpass. d. Versandmengen v. Vollstreckungsersuchen z. Rundfunkbeitrag
[...]
der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat die Erstellung von Festsetzungsbescheiden zum Rundfunkbeitrag vorübergehend ausgesetzt.  [...]
Das heißt NICHT, dass bereits festgesetzte, nicht bezahlte Rundfunkbeiträge nicht (mehr) vollstreckt werden!


Das bekanntgewordene Schreiben stammt vom Beitragsservice NDR.
Werden jetzt nur im NDR-Zuständigkeitsbereich oder bundesweit "vorübergehend keine Festsetzungsbescheide mehr erstellt" und die "Versandmengen von Vollstreckungsersuchen angepasst"?


Edit "Bürger": Im zweiten Anhang musste noch die Telefon-Durchwahl anonymisiert werden. Wie oben bereits angemerkt, Sind nicht offiziell publizierte Durchwahlen bitte immer zu anonymisieren, egal ob Dokumente wie diese bereits im Netz kursieren. Bzgl. Bönig & Co. (hier bitte nicht weiter vertiefen) siehe u.a. unter
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2025, 11:41 von Markus KA«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

S
  • Beiträge: 1.174
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Die Entscheidung des NDR ist durchaus plausibel und auch nachvollziehbar.
Der NDR geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 01.01. 2025 durchwinken, bzw. anordnen wird.

Das würde aber bedeuten, dass alle nach dem 01.01. 2025 erstellten Festsetzungsbescheide aufgehoben und neu mit korrigiertem Inhalt erstellt werden müßten.
Das würde auch einen Mehraufwand an Verwaltung und Kosten erzeugen. Das will der NDR sich ersparen und daher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.

Es ist durchaus möglich, dass auch andere Rundfunkanstalten so verfahren werden, aber darauf verlassen sollte man sich nicht.

Aber mit diesem Beitragsblocker, welcher mir ehrlich gesagt nicht ganz geheuer ist, hat das überhaupt nichts zu tun.


Edit "Bürger": Vorsorgliche Bitte, Bönig & Co. hier nicht weiter zu vertiefen - siehe dazu u.a. unter
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2025, 13:47 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

o
  • Beiträge: 1.577
Es ist naheliegend, dass Forumsmitglieder hier Mitteilung machen, ob in ihrer Umgebung (etwa bei der drangsalierten älteren Nachbarin) noch Festsetzungsbescheide eintrudeln, um zu sehen, ob diese merkwürdige zeitweilige Aussetzung der Erstellung von mit dem Wort "Festsetzungsbescheid" überschriebenen Schriftstücken Wirklichkeit wird.


Aus der im Eingangsposting zitierten Begründung:

Zitat von: NDR-Beitragsservice, 13.03.2025, Information vorübergeh. Anpass. d. Versandmengen v. Vollstreckungsersuchen z. Rundfunkbeitrag
Norddeutscher Rundfunk
Beitragsservice
[...]

Datum 13.03.2025

Information zur vorübergehenden Anpassung der Versandmengen von Vollstreckungsersuchen zum Rundfunkbeitrag


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat die Erstellung von Festsetzungsbescheiden zum Rundfunkbeitrag vorübergehend ausgesetzt.

(...)

Die Verfassungsbeschwerde zielt neben der Feststellung der Grundrechtsverletzung vor allem auf eine Anpassung des Rundfunkbeitrags rückwirkend zum 1. Januar 2025 entsprechend der Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten.
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Ich bezweifele nicht die Echtheit dieser Ankündigung und auch nicht das tätige Nicht-Mehr-Erstellen-Von-Festsetzungsbescheiden ab Mai 2025.

Die Begründung allerdings haut vorne und hinten nicht so richtig hin.

Den Vollstreckungsorganen ist es egal, ob die massenhaft versandten Vollstreckungsersuchen (VE) weniger werden oder nicht. Eher werden sie intern meckern, dass sie nach Stattgebung der Verfassungsbeschwerde durch das örR-gläubige BVerfG plötzlich sehr viel mehr VE abarbeiten sollen und dass dadurch z.B. privatrechtliche Ansprüche von Firmen gegen zahlungssäumige Kunden nur noch nachrangig durchgesetzt werden (Insolvenz von Firmen auch des Mittelstands geht häufig auf nichtzahlende Kunden zurück!).

Den Landesrundfunkanstalten (LRA) entgehen erstmal Einnahmen in Millionenhöhe, damit einher gehen Zinsverluste. Das können sie sich nicht leisten.

Das Stichwort "kalte Enteignung" gab es hier schonmal... man könnte monströs denken, dass die Gegner des Rundfunkbeitrags in ihrer gegenwärtigen Form als nahezu bedingungsloser Abgabe sich nun zusammenrotten und für ungefähr ein Jahr ganz einfach nicht zahlen. Es geschieht ja einfach rein gar nichts!

Deshalb halte ich diese Art Aussetzung des Erstellens und Versendens von Schriftstücken mit Überschrift "Festsetzungsbescheid" ausgesprochen leichtsinnig von den LRA. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die LRA das lange mitmachen.



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Es geht vielleicht um etwas anderes:
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Ist ein Bescheid der Zahlungspflicht für 1 Quartal ergangen, so kann dieser nicht ohne weiteres später durch einen anderen ersetzt werden.

Wohl durch ein formloses Abkommen ist geregelt: Bundesweit nicht mehr als rund 1 Million Vollstreckungsersuchen pro Jahr.
Für Hamburg demnach grob gerechnet 30.000, wovon wiederum viele kein Geld bringen.
Die Einbuße hält sich also in Grenzen, wenn man ein paar Gesichtspunkte mitdenkt.

Selbst falls man eine Erhöhung von beispielsweise 20 Euro im Jahr nachvollstrecken darf und würde, so riskiert der NDR aber Zurückweisung seitens der Vollstreckungsstellen wegen unrentabler Betragshöhe.

Fest steht, dass dies alles absolut nichts zu tun hat mit dem sogenannten Beitragsblocker usw.. War das das erste oder rund das fünfte Mal, dass anderweitige Erfolge als Eigenerfolg vermarktet werden?

Es ist unterhalb der Würde des Forums, sich damit auseinanderzusetzen, was andere "vielleicht sub-optimal" machen. Allen Ratsuchenden steht dies Forum offen und hier kommt derartiges nicht vor.

Es ist im Ermessen der Moderatoren, den gewissen Werbeeffekt der Abbildung durch deren Löschung zu eliminieren, stattdessen vielleicht nur Kurzzitat.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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