Es ist naheliegend, dass Forumsmitglieder hier Mitteilung machen, ob in ihrer Umgebung (etwa bei der drangsalierten älteren Nachbarin) noch Festsetzungsbescheide eintrudeln, um zu sehen, ob diese merkwürdige zeitweilige Aussetzung der Erstellung von mit dem Wort "Festsetzungsbescheid" überschriebenen Schriftstücken Wirklichkeit wird.
Aus der im Eingangsposting zitierten Begründung:
Norddeutscher Rundfunk
Beitragsservice
[...]
Datum 13.03.2025
Information zur vorübergehenden Anpassung der Versandmengen von Vollstreckungsersuchen zum Rundfunkbeitrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat die Erstellung von Festsetzungsbescheiden zum Rundfunkbeitrag vorübergehend ausgesetzt.
(...)
Die Verfassungsbeschwerde zielt neben der Feststellung der Grundrechtsverletzung vor allem auf eine Anpassung des Rundfunkbeitrags rückwirkend zum 1. Januar 2025 entsprechend der Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten.
Bis zum Abschluss des verfassungsgerichtlichen Verfahrens werden säumige Rundfunkbeitragszahlende nach aktueller Planung lediglich durch Zahlungsaufforderungen und Zahlungserinnerungen an ausstehende Rundfunkbeiträge erinnert. Je nach Verfahrensdauer kann dies dazu führen, dass sich die Anzahl der Vollstreckungsersuchen in der zweiten Jahreshälfte deutlich reduziert.
Dieses Vorgehen dient der Vermeidung von unnötigem Verwaltungsaufwand, da festgesetzte Rundfunkbeiträge im Falle einer rückwirkenden Beitragsanpassung aufgehoben und neu erstellt werden müssten. Dies würde sowohl beim Beitragsservice als auch bei den Vollstreckungsorganen zu zusätzlichem Aufwand und Kosten führen, die letztlich von der Gemeinschaft aller Beitragszahlenden mitgetragen werden müssten.
Ich bezweifele nicht die Echtheit dieser Ankündigung und auch nicht das tätige Nicht-Mehr-Erstellen-Von-Festsetzungsbescheiden ab Mai 2025.
Die Begründung allerdings haut vorne und hinten nicht so richtig hin.
Den Vollstreckungsorganen ist es egal, ob die massenhaft versandten Vollstreckungsersuchen (VE) weniger werden oder nicht. Eher werden sie intern meckern, dass sie nach Stattgebung der Verfassungsbeschwerde durch das örR-gläubige BVerfG plötzlich sehr viel mehr VE abarbeiten sollen und dass dadurch z.B. privatrechtliche Ansprüche von Firmen gegen zahlungssäumige Kunden nur noch nachrangig durchgesetzt werden (Insolvenz von Firmen auch des Mittelstands geht häufig auf nichtzahlende Kunden zurück!).
Den Landesrundfunkanstalten (LRA) entgehen erstmal Einnahmen in Millionenhöhe, damit einher gehen Zinsverluste. Das können sie sich nicht leisten.
Das Stichwort "kalte Enteignung" gab es hier schonmal... man könnte monströs denken, dass die Gegner des Rundfunkbeitrags in ihrer gegenwärtigen Form als nahezu bedingungsloser Abgabe sich nun zusammenrotten und für ungefähr ein Jahr ganz einfach nicht zahlen. Es geschieht ja einfach rein gar nichts! Deshalb halte ich diese Art Aussetzung des Erstellens und Versendens von Schriftstücken mit Überschrift "Festsetzungsbescheid" ausgesprochen leichtsinnig von den LRA. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die LRA das lange mitmachen.