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Anwaltsbeauftragung: Welche Sender machen sie bei neuer Klage? (einst 3?)
pjotre:
Im gelegentlich erwähnten Schrriftsatz-Muster "NEIN-Brief" ist es nun wie nachstehend verwertet:
Das kann jeder bei Bedarf selber verwenden (immer eigenverantwortlich zu entscheiden)
--- Zitat ---B-AACR.c6) Rechtsanwalts-Beauftragung ist den Beklagten bei Rundfunkabgabe-Verfahren untersagt. Sie erschwert die ARD-Arbeit,
Also drängt sich auf, ob es hier um schuldhafte Nötigung geht, auf Rechtewahrnehmung zu verzichten, weil die Kosten sich dem Gegenstandswert annähern.
- Siehe Metastudie LIBRA Abschnitt ? UBFA ? UBFB. : Nachweis der Unzulässigkeit.
- Siehe https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38358.new;topicseen#new
(Seit 2021-06) - Seither kommt diese Beauftragung nur noch selten vor, zumal der Kläger erwägen könnte, ob eine Strafanzeige wegen Nötigung angemessen sei.
Entscheid VG Cottbus 2024-01-29 gegen RBB: Der Rechtslaie darf Erstattung verlangen.
Dies trotz des RBB-Einwands: Die Rechtslage sei derart einfach... Der Anwalt sei selbst für den Rechtslaien nicht erstattbar.
B-AACR.c6) Rechtsanwalts-Beauftragung ist den Beklagten bei Rundfunkabgabe-Verfahren untersagt. Sie erschwert die ARD-Arbeit,
Also drängt sich auf, ob es hier um schuldhafte Nötigung geht, auf Rechtewahrnehmung zu verzichten, weil die Kosten sich dem Gegenstandswert annähern.
- Siehe Metastudie LIBRA Abschnitt ? UBFA ? UBFB. : Nachweis der Unzulässigkeit.
- Siehe https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38358.new;topicseen#new
(Seit 2021-06) - Seither kommt diese Beauftragung nur noch selten vor, zumal der Kläger erwägen könnte, ob eine Strafanzeige wegen Nötigung angemessen sei.
Entscheid VG Cottbus 2024-01-29 gegen RBB: Der Rechtslaie darf Erstattung verlangen.
Dies trotz des RBB-Einwands: Die Rechtslage sei derart einfach... Der Anwalt sei selbst für den Rechtslaien nicht erstattbar.
B-AACR.c7) Dank an die RBB-Rechtsabteilung, dass diese Klarstellung nun entscheidersichtlich ist, dass die RBB-Rechtsabteilung missbräuchlich handelt, sofern sie Geld für Rechtsanwälte fordert. Auch 2 andere Sender betrifft es.
Es kommt also vor, dass die Rundfunkabgabe eine sinnvolle Juristen-Arbeit finanzierte, hier für den Nachweis, dass ARD-Anstalten keine Anwälte beauftragen dürfen.
Ab OVG aufwärts können die ARD-Anstalten sich nicht selber vertreten, weil sie nach ihren jeweiligen Gründungsgesetzen durchweg „nicht dienstherrenfähig“ sind. - Übersetzung: „keine Beamten beschäftigen können“.
Öffentlich-rechtliche Organisationen können sich selber nur durch Beamte vor Gericht vertreten, falls Anwaltszwang: Nur Beamte sind dafür
„postulationsfähig“. Ist das ein Grund zur Anwaltsbeauftragung? Die Amtshilfe der Juristen der Medienreferate der Landesregierungen sind doch wohl die mit-besten Experten? Und Amtshilfe, ist sie für die Sender und folglich die Bürger kostenfrei?
--- Ende Zitat ---
Bürger:
--- Zitat von: Bürger am 19. Februar 2025, 18:22 ---MDR - Sachsen (für Sachsen-Anhalt und Thüringen hier nicht bekannt)
> bei VG-Klage keine Beauftragungen aktuell bekannt***
> bei OVG-Verfahren Beauftragungen aktuell bekannt (ab Antrag auf Zulassung der Berufung mit anwaltl. Vertretung)
Weiteres wird sich zeigen (müssen) ...
***Edit "Bürger" 21.07.2025: In Sachsen wurde ein eher "standardmäßiger" Fall bekannt, in welchem MDR aktuell externe Kanzlei beauftragt hat.
Inwieweit dies ggf. den Beginn einer neuen Serie markiert, bliebe in weiteren aktuellen Fällen abzuwarten.
--- Ende Zitat ---
pjotre:
Bericht zur Lage:
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In 1 Bundesland ist zur Zeit ein intensivst begründetes Musterverfahren gegen anwaltliche Kostenrechnungen anhängig. Diese werden ja nicht durch den Anwalt geltend gemacht, sondern immer durch den am Hauptverfahren Beteiligten, also die ARD-Anstalt. Denn Anwälte haben als Nicht-Partei keinen unmittelbaren Anspruch.
Gefordert wird dort, dass wegen der erheblichen Rechtsfehler alle bisher von Bürgern an die ARD-Anstalt zwangs-kassierten Anwaltskosten pro-aktiv den Bürgern zurückzuzahlen seien, insgesamt schätzungsweise 40.000 Euro.
Außerdem ist Rückweisung erklärt in einem Musterverfahren in Bayern.
Bericht zum Neuen:
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Im vorstehenden Verfahren wird betont, dass nur noch in Bayern Anwälte neu beauftragt werden.
Kurz danach werden nun erstmals erneute Beauftragungen berichtet für den WDR (NRW) und den MDR (Sachsen).
Möglicherweirse möchte man nun massiv das Recht auf Anwaltsvertretung beweisen, um dem eingangs genannten Verfahren unter die Arme zu greifen mit koordiniertem Juristen-Gewicht.
Wir mit unserem koordinierten Bürgerrechtler-Gewicht werden hierüber erforderlichenfalls wohl bis zum EGMR und EuG streiten: Gegen eine als "Druckausübung gegen das rechtliche Gehör" vorwerfbare Anwaltsbeauftragung.
Gerade ist Neues neu anhängig,
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was hier noch nicht berichtet werden soll
Der Sinn der Beauftragungen ist zweifelhaft,
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weil die ARD-Anstalten die Kosten bei Geringverdienern real oft nicht kassiert bekommen. Der Anwalt macht ihnen mehr Arbeit und obendrein noch die Kosten. Naja, deckt sich aus den Zwangsbeiträgen, ist denen vermutlich also egal.
Das wirft aber zugleich die Frage auf, ob die öffentliche Gewalt bei Anwaltskosten auf diese zu verzichten habe, sofern Klage wegen "sozialer Härtefall". Gerichte verzichten bei geeignetem Vorgehen auf Gerichtsgebühren.
Art. 1 GG - Menschenwürde - Unantastbarkeit des Existenzminimums - schützt nach Bürgerrechtler-Meinung auch gegen das Inkasso von Anwaltskosten durch die öffentliche Gewalt.
Wir haben uns zu schämen, dass wir den Juristen
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dauernd Sachen zumuten, die sie noch nie in ihrem Leben erlebt haben. Gelegentlich wird in Schriftsätzen getröstet:
"Alles kommt im Leben irgendwann zum ersten Mal vor."
Dass man die gerichtlich bewilligten mit Selbstverständlichkeit durchgewunkenen Anwaltskosten-Rechnung plötzlich in X Hinsichten zerfleddert sieht, das wird anscheinend nicht besonders gemocht. Da geht es um das Selbstverständnis des Juristenstands gegenüber "uns einfachem Volk, die Arbeiter und Bauern".
Dieses Foum mit den verschiedenen Threads zum Anwaltsthema hat beigetragen zu den Argumenten für das Zerfleddern. So funktioniert "alle Macht geht vom Volke aus".
OFF TOPIC, also GANZ KURZ:
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Aktuell blockieren die bundesweiten Musterverfahren ausnahmslos erfolgreich die Rundfunkabgabe. Aber man sei sich dessen nie sicher. Ein Gegner, der über ein Jahrzehnt lang es schaffte, durch Machtausübung das Recht, nennen wir es taktvoll, "zu relativieren", der wird immer neue Techniken aus dem Jura-Zylinder ziehen. Einstweilen aber jedenfalls ist unser Jura-Zylinder der bessere.
pjotre:
Nachtrag 22. Juli: Soeben für den MDR bei neuer Klage: *** Keine Anwaltsbeauftragung.
Dieser war vorrausschauend intensiv widersprochen worden mit Rechtsfolgen-Ankündigung.
Das ist in den Mustertexten fest verankert. Eine andere neue Sache mit MDR-Anwaltsbeauftragung - also schon beim VG - war nicht von hier begleitet, war also ohne Deklarierung des Streitwillens.
Man kann zu diesem Thema immer viel kommentiern. Es bleibe einstweilen bei dieser Kurzinfo.
***Edit "Bürger": Zur Relativierung sollte ein "noch" oder "bislang" dazugedacht sein ;)
Die Beauftragung im bekanntgewordenen Fall erfolgte auch erst mehrere Monate nach Klageerhebung und zwischenzeitlich bereits erfolgten Schriftsätzen der internen "Rechtsabteilung".
Gewissheit wird man (leider) erst haben, wenn das Verfahren der jeweiligen Instanz beendet ist... :angel:
Bürger:
--- Zitat von: Bürger am 19. Februar 2025, 18:22 ---MDR - Sachsen (für Sachsen-Anhalt und Thüringen hier nicht bekannt)
> bei VG-Klage keine Beauftragungen aktuell bekannt***
> bei OVG-Verfahren Beauftragungen aktuell bekannt (ab Antrag auf Zulassung der Berufung mit anwaltl. Vertretung)
Weiteres wird sich zeigen (müssen) ...
***Edit "Bürger" 21.07.2025: In Sachsen wurde ein eher "standardmäßiger" Fall bekannt, in welchem MDR aktuell externe Kanzlei beauftragt hat.
***Edit "Bürger" 23.07.2025: In Sachsen wurde ein weiterer eher "standardmäßiger" Fall bekannt, in welchem MDR aktuell - mit gleichem Vollmachtsdatum - externe Kanzlei beauftragt hat.
Die Beauftragung erfolgte jeweils erst mehrere Monate nach Klageerhebung und ersten Schriftwechseln, in einem Fall vor, im anderen Fall erst nach Akteneinsicht.
Inwieweit dies ggf. den Beginn einer neuen Serie markiert, bliebe in weiteren aktuellen Fällen abzuwarten.
--- Ende Zitat ---
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